Zum Thema
Am 19. Oktober 1878 beschließt der Deutsche Reichstag mit 221 gegen 149 Stimmen das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie". Nach Verlängerungen endet die Geltungsdauer des Gesetzes am 30. September 1890.
Reichskanzler Otto von Bismarck nahm Attentate vom Mai und Juni 1878 auf Kaiser Wilhelm I zum Anlass, einen "Vernichtungsfeldzug" gegen die Sozialdemokraten zu beginnen - obwohl diese erwiesenermaßen nichts mit den Attentaten zu tun hatten.
Auch nach 1890 werden Sozialdemokraten und Gewerkschafter weiter behindert und schikaniert. Die rechtliche Ausgrenzung ist aufgehoben, die gesellschaftliche Ausgrenzung bleibt jedoch noch eine lange Zeit.
Der Vortrag von Willy Albrecht "Ende der Illegalität - Das Auslaufen des Sozialistengesetzes und die deutsche Sozialdemokratie im Jahre 1890" zum 100. Jahrestag des Auslaufens des Sozialistengesetzes am 30. 9. 1990, gehalten in der Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, eignet sich auch deshalb sehr gut, weil ein Bezug zur Gegenwart hergestellt wird: Er erinnert u.a. daran, dass auch in der DDR Sozialdemokraten, die den Weg in die Einheitspartei nicht mitgingen, verfolgt, misshandelt oder gar getötet wurden.
Erinnern bedeutet auch hier, sich entschieden gegen politische Ausgrenzung und Verfolgung zu engagieren und für Toleranz einzustehen.
Das Gesetz zitieren wir nach:
Das Sozialistengesetz und die Sozialdemokratie in Württemberg 1878-1890 - [Electronic ed.] - Stuttgart : Müller & Gräff, 1984 - 900 S. [in 2 Teilbdn] = 5,8 MB PDF-Files (Auszüge) . - (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde ; 19) - ISBN 3-87532-078-6
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2006.
ANHANG 1. Das Sozialistengesetz / Text der endgültigen Fassung u. Auszüge aus Vorlagen, S. 777-789 [415 KB PDF-File]
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