FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Patenschaftsvertrag. Abkommen über die polit.-ideolog., wirtsch.-soziale, fachliche und/oder kulturelle Hilfestellung und Zusammenarbeit, die auf überbetrieblicher und innerbetrieblicher Ebene geschlossen werden konnten. Generell sollten die P. den Austausch zwischen höher qualifizierten, leistungsstärkeren Betrieben oder Brigaden mit schwächeren fördern, um so deren Niveau anzuheben.
Neben Betriebsleitungen und BPO schlossen auch BGO P. mit außerbetrieblichen Einrichtungen ab, darunter in den 50er Jahren vor allem Landwirtsch. Produktionsgenossenschaften (LPG), um die vom FDGB-BuV beschlossene Intensivierung der landwirtsch. Gewerkschaftsarbeit zu unterstützen, später dann überwiegend Bildungseinrichtungen, um die Verbindungen zwischen Bildungswesen und Arbeitswelt zu vertiefen und auf diese Weise die Arbeitskräftelenkung zu erleichtern. Nach den Richtlinien des BuV ging es bei den P. mit Bildungseinrichtungen vor allem darum, „den Schulabgängern [zu] helfen, ihre beruflichen Wünsche so zu formulieren, dass sie mit den Erfordernissen der Betriebe übereinstimmen und zugleich die eigenen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten berücksichtigen.“ Auf Seiten der Gewerkschaftsmitglieder war neben einer solchen direkten Zweckorientierung sicherlich auch die Möglichkeit zur Vermittlung eigener Arbeits- und Lebenserfahrung an die jüngere Generation ein wichtiger Beweggrund, um an einem P. mitzuwirken. 1981 bestanden zwischen Betrieben und Schulen rund 5 600 P., zwischen einzelnen Gewerkschaftsgruppen und Schulklassen der Schuljahrgangsstufen eins bis zehn rund 95 000 P.
F.S.