FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Deutsche Postgewerkschaft, Berlin (1990). Organisationsbereich: Einrichtungen und Betriebe der Deutschen Post einschließlich des Telekommunikationswesens.
Organisationsentwicklung: Die 11. Tagung des ZV der IG Transport und Nachrichtenwesen am 15./16.12.1989 beschloss, als ersten Schritt zur Neuformierung selbständiger Einzelgewerkschaften entsprechend der Spezifik der in ihr vertretenen drei Bereiche Transport, Eisenbahn und Post für jeden wieder eine eigene Gewerkschaft zu bilden. Für den Bereich der Post und des Nachrichtenwesens wurde ein Arbeitssekr. unter Ltg. von Uta Pech, bisher Sekr. des ZV, eingesetzt, das eine konstituierende Delegiertenkonferenz vorbereitete. Auf der ao. ZDK am 10./11.3.1990 wurde die Deutsche Postgewerkschaft (DPG), Berlin (im Unterschied zur gleichnamigen DPG, Frankfurt/Main, im DGB) gegründet. Sie beschloss eine vorläufige Satzung, die ab 10.3.1990 in Kraft trat. Darin erklärte sich die DPG zum Mitglied des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB. Ende Juni 1990 hatte sie 164 212 Mitgl. erfasst. Zum Vors. des HV wurde Peter Praikow gewählt, als seine Stellv. Jürgen Gohlke, Ulli Hainsch, Günter Klein und Uta Pech. Bei der Bildung des Sprecherrates als faktischem obersten Leitungsorgan des Gewerkschaftlichen Dachverbands FDGB wurde Praikow einer der drei Sprecher.
Mit Blick auf den bevorstehenden Beitritt der DDR zur BRD verhandelte die DPG Berlin bereits im März 1990 mit der DPG Frankfurt/Main über eine Vertragsgemeinschaft. Geplant war die Einrichtung gemeinsamer Fachgruppen. Als der Kongress der DPG am 12./13.10.1990 die Auflösung der Gewerkschaft zum 31.10.1990 beschloss, begründete dies der Auflösungsbeschluss: „Zur wirksamen Durchsetzung der Mitgliederinteressen ist […] eine starke DPG zu realisieren. Die DPG/Berlin hat sich bereits mit ihrer Gründung das Ziel gesetzt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.“ Weiter hieß es: „Mit der Mitgliederbestandserfassung und der damit verbundenen Erklärung der Mitglieder, nach Auflösung unserer Gewerkschaft ihre Mitgliedschaft in der dann für ganz Deutschland zuständigen DPG fortzusetzen, sind die Aufgaben der DPG/Berlin erfüllt.“
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K.K.