FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Ferienlager. F. (auch Kinderferienlager) waren neben den örtlichen Ferienspielen die wichtigste Form öffentlicher Feriengestaltung für Kinder der DDR. Bereits durch die hohe Quote berufstätiger Eltern ergab sich die Notwendigkeit, Kinder in einem Teil ihrer Ferien im F. zu betreuen; besonders Kinder aus kinderreichen Familien, von Schichtarbeitern und Alleinstehenden. Deshalb stellten besonders die Betriebe (sie waren laut betrieblichen Sozialfonds verpflichtet) Plätze in eigenen Einrichtungen bereit. Die Nachfrage war hoch, doch besonders mit der Senkung der Aufenthaltsdauer (von 21 auf 14 Tage) konnten mehr Kinder - im Jahr 1984 ca. zwei Mio. in 5 000 Betriebsf. - ein F. besuchen. Für den Staat galt es, in den F. den Erziehungsprozess durch polit., sportlich-tourist., kult.-ästhet., naturwiss.-techn., gesellschaftlich und wehrpolit. Aktivitäten zu fördern (s.a. Ideologievermittlung und Erziehung). In einigen F. organisierten die Betriebe oder Gewerkschaften einen internationalen Austausch: mit Kindern sozialist. Länder (Völkerverständigung) oder solchen von Gewerkschaftsmitgliedern kapitalist. Länder (Klassensolidarität). Um die Organisation der F. bemühten sich der Zentrale Ferienausschuss beim MR sowie die Ferienausschüsse der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden (Zusammenarbeit der staatlichen, gewerkschaftlichen und FDJ-Ltg.), die BV und KV des FDGB (Lagerleiterschulung, Kontrollpflicht), die BGL (Auswahl: Verteilungskriterien/Ferienplan/Ferienhelfer, Bedarfsprognose, Kontrollpflicht,) und die Kinderkommission als ehrenamtliches beratendes Organ. Die Eltern zahlten einen symbol. Beitrag (ca. 15 Mark), die finanziellen Mittel für Ausstattung und Unterhaltung des F. trugen die Betriebe. Sie waren auch für Einsatz, Vergütung und Freistellung der pädagog., medizin. und technischen Kräfte zuständig.
Die 48 zentralen Pionierlager (Stand: 1989, auch Pionierferienlager) wurden für Thälmann-Pioniere und FDJler durchgeführt. Ihre Ziele und Aufgaben wurden seit 1983 in einer besonderen AO festgelegt. Die Teilnahme erfolgte durch Delegation und war als Auszeichnung zu verstehen. In Spezialistenlagern wurden besondere Talente in zehntägigen Kursen gefördert. Aus themat. Gründen war eine enge Zusammenarbeit mit Betrieben, Kombinaten und Hochschulen zwingend. Lager der Erholung und Arbeit auf Bezirks- und Kreisebene dienten für Schüler ab 14 Jahren der kollektiven Arbeit (Entlohnung) und organisierten Freizeit. Bewerben konnten sich ganze Kollektive und einzelne Schüler. Schulf. wurden von den Schulen in Zusammenarbeit mit Patenbetrieben (s. Patenschaftsvertrag), staatlichen Organen und Jugendtourist organisiert.
H.W.