FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gew. der Armeeangehörigen (GdAA, 1990).
Organisationsbereich: Berufssoldaten der NVA und der Grenztruppen der DDR. Für sie galt seit Gründung der NVA die gemeinsame Erklärung des MdI., des BuV und des ZV der IG Öffentliche Betriebe und Verwaltungen vom 26.7.1949. Danach ruhte die gewerkschaftliche Mitgliedschaft dieses Personenkreises für die Dauer ihres Dienstverhältnisses. Die Zeit der ruhenden Mitgliedschaft wurde auf die Dauer der Zugehörigkeit zum FDGB angerechnet. Diese Regelung wurde durch eine Vereinbarung zwischen dem Minister für Innere Angelegenheiten und dem Vors. der Gew. der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft am 15.1.1990 aufgehoben. Es wurde jedoch nicht die Einbeziehung der reaktivierten Mitglieder in die seit 1972 bestehende Gew. der Zivilbeschäftigten der NVA vorgesehen, sondern die Gründung einer eigenen Gewerkschaft. Als Interessenvertretung der Berufssoldaten konkurrierte die GdAA mit dem Verband der Berufssoldaten der NVA, der sich als Partner des Bundeswehrverbandes sah.
Organisationsentwicklung: Am 10.3.1990 trat die 1. Delegiertenkonferenz der GdAA in Schneeberg zusammen. Der Kongress wählte Martin Reißmann zum Vors. Die GdAA beantragte die Aufnahme in den Gewerkschaftlichen Dachverband FDGB. Dessen Geschäftsführender Vorstand entschied am 18.4.1990, dass es sich nicht um eine Neuaufnahme handele, da sie Mitglieder vereinige, deren ruhende Mitgliedschaft zum FDGB reaktiviert worden sei.
Über den weiteren Org.-Aufbau ist wenig bekannt. Die GdAA unterhielt eine Geschäftsstelle in Berlin. Auf regionaler Ebene entwickelte sich häufig eine enge Zusammenarbeit mit der Gew. der Zivilbeschäftigten der NVA bis hin zur Verschmelzung beider Organisationen.
Am 29.9.1990 beschloss der 3. Gewerkschaftstag der GdAA die Auflösung der Org. zum 2.10.1990.
Publikationsorgane
K.K.