Persönlich- bzw. kollektiv-schöpferischer Plan. Sonderform des hauptverantwortlich vom FDGB zu organisierenden sozialist. Wettbewerbs, die zu Beginn der 70er Jahre eingeführt wurde und zur systemat. Aufdeckung von versteckten Reserven, zu dadurch möglichen konkreten individuellen bzw. kollektiven Mehrleistungsverpflichtungen und damit zugleich zur Steigerung der allgemeinen Arbeitsproduktivität führen sollte. Wichtigste Grundlagen für die Erstellung eines p.-bzw.k.-s.P., der vor der Gewerkschaftsgruppe verteidigt und vom zuständigen betrieblichen Leiter bestätigt werden musste, waren die nach dem aktuellen Betriebsplan aufgeschlüsselten Planauflagen und das auf dieser Basis zu führende Haushaltsbuch des betroffenen Arbeitsbereichs. In den p.-bzw.k.-s.P. aufgenommen werden durften nur konkret mess- und kontrollierbare Mehrleistungen, die über die Planauflagen hinausgingen. Die p.-bzw.k.-s.P. sollten dazu beitragen, lediglich formale zusätzliche Wettbewerbsverpflichtungen zu vermeiden. Die Neuauflage zahlreicher weiterer Sonderformen des sozialist. Wettbewerbs mit ähnlicher Ausrichtung, wie etwa das sog. persönliche Planangebot, zeigt, dass dies nur sehr bedingt gelang.
F.S.