FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftsgruppenleitung. Laut Satzung des FDGB stand „an der Spitze der Gewerkschaftsgruppe“ ein Vertrauensmann, der in offener Abstimmung gewählt wurde. Ebenso kamen als weitere Gruppenfunktionäre ein Kulturobmann, ein Bevollmächtigter für Sozialversicherung, ein Arbeitsschutzobmann, ein Sportorganisator und bei Bedarf ein Jugendvertrauensmann in ihre Ämter. Den Vertrauensleuten als obersten Gruppenfunktionären oblag es, monatlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen und diese zu leiten. Die Vertrauensleute und gegebenenfalls auch weitere Funktionsträger der Gruppe wurden in das Gewerkschaftsaktiv der BGL einbezogen.
U.G.