FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI). Die ABI war ein formell gemischt staatlich-gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 gegründet wurde und sowohl dem ZK der SED als auch dem Ministerrat der DDR unterstand. In erster Linie fungierte die ABI jedoch als Kontrollinstrument der Partei, denn der Ministerrat war nicht unabhängig, sondern arbeitete generell nach Anweisungen der Partei.
Histor. Vorläufer der ABI war die 1952 gebildete Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle, die sowohl die Kontrollkommissionen der Länder als auch die gesellschaftlichen Volkskontrollausschüsse in sich aufgenommen hatte und sich intensiv an der Durchführung von polit. motivierten Wirtschaftsstrafverfahren zur Verdrängung der Privatwirtschaft beteiligt hatte.
Hauptaufgabe der ABI war es, die Durchführung der Parteibeschlüsse und Gesetze zu überwachen, wobei der Wirtschaftspolitik und den Wirtschaftsplänen stets besonderes Gewicht zukam. Insbesondere sollte sie helfen, Leitung und Planung der Volkswirtschaft zu verbessern und die Verschwendung von Volkseigentum zu verhindern. Ausdrücklich ausgenommen von den Kontrollen der ABI waren die Volksvertretungen, die Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie die Politikbereiche Auswärtige Angelegenheiten, Justiz, Sicherheit und Landesverteidigung.
Die ABI unterhielt auf sämtlichen Stufen der Staats- und Wirtschaftsverwaltung eigene Untergliederungen: überwiegend hauptamtlich besetzte und mit weit reichenden Handlungsbefugnissen ausgestattete Bezirks-, Kreis-, Stadt-, Stadtbezirkskomitees sowie überwiegend ehrenamtlich besetzte und mit wesentlich weniger Kompetenzen ausgestattete Kombinatsinspektionen und Betriebskommissionen; sie alle waren jeweils parallel der entsprechenden Parteileitung der SED unterstellt.
Die Kombinatsinspektionen und Betriebskommissionen der ABI waren aufgefordert, eng mit den Arbeiterkontrolleuren des FDGB, den Kontrollposten der FDJ und den Kontrollausschüssen der Nationalen Front zusammen zu arbeiten.
F.S.