FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kampfgruppen der Arbeiterklasse. K.d.A. war die offiz. Bezeichnung für die seit 1953 in der DDR aufgestellten Milizverbände der SED. Als Konsequenz aus dem 17. Juni 1953 wurde auf der 14. ZK-Tagung der SED am 21.6.1953 vorgeschlagen, „Arbeiterwehren“ zu schaffen. Auf seiner 15. Tagung (24.-26.7.1953) beschloss das ZK die Bildung von K.d.A. in Großbetrieben, VEG, MTS, staatlichen Institutionen und Verwaltungen. Ihre Mitglieder rekrutierten sich zum großen Teil aus den Reihen der SED, jedoch nahmen die K.d.A. seit Mai 1954 auch „zuverlässige“ Parteilose auf. Die SED-Propaganda nahm bei den K.d.A. auf die Traditionen u.a. der Volksmarinedivision, der Roten Ruhrarmee, des Roten Frontkämpferbundes und der Internationalen Brigaden des spanischen Bürgerkrieges Bezug.
Paramilitär. Formationen existierten vereinzelt schon im zweiten Halbjahr 1952, als auch der Aufbau einer als Kasernierte Volkspolizei getarnten DDR-Armee begann. Erste Hundertschaften der zunächst als Betriebskampfgruppen bezeichneten K.d.A. wurden seit September 1953 aufgestellt. Die Uniformierung bestand zunächst aus blauem Overall, blauer Skimütze und einer roten Armbinde. Bei den Kundgebungen am 1. Mai 1954 erfolgte ein erster öffentlicher Aufmarsch von K.d.A. Im August 1961 wurden sie demonstrativ zu Beginn des Mauerbaus in Berlin eingesetzt. 1970 nahmen Kampfgruppen-Einheiten erstmals an einem Manöver des Warschauer Paktes teil. Sie traten seither in steingrauer Uniform mit Kampfgruppen-Signet am Ärmel auf.
Ein Politbürobeschluss vom 31.5.1955 „Über die Organisierung und Ausbildung der Kampfgruppen“ zielte auf den Umbau der bisher im Wesentlichen zum Betriebs- und Objektschutz geeigneten Verbände für die Territorialverteidigung. Nachdem im Januar 1956 offiz. mit dem Aufbau einer Nationalen Volksarmee (NVA) begonnen wurde, entwickelten sich die K.d.A. bis Ende der 50er Jahre zum Bestandteil der DDR-Landesverteidigung. Unter dem Eindruck des Aufstandes in Ungarn 1956 beauftragte das ZK der SED auf einer Tagung am 12.-14.11.1956 die K.d.A., ihre Aufgaben selbständig oder im Zusammenwirken mit Kräften der Deutschen Volkspolizei und, wenn notwendig, mit Einheiten der NVA zu lösen. Ende 1959 war die Struktur der K.d.A. diesem Zweck angepasst.
Alle die K.d.A. betreffenden wesentlichen Entscheidungen fielen im engeren Kreis der SED-Führung. Die bis 1960 bestehende Kommission für Nationale Sicherheit des Politbüros des ZK und die Abteilung Sicherheit des ZK erteilten über die Abteilung Kampfgruppen des MdI und über die dem Ministerium nachgeordneten Volkspolizeibehörden die vorwiegend Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz betreffenden Anweisungen. Die polit. und personellen Entscheidungen erfolgten über die 1. Sekretäre der Bezirks- bzw. Kreisleitungen der SED, die zugleich Vorsitzende der Einsatzleitungen der K.d.A. auf Bezirks- bzw. Kreisebene waren. Im Verteidigungsfall sollten die K.d.A. der NVA zugeordnet werden. Die Kommandeure der K.d.A. (Leiter der HA Kampfgruppen im MdI) waren Generalmajor Willi Seifert (1957-61), Oberst Karl Mellmann (1961-72) und Oberstleutnant Wolfgang Krapp (1972-89).
Ihr Personal rekrutierten die K.d.A. teils auf freiwilliger Basis, teils mit polit. Druck vorwiegend aus den SED-Mitgliedern in Betrieben, Verwaltungen u.a. Einrichtungen. Die Beschäftigung in kleineren Betrieben bot einen relativ guten Schutz gegen den Dienst in den K.d.A. Deren Mitglieder waren Männer zwischen 25 und 55 Jahren. Ab vollendetem 55. bis zum 60. Lebensjahr wurden sie in die Reserve versetzt. Frauen durften nur im Sanitäts- und Funkdienst eingesetzt werden. Die Grundstruktur bestand aus der in drei Züge zu je drei Gruppen gegliederten Hundertschaft. Drei Hundertschaften bildeten ein allg. (leichtes) Bataillon. Daneben befanden sich schwere Kampfgruppen-Bataillone in der Bezirksreserve. Sie umfassten je zwei motorisierte Hundertschaften und eine schwere Hundertschaft mit Pak-Geschützen, mittleren und schweren Granatwerfern, schweren Maschinengewehren und leichter Flak.
Insgesamt gehörten den K.d.A. ca. 400 000 Mitglieder an. Ausbildung und Übungen sollten außerhalb der Arbeitszeit an den Wochenenden erfolgen, doch gab es immer wieder Abweichungen von dieser Regel. Für die Beschaffung und Lagerung der Waffen war die Polizei zuständig. Die Ausbildung der Hundertschafts- und Zugführer erfolgte an der Zentralschule für Kampfgruppen „Ernst Thälmann“ in Schmerwitz (Bezirk Potsdam), die Ausbildung der Bataillonskommandeure an der Lehranstalt „Hans Beimler“ in Wartin (Bezirk Frankfurt/O.). Kampfgruppenschulen gab es auch in Biesenthal, Dommitzsch und Weimar.
Die K.d.A. wurden auf den Einsatz bei inneren Unruhen sowie die Sicherung von Betrieben, Verkehrseinrichtungen u.a. wichtigen Objekten, auf logist. Aufgaben, die Bekämpfung gegner. Luftlandetruppen im jeweiligen Stadt- und Kreisgebiet und den taktischen Kampfeinsatz im Verbund mit der NVA vorbereitet.
Kampfgruppen-Mitglieder unterlagen nicht der Reservistenpflicht der NVA. Nach 25-jähriger Dienstzeit wurden sie aus dem aktiven Dienst verabschiedet und erhielten eine Ehrenurkunde des ZK der SED. Ihre monatliche Rente erhöhte sich um 100 Mark.
1989 riskierte die DDR-Führung keinen Einsatz der K.d.A. Am 6.12.1989 wurden die K.d.A. auf Anordnung des Innenministers entwaffnet und in den folgenden Monaten aufgelöst.
P.H.