FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gew. der Volkspolizei (GdVP, 1990).
Organisationsbereich: Angehörige der VP einschließlich Feuerwehr und Strafvollzug.
Organisationsentwicklung: Die Angehörigen der Polizei waren zunächst Angestellte der inneren Verwaltung. Sie gehörten damit gewerkschaftlich der IG Öffentliche Betriebe und Verwaltungen (ÖBV) an, in der sie eine eigene Sektion Polizei bildeten. In allen Polizeidienststellen mit mehr als 20 Gewerkschaftsmitgliedern war eine BGL vorgesehen. Die Vereinbarung zwischen der IG ÖBV und der DVdI vom 7.5.1947 gewährte den Betriebsräten weitgehende Mitbestimmungsrechte. Diese wurden in den folgenden Jahren durch die Zentralisierung der VP, die Bildung von Politorganen und die damit verbundene unmittelbare Einflussnahme der SED in allen Dienststellen sowie die Auflösung der Betriebsräte 1948 immer mehr abgebaut. Gegen den Widerstand der Gewerkschaft setzte sich die Auffassung Walter Ulbrichts durch, dass die besonderen Einsatzbedingungen der Polizei eine Mitbestimmung ausschlössen. Eine gemeinsame Erklärung der DVdI, des BuV und des ZV der IG ÖBV vom 26.7.1949 beendete die Gewerkschaftsarbeit in der Polizei ab 1.8.1949. Die Mitgliedschaft wurde für die Dauer des Dienstverhältnisses als ruhend angesehen.
Für die Zivilbeschäftigten bei der Polizei waren keine Regelungen vorgesehen. Sie schlossen sich zunächst den örtl. GO an. Später wurde für sie ein eigener KV in der Gew. der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft (MSK) geschaffen.
Gewerkschaftliche Transformation 1989/90: Im Herbst 1989 forderten auch die Angehörigen der VP die Wiederherstellung ihrer aktiven Gewerkschaftsmitgliedschaft. Sie bildeten am 10.12.1989 eine Koordinierungsgruppe „Gewerkschaftlicher Neubeginn“. Am 15.1.1990 wurde die Regelung über das Ruhen der Mitgliedschaft in einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Innere Angelegenheiten und dem Vors. der Gew. MSK aufgehoben. Damit war der Weg frei für die Bildung einer Polizeigewerkschaft.
Die Gründungskonferenz der Gew. der Volkspolizei (GdVP) wählte einen Arbeitsausschuss zur Vorbereitung des 1. ordentlichen Kongresses. Mit dem Geschäftsführenden Vorstand (GV) des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB wurde Übereinstimmung erzielt, dass es sich bei der GdVP nicht um eine Neugründung handele, da die Polizeiangehörigen bereits eine - wenn auch ruhende - FDGB-Mitgliedschaft besaßen.
Der 1. Kongress der GdVP fand am 31.3./1.4. 1990 in Aschersleben statt. Er beschloss die Satzung und wählte den Vorst., dessen Vors. Guido Grützemann wurde. Mit Beschluss des GV vom 18.4.1990 wurde die GdVP offiziell als Mitglied des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB anerkannt. Die GdVP hatte Ende März 83 288 Mitgl.
Noch in der Gründungsphase trennte sich die Sektion Feuerwehr von der GdVP. Am 29.3.1990 konstituierte sie sich als erster Fachbereich einer noch in Vorbereitung befindlichen ÖTV in der DDR.
Ein ao. Kongress der GdVP beschloss am 29.9.1990, die Gewerkschaft mit Wirkung vom 30.9.1990 aufzulösen. Eine ausdrückliche Orientierung der Mitglieder auf den Übertritt zur Gew. der Polizei im DGB wurde nicht gegeben, ergab sich aber als Präferenz aus den weiteren Beschlüssen zur Abwicklung der Org.
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K.K.