FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gew. der Zivilbeschäftigten der NVA (1973-90).
Organisationsbereich: Zivilbeschäftigte der NVA, der Grenztruppen und der Zivilverteidigung.
Organisationsentwicklung: Am 18.1.1956 beschloss die Volkskammer das Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Min. für Nationale Verteidigung. Damit begann die Übernahme der Einheiten der KVP in die NVA. Für deren Angehörige galten in Bezug auf die Gewerkschaftsarbeit die in der gemeinsamen Erklärung des Präs. der DVdI, des BuV und des ZV der IG Öffentliche Betriebe und Verwaltungen bekannt gemachten Regelungen, nach denen die gewerkschaftliche Mitgliedschaft für die Dauer des Bestehens ihres Dienstverhältnisses ruhte.
Zivilbeschäftigte der NVA wurden in den für die Mitarbeiter der staatlichen Organe zuständigen Gewerkschaften organisiert. Das war zunächst die Gew. Verwaltungen-Banken-Versicherungen (VBV), von 1958-61 die Gew. Staatl. Verwaltungen-Gesundheitswesen-Finanzen (Sta-Ge-Fi) und ab 1961 die Gew. Staatl. Verwaltungen, die sich 1963 in Gew. der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft (MSK) umbenannte. In den Verbänden und Truppenteilen der NVA wurden gewerkschaftliche GO gebildet, die i.d.R. von den jeweiligen KV angeleitet wurden. Die GO besaßen jedoch eine relative Eigenständigkeit, die sich aus den Bedingungen der militär. Org. ergaben. Für ihre spezif. Anleitung wurde mit Wirkung vom 1.1.1965 zunächst ein Gewerkschaftskomitee beim Min. für Nationale Verteidigung gebildet, das ab Jan. 1968 als Zentrale Ltg. der GO der NVA bezeichnet wurde.
Am 9.5.1973 beschloss das Sekr. des BuV, für die im Bereich des Min. für Nationale Verteidigung arbeitenden Zivilbeschäftigten eine eigene Gewerkschaft zu gründen. Am 4.7.1973 konstituierte sich die Gewerkschaft auf ihrer 1. ZDK in Neuseddin. Sie nahm eine Sonderstellung unter den Einzelgewerkschaften im FDGB ein. Das zeigte sich deutlich in der Finanzwirtschaft. Finanzplanung und Jahresfinanzberichterstattung wurden nicht wie bei den übrigen IG/Gew. detailliert ausgewiesen, sondern wurden nur mit ihrem Gesamtergebnis in die Zusammenfassung für den gesamten FDGB aufgenommen. Ab 1978 übernahm die Polit. Hauptverwaltung der NVA auch offiziell die direkte organisator. Anleitung der GO. Der Organisationsaufbau folgte der Struktur der NVA. Dem ZV waren Bereichs-GO in der NVA, den Grenztruppen und in der Zivilverteidigung sowie in den Militärbezirken und im Min. für Nationale Verteidigung nachgeordnet. GO bestanden in den Verbänden, den selbständigen Dienststellen und den Einrichtungen der NVA. Am 31.1.1989 hatte die Gew. 72 504 Mitgl.

ZDK:
1. ZDK am 4.7.1973 in Neuseddin
2. ZDK 1977
3. ZDK 1982
4. ZDK 1987

Vors. des ZV:
Horst Gläser (Juli 1973-81)
Helmut Klabunde (1981 - März 1990)
Bernd Nickel (1990)

Gewerkschaftliche Transformation 1989/90: Auf der 15. Tagung des ZV am 7.3.1990 trat der bisherige ZV zurück. Es wurde ein Arbeitssekr. gewählt, dessen Ltg. dem bisherigen stellv. Vors. des ZV Nickel übertragen wurde. Auf ihrem 1. Gewerkschaftstag am 22.6.1990 konstituierte sich die Org. neu als selbständige Gewerkschaft, beschloss ihre Satzung und wählte eine neue Ltg. Sie zählte zu diesem Zeitpunkt 62 248 Mitgl. Gemäß der Satzung verstand sich die Gewerkschaft als Mitgl. des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB. Die Organisation gliederte sich nun nach territorialen Gesichtspunkten. Zwischen HV und GO wurden keine gewählten Leitungen vorgesehen. Stattdessen wurden elf Geschäftsstellen in den Bezirken eingerichtet, wobei für die Bezirke Magdeburg und Halle, Dresden und Chemnitz sowie Erfurt, Gera und Suhl eine Geschäftsstelle zuständig war. Für die Grenztruppen und die Zivilverteidigung blieben die Bereichs-GO bestehen. Die Org. in Berlin und im Min. wurden direkt vom HV geleitet. Eine enge Zusammenarbeit bis hin zur Verschmelzung beider Org. entwickelte sich auf regionaler Ebene mit der Gew. der Armeeangehörigen.
In Hinblick auf die weitere polit. Entwicklung hatte die Gewerkschaft bereits im März 1990 den Kontakt zur Gew. ÖTV im DGB aufgenommen, um die künftige Interessenvertretung der Mitgl. zu sichern. Am 2.10.1990 beschloss der 2. ordentliche Gewerkschaftstag die Auflösung der Gewerkschaft mit sofortiger Wirkung. Der Auflösungsbeschluss sprach unter Bezugnahme auf die bisherige enge Zusammenarbeit mit der ÖTV die Erwartung aus, dass die Interessen der Mitgl. mit Wirkung vom 3.10.1990 von der Gew. ÖTV im DGB vertreten werden, so weit die Mitgl. ihren Beitritt zur Gew. ÖTV erklärt haben.
Publikationsorgane
K.K.