FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gesundheitseinrichtungen im Betrieb. Betriebliche Gesundheitseinrichtungen bildeten neben Arbeiterversorgung, Sport- und Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung, der Ferienbetreuung und Naherholung sowie der Wohnungswirtschaft ein wichtiges Segment in der Gesamtheit betrieblicher Sozialeinrichtungen (s.a. soziale Dienste). Zu den im unterschiedlichen Maße in Betrieben vorhandenen Gesundheitseinrichtungen gehörten Polikliniken, Ambulatorien, Nachtsanatorien, Krankenstationen für Kinder der im Betrieb beschäftigten Frauen, Betriebsarztpraxen, Sanitätsstellen, medizin. Bäder, Räume für Heilgymnastik u.ä. Kleinere Betriebe wurden durch lokale Einrichtungen betreut. Die Mittel für die betrieblichen Gesundheitseinrichtungen stammten aus dem Kultur- und Sozialfonds sowie aus dem Staatshaushalt. Der Betrieb trug die Kosten für das techn. Personal, während die Finanzierung des medizin. Personals aus dem Staatshaushalt erfolgte. Die Nutzung betrieblicher Gesundheitseinrichtungen war für Betriebsangehörige kostenlos. Das Betriebsgesundheitswesen mit seinen Einrichtungen und dem medizin. Personal war ein Teil des staatlichen Gesundheitswesens und unterstand dem zuständigen Kreis- oder Bezirksarzt bzw. dem Minister für Gesundheitswesen.
P.H.