FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Internationale Arbeitsorganisation (IAO). Die IAO (engl. International Labour Organisation, ILO) wurde am 11.4.1919 durch den Friedensvertrag von Versailles als ständige Einrichtung des Völkerbundes gegründet. Zu ihren Zielen und Aufgaben gehörte es, weltweit Armut und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit beizutragen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Nach dem II. Weltkrieg wurde die IAO die erste der 15 UNO-Sonderorganisationen. Ihre Organe sind: die Allgemeine Konferenz von Mitgliedervertretern (Internationale Arbeitskonferenz), der Verwaltungsrat und das internationale Arbeitsamt. Die Organe sind sämtlich dem Prinzip der Dreiteiligkeit verpflichtet, also jeweils mit Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (im Verhältnis 2:1:1) besetzt. Die Allgemeine Konferenz ist das höchste Organ der IAO und tritt mindestens einmal jährlich in Genf zusammen. Jeder Mitgliedsstaat entsendet eine vierköpfige Delegation. Seit ihrer Gründung hat die IAO sich durch eine intensive Rechtssetzungstätigkeit ausgezeichnet, 1969 erhielt sie dafür den Friedensnobelpreis. Bis heute sind 181 internationale Übereinkommen (conventions) ausgearbeitet und 189 Empfehlungen (recommandations) verabschiedet worden. Einem von der DDR 1954 gestellten Antrag auf Mitgliedschaft in der IAO wurde nicht stattgegeben. Erst nach der Aufnahme beider deutscher Staaten in die UNO wurde die DDR 1974 auch in die IAO aufgenommen. Normsetzungen der IAO in Fragen der Koalitionsfreiheit, des Streikrechts und der Verbesserungen der Arbeitsbedingungen wurde seitens der DDR lediglich eine Funktion für die kapitalist. Welt zugestanden. Insgesamt warf der FDGB bzw. der WGB der IAO vor, sie sei schwach, „unerwünschten polit. Einflüssen“ unterworfen, behaupte sich nicht gegen die kapitalist. Konzerne und verteidige die Gewerkschafterrechte nicht stark genug.
Der FDGB war als Mitglied des WGB und der IVG in der IAO vertreten. Er nutze die IAO im Rahmen seiner internationalen Arbeit, um über Kontakte zum IBFG die Kommunikation zu den Gewerkschaften nicht-sozialist. Länder zu intensivieren. In den 70er und 80er Jahren war die IAO ein Forum für die wachsenden Ost-West-Kontakte europäischer Gewerkschaften. Wegen des zunehmenden kommunist. Einflusses auf die IAO traten 1977, forciert von den amerikan. Dachgewerkschaften AFL/CIO, die USA aus der IAO aus. In den 80er Jahren unterstützte der FDGB die Beschwerde des WGB vor der IAO gegen eine Abänderung des §116 des Arbeitsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die sog. „Berufsverbote“ aufgrund polit. Gesinnung ermöglichte, d.h. eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst von der Haltung des Arbeitnehmers zum Grundgesetz abhängig machte. Offiziell trat der FDGB nicht mit eigenen Initiativen in Erscheinung, sondern als Unterstützer des WGB.
Al.H.