FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kunstpreis des FDGB. Vom FDGB 1958 gestiftete und ab 1960 verliehene Auszeichnung, die als K. für Werke der bildenden Kunst, Literatur und Musik verliehen wurde. Ab 1969 gab es außerdem Preise für Werke des Films, des Theaters und der Unterhaltungskunst. Der K. diente der Anerkennung besonderer künstler. Leistungen und der Förderung der sozialist. Nationalkultur. Dabei galt die Förderung v.a. Werken des sozialist. Realismus, die die Bedeutung von Arbeiterklasse und Partei in den Mittelpunkt stellten und als Leitbilder der sozialist. Gesellschaft dienen konnten. Neben professioneller Kunst wurden auch Laienkunst und kunstwissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet. Der Preis war immer an ein neu entstandenes und bereits veröffentlichtes Werk gebunden. Er wurde als Einzel- und als Kollektivpreis vergeben, wobei auch eine mehrmalige Vergabe möglich war. Der Preis war auf maximal 15 000 M dotiert und wurde zusammen mit einer Urkunde vom Präs. des BuV verliehen. 1974 wurde außerdem eine Medaille eingeführt, auf deren Rückseite sich die Inschrift „Kunst ist Waffe“, ein von Friedrich Wolf (*23.12.1888-5.10.1953) geprägter Slogan, befand. Die Verleihung erfolgte meist zu besonderen Anlässen, wie zu Kulturkonferenzen des FDGB oder 1966 zu den 8. Arbeiterfestspielen, die im Zeichen des 20. Jahrestages der SED standen. Mit dem K. sollte die Propagierung der ausgezeichneten Kunstwerke eingeleitet werden und die künstler.-ästhet. Bildung der Werktätigen unterstützt werden. Kontakte zwischen Werktätigen und Künstlern sollten gefördert und darüber hinaus Künstler in ihrer Arbeit im Sinne eines sozialist. Kunstanspruchs beeinflusst werden. Die Einbindung von Werktätigen erfolgte mittels vom FDGB organisierten Kunstdiskussionen, kollektiven Ausflügen zu Kunstausstellungen sowie der Aufforderung, Rezensionen und Vorschläge für den K. einzureichen.
A.W.