FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gesellschaftliche Fonds. Sammelbezeichnung für die finanziellen Aufwendungen, die der Staat für kollektiv angebotene unentgeltliche Leistungen oder für individuelle direkte Geldzuwendungen für soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung stellte.
Als kollektiv angebotene unentgeltliche Leistungen kamen den Bürgern der DDR vor allem Schul-, Aus- und Weiterbildung, niedrig gehaltene Preise für Waren des Grundbedarfs, Mieten und öffentliche Verkehrsmittel, umfassende medizin. Betreuung und zahlreiche Einrichtungen zur sportlichen, erholsamen sowie geistig-kulturellen Betätigung zu gute. Als individuelle direkte Geldzuwendungen sind vor allem Kinderbeihilfen, Stipendien sowie die Leistungen der Sozialversicherung zu nennen. Die g.F. trugen zum beträchtlichen Anwachsen der Realeinkommen in den Arbeiter- und Angestelltenhaushalten der DDR bei: 1970 lag ihr Anteil an den verfügbaren Realeinkommen bereits bei 20,9%. Hinzu kamen noch die Leistungen aus den betrieblichen Kultur- und Sozialfonds (KuS), die hauptsächlich für die bessere Arbeiterversorgung, das Kultur- und Erholungswesen, die Kinderbetreuung sowie die Verbesserung der Wohnverhältnisse eingesetzt wurden.
Der FDGB, der zum einen die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten verwaltete und zum anderen über die BGL wichtige Mitbestimmungsrechte bei der Verwendung der betrieblichen KuS besaß, war neben dem Staatsapparat selbst die wichtigste Institution für die Verteilung der g.F. in der DDR (vgl. Soziale Dienste).
F.S.