FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Brigadekonto. B. war eine seit 1959 in Arbeitsbrigaden verbreitete Praxis, kollektive und z.T. auch individuelle Prämien auf ein gemeinsames Bank- oder Sparkassenkonto einzuzahlen, um mit dem Ersparten gemeinsame Freizeitunternehmungen oder auch Geschenke für Mitglieder und ihre Familienangehörigen (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Jugendweihe) zu finanzieren. So wurde von Brigaden berichtet, die für den allgemeinen Gebrauch durch ihre Mitglieder komplette Campingausrüstungen erwarben. Ursprünglich als Ausdruck kollektiven Lebens positiv konnotiert, geriet das B. bereits zu Beginn der 60er Jahre in die Kritik. Vor allem im FDGB-Apparat warnte man vor den kontraproduktiven Wirkungen auf die Anreizsysteme des „sozialist. Wettbewerbs“. Prämien sollten individuelle Leistungen stimulieren und nicht in einer Gemeinschaftskasse verschwinden. Trotzdem blieb das B. ein Bestandteil kollektiver Beziehungen und fungierte weiterhin als Sammeltopf für kollektive Zuwendungen u.a. im Rahmen des Brigadewettbewerbs (z.B. Kollektivprämien). Die Brigade konnte aber auch eine Aufteilung solcher Gelder beschließen. Bei Kollektivprämien bestand dafür ein Rechtsanspruch. Verwaltet wurden das B. zumeist durch das für die Gewerkschaftskassierung zuständige Brigademitglied.
P.H.