FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeiterkontrolleur. Gewählter ehrenamtlicher Gewerkschaftsfunktionär, der sich an Kontrollen beteiligte, die vom FDGB teils allein, teils in Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen wie dem Ministerium für Handel und Versorgung und dem Amt für Preise oder von der gemischt staatlich-gesellschaftlichen Arbeiter- und Bauern-Inspektion (ABI) durchgeführt wurden. In den Volkseigenen Betrieben (VEB) wählten jeweils etwa 50 Gewerkschaftsmitglieder einen A.; nach offiz. Angaben des FDGB lag ihre Zahl 1982 bei gut 94 000 Personen.
Allgemeines Ziel der Tätigkeit von A. war es, in den Betrieben die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren. In Hinblick auf die Erfüllung der Wirtschaftspläne sollten mit ihrer Hilfe u.a. die sog. betrieblichen Reserven aufgedeckt werden. In Hinblick auf die Arbeits- und Lebensbedingungen standen vor allem Versorgungsfragen im Mittelpunkt. A. besaßen das Recht, zur Ausübung ihrer Aufgaben von den betrieblichen Leitern Informationen anzufordern, ihnen Vorschläge zu unterbreiten und Rechenschaft über die Auswertung ihrer Kritik zu verlangen.
Die zentralen Stellen hofften, die eigenen Kontrollen wirksamer machen zu können, indem sie auf die intimen Kenntnisse der A. über die Verhältnisse vor Ort zurückgriffen - was aber nur bedingt und punktuell gelang.
F.S.