FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Abt. Frauen des BuV (1946-89). Die HA 9 - Frauen - begann im Mai 1946 unter der Ltg. von Friedel Malter mit ihrer Arbeit. Sie sah ihre Aufgabe in der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frauen im Betrieb, vor allem des gleichen Lohns für gleiche Arbeit, eines wirkungsvollen Frauen-Arbeitsschutzes und der Förderung der Berufsausbildung und Fortbildung der Frauen. 1948 setzte sich im BuV die Auffassung durch, dass die Vertretung der besonderen Interessen der Frauen nicht Aufgabe einer Abt., sondern die aller Abt. sein sollte. Die Bitterfelder Konferenz vom 25./26.11.1948 beschloss daher, bei allen gewerkschaftlichen Vorständen die Frauenabt. aufzulösen. An ihre Stelle sollte eine Kommission treten, die sich aus verantwortlichen Funktionärinnen aller Abt. zusammensetzte. Malter blieb im BuV weiter für Frauenfragen zuständig. Auch nach der Neuorganisation der Struktur des BuV im Mai 1949 vertrat sie im Sekr. neben der Sozialpolitik das Aufgabengebiet Frauenfragen.
Die erwartete Berücksichtigung der spezif. Frauenfragen in der Arbeit aller Abt. wurde jedoch nicht erreicht. Im Gegenteil traten nach der Auflösung der Frauenabt. die Probleme der Frauen in der Gewerkschaftsarbeit in den Hintergrund. Das PB des ZK der SED beschloss daher am 8.1.1952, in den Betrieben und Einrichtungen selbständige Frauenausschüsse zu bilden. Die 11. Tagung des BuV vom 3./4.10.1952 forderte die Verstärkung der Arbeit unter den Frauen. Einen Schwerpunkt bildete die jährliche Ausarbeitung der Frauenförderungspläne, die am 2.5.1952 durch den MR der DDR gesetzlich festgelegt wurde.
Bereits im April 1952 war als organisator. Konsequenz wieder eine Frauenabt. eingerichtet worden. Nach dem 4. FDGB-Kongress 1955 wurde sie ab 15.6.1956 zum Frauensekr., das jedoch von einer Abteilungsleiterin geleitet wurde und seit den 60er Jahren bis 1989 auch offiziell wieder als Frauenabt. bezeichnet wurde. Mit dem zeitweiligen Übergang zur sog. „Leitung nach dem Produktionsprinzip“ wurde die Frauenabt. von 1964 bis spätestens 1968 als Hilfsorgan der Frauenkommission des BuV zugeordnet. Auf Empfehlung des PB der SED vom 15.12.1964 beschloss die 5. Tagung des BuV vom 4.-6.2.1965, die Frauenausschüsse in den Betrieben wieder den BGL zu unterstellen. Damit wurde ihre Anleitung neben Fragen der sozialen Lage und der beruflichen Aus- und Weiterbildung wieder Bestandteil der Arbeit der Frauenabt.
K.K.