FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Aktivistenplan. Plan, der im Rahmen einer vom FDGB organisierten Kampagne des sozialist. Wettbewerbs von den Aktivisten eines Betriebes oder auch mehrerer Betriebe, darunter möglichst Arbeiter sowie Angehörige der technischen Intelligenz, zur Vermeidung von Produktionsengpässen und zur Überbietung der regulären Planziele aufgestellt wurde. Ein A. sollte zu diesem Zweck möglichst viele konkrete Verbesserungsvorschläge aus der Belegschaft bzw. den Belegschaften enthalten.
In der DDR wurden nach sowj. Vorbild erstmals im Sommer 1950, in Vorbereitung auf den 3. FDGB-Kongress und als Auftakt zum ersten Fünfjahrplan 1951-55, „A. zum Kampf gegen alle Produktionsverluste“ aufgestellt. Der FDGB versuchte mit Hilfe der A., die bis dahin herausgestellte Vorbildfunktion der einzelnen Aktivisten nun auf ganze Arbeitsgruppen, vor allem die Brigaden und Kollektive, zu übertragen, um allgemein und dauerhaft hohe Arbeitsleistungen zu erreichen. A. sollten Ausdruck einer „höheren Stufe“ kollektiver Aktivistenarbeit zwischen verschiedenen Betriebsabteilungen oder ganzen Betrieben sein und zugleich die technische Intelligenz in die Aktivistenbewegung einbeziehen. In der Praxis konnten die A. jedoch weder einen nennenswerten Beitrag zur Überwindung von Produktionsengpässen noch zur besseren Zusammenarbeit zwischen Arbeitern und Technikern leisten und verkamen deshalb - wie die Aktivistenbewegung insgesamt - immer mehr zu einer bürokrat. Farce.
F.S.