FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kollektivprämie. Vorwiegend finanzielle Prämie, die an Kollektive für deren gemeinsam erzielte Arbeitsleistung vergeben wurde. Oft waren K. mit Auszeichnungen verbunden, wie z.B. den Ehrentiteln „Brigade der sozialist. Arbeit“ oder „Kollektiv der sozialist. Arbeit“. Je nach Auszeichnungsordnung wurde die K. gemeinschaftlich verwendet, unter den Kollektivmitgliedern aufgeteilt oder für Einzelauszeichnungen sowie gemeinschaftliche kulturelle oder soziale Zwecke verwendet.
A.W.