FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gew. der Angestellten (GdA, 1946-49).
Organisationsbereich: Der FDGB war auf dem IG-Prinzip aufgebaut. Alle in einem Betrieb beschäftigten Mitglieder des FDGB sollten einer IG angehören. Diese Festlegung schloss die Angestellten ein, die vor 1933 in eigenen Angestelltenverbänden organisiert waren. Der daraus erwachsene Konflikt wurde von Bernhard Göring, dem früheren Sekr. des AfA-Bundes und nunmehrigen 2. Vors. des FDGB, bereits im Berliner Gründungsausschuss des FDGB, dem Vorbereitenden Gewerkschaftsausschuss für Groß-Berlin, mit einem Kompromiss überbrückt. Die auf der ZDK des FDGB für die SBZ 1946 angenommene vorläufige Satzung legte grundsätzlich fest: „Alle in einem Betrieb beschäftigten Mitglieder des FDGB gehören der zuständigen IG an.“ Sie schränkte aber ein: „Für die Angestellten wird die Bildung von Angestelltengewerkschaften zugelassen. Sie bilden jedoch […] keine besondere BGL. Sie wählen einen Obmann, der der zuständigen BGL angehört.“
Organisationsentwicklung: Beim Neuaufbau der Gewerkschaftsorganisationen in den Ländern und Provinzen hatten sich jeweils ein oder mehrere Angestelltenverbände gegründet. Sie schlossen sich auf der 1. ZDK am 15./16.6.1946 in Berlin zur GdA zusammen. Die GdA zählte bei ihrer Gründung Ende Juni 1946 insgesamt 139 750 Mitgl. Sie wuchs bis Dez. 1946 auf 164 837 Mitgl. an.

ZDK:
1. ZDK 15./16.6.1946 in Berlin
2. ZDK 4./5.11.1947 in Meißen

Vorsitzende des ZV:
1.Vors.:
Herbert Ueberfeld (Juni 1946-Apr.1949)
2.Vors.:
Richard Zänkner (Juni 1946- Apr.1947)
Otto Heimberger (Apr.1947-Nov.1947)
Kurt Gettkandt (Nov.1947-Apr. 1949)

Die GdA gliederte sich in Landes- und Ortsorganisationen. In reinen Angestelltenbereichen bestanden auch eigene BGL. In den Industriebetrieben arbeiteten die Mitglieder der GdA in den Betriebsgruppen der jeweiligen IG mit. Das ging nicht immer reibungslos. Grenzstreitigkeiten gab es besonders mit der IG Öffentliche Betriebe und Verwaltungen (ÖBV). Das Abkommen zwischen der IG ÖBV und der GdA vom 30.4.1948 beendete sie und entschied, dass die Beschäftigten der Sozialversicherung, der Versicherungsanstalten, der Stadt- und Kreissparkassen, der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern zur GdA gehörten. Aber auch eine ungenügende Berücksichtigung der Angestellten in den BGL der Industriebetriebe gab wiederholt Anlass zu Beschwerden.
Auf den Interzonenkonferenzen der deutschen Gewerkschaften wurde über einen einvernehmlichen gesamtdeutschen Organisationsvorschlag verhandelt. Die IV. Interzonenkonferenz vom 6.-8.5.1947 in Garmisch-Partenkirchen sprach sich für selbständige Angestelltenverbände aus, erklärte aber zugleich die organisator. Vereinigung aller Arbeitnehmer zum endgültigen Ziel. Sie empfahl einheitliche Organisationen in den öffentliche Verwaltungen und Betrieben sowie den in Gemeineigentum überführten oder dafür vorgesehenen Betrieben in Bergbau, Chemie, Stahl und Eisen und Energieversorgung. Im Sinne dieser Entschließung beschloss der BuV des FDGB am 6./7.4.1948, die Angestellten dieser Bereiche in den zuständigen IG zu organisieren.
Dagegen sprach sich die Bitterfelder Konferenz des FDGB vom 25./26.11.1948 für die generelle Auflösung der GdA aus. Dem folgten entsprechende Beschlüsse des BuV auf seiner Tagung vom 5.-7.4.1949 und des ZV der GdA auf seiner Tagung am 13.4.1949 in Greifswald. Die GdA wurde aufgelöst und die Angestellten der öffentlichen Verwaltungen und des Finanzwesens in die neue Gew. Verwaltungen-Banken-Versicherungen überführt, die übrigen, nunmehr vorwiegend nur noch in Handelsbetrieben Tätigen, in die neue IG Handel.
Publikationsorgane
K.K.