FDGB-Lexikon, Berlin 2009
Gewerkschaftsgruppenleitung.
Laut
Satzung
des FDGB stand an der Spitze der
Gewerkschaftsgruppe
ein
Vertrauensmann
, der in offener Abstimmung gewählt wurde. Ebenso kamen als weitere Gruppenfunktionäre ein
Kulturobmann
, ein
Bevollmächtigter für Sozialversicherung
, ein
Arbeitsschutzobmann
, ein
Sportorganisator
und bei Bedarf ein
Jugendvertrauensmann
in ihre Ämter. Den Vertrauensleuten als obersten Gruppenfunktionären oblag es, monatlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen und diese zu leiten. Die Vertrauensleute und gegebenenfalls auch weitere Funktionsträger der Gruppe wurden in das
Gewerkschaftsaktiv
der
BGL
einbezogen.
U.G.