FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Neuerervorschlag. Konkreter Vorschlag zur Verbesserung oder Neuentwicklung von Arbeitsmitteln, Arbeitsmethoden und Arbeitsabläufen zur Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der im Rahmen der Neuererbewegung des sozialist. Wettbewerbs von Arbeitern, Angestellten oder Angehörigen der technischen Intelligenz eines volkseigenen Betriebes als Einzel- oder als Gruppenvorschlag zur Bewertung beim zuständigen betrieblichen Leiter eingereicht wurde.
Seit Erlass der Neuererverordnung von 1971 war streng genommen zwischen Neuererverträgen (auch: Neuerervereinbarungen), die nun nur noch mit Neuererkollektiven abgeschlossen wurden, und den N. von Einzelpersonen auf eigenes Risiko zu unterscheiden; umgangssprachlich wurde jedoch weiterhin in beiden Fällen von N. gesprochen.
F.S.