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VI. LEBENSRAUM



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1. Die Umwelt schonen, mit Ressourcen sparsam umgehen

Noch bis vor kurzem wähnte unsere Industriegesellschaft einerseits die Ressourcen als unendlich und anderseits die Aufnahmefähigkeit der Elemente Luft, Wasser und Boden für Schadstoffe als grenzenlos. Heute, am Vorabend einer weltweiten Klimaerwärmung und der Zerstörung der Ozonhülle, verursacht durch menschliche Einwirkung, wissen wir es besser. Unsere Erwerbsgesellschaft ist grundsätzlich zu überdenken.

Es genügt nicht, das bisherige Wachstum von Ressourcenverbrauch und Ausstoss von Abfällen zu begrenzen. Bereits der heutige Stand des Verbrauchs und der Abfälle ist zu hoch. Wenn wir im Sinne weltweiter Gerechtigkeit auch die Ansprüche der Menschen der Dritten Welt ernst nehmen, dann muss der Pro-Kopf-Verbrauch an Ressourcen in den Industrieländern gesenkt werden, damit er verallgemeinerungsfähig werden kann. Künftig muss jedes Produkt mit weniger Ressourcen als heute hergestellt und verbraucht werden - der technische Fortschritt ist primär dafür einzusetzen. Diese technologische Herausforderung wirkt sich auch auf die schweizerische Wirtschaft anspornend aus und schafft neue Arbeitsplätze.

Es gilt, Belastungsgrenzen für die Umwelt festzulegen - und dann auch durchzusetzen. Besser ist es, auf bestimmte Umweltbelastungen überhaupt zu verzichten. Als Gewerkschaften vertreten wir Ideale und nicht nur materialistische Ziele und setzen uns deshalb für eine Gesellschaft ein, die etwas weniger vom übermässigen "Haben" als mehr vom sinnvollen "Sein" bestimmt ist.

Wir fordern:

1.1
Gemäss Verursacherprinzip sind die Kosten, die der Allgemeinheit durch den Verbrauch knapper Ressourcen und durch die Umweltbelastung entstehen (sogenannte soziale oder externe Kosten), dem Verursacher anzulasten. Ueber marktwirtschaftliche Instrumente (Lenkungsabgaben, Oekobonus) ist der durch externe Einflüsse bislang verzerrte Markt zu korrigieren: In der Preisbildung der einzelnen Produkte müssen neben den betriebswirtschaftlichen auch die volkswirtschaftlichen Kosten ihren Niederschlag finden.

1.2
Gemäss Vorsorgeprinzip tragen die Verschmutzer die Beweislast und müssen die Umweltfolgen von vornherein in ihre Handlungen einbeziehen. Das Vorsorgeprinzip ist bei der Revision des schweizerischen Umweltgesetzes zu verankern. Dabei ist die Vermeidung von Schäden im Betrieb selbst und nicht nur deren nachträgliche Beseitigung vorrangig.

1.3
Angesichts der ungleichen Einkommensverteilung sind Abschöpfungen zur Verhaltenslenkung unsozial, wenn nicht ein Minimalverbrauch entlastet wird. Der Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente ist sozial- und regionalverträglich zu vollziehen. Der Einbezug von bislang externalisierten Kosten in die Produktepreise ist über gezielte Entlastungen andernorts aufzufangen (Rückgabe über Bonus-System, steuerliche Entlastung der unteren und mittleren Einkommensschichten). Auch durch Lenkungsmassnahmen bewirkte Preisänderungen sollen indexwirksam sein.

1.4
Der Risikobegriff für Umweltgefahren muss neu, d.h. nicht versicherungstechnisch, sondern ökologisch definiert werden. Grosskatastrophen mit kleiner Eintretenswahrscheinlichkeit dürfen nicht mit Kleinkatastrophen mit (relativ) hoher Eintrittswahrscheinlichkeit gleichgesetzt werden. Es gibt Belastungsgrenzen, bei deren Ueberschreitung irreversible und von den Oekosystemen nicht zu verkraftende Schäden eintreten; besteht im Zusammenhang mit einer Technologie oder einem Produkt ein derartiges Risiko, so klein versicherungsmathematisch es auch sein mag, so gehört die Technologie, resp. das Produkt verboten.

1.5
Direkte Gebote und Verbote sind unerlässlich bei absolut schädlichen, zu gefährlichen oder knappen Ressourcen oder Prozessen. Dazu zählen wir den Verzicht auf den Bau von Atomkraftwerken, schnellen Brütern oder die Entwicklung der thermonuklearen Fusion. Gebote und Verbote sind aber auch unerlässlich für den Schutz der Würde und für die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen.

1.6
Verkehrsabgaben sind grundsätzlich leistungsabhängig zu erheben. Dabei ist eine weitgehende Harmonisierung mit Europa anzustreben.

1.7
Durch die Förderung des Energiesparens und der erneuerbaren Energien ist die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen abzulösen.

1.8
Der öffentliche Verkehr ist durch ein leistungsfähiges, flächendeckendes Verkehrsangebot im Sinne von Bahn und Bus 2000 gezielt zu fördern. Die freie Wahl der Verkehrsmittel kann notfalls eingeschränkt werden. Die neuen Eisenbahnalpentransversalen Gotthard und Lötschberg bieten Gewähr, dass die Schweiz nicht durch den Schwerverkehr auf der Strasse überflutet, sondern der Gütertransitverkehr auf der Schiene befördert wird. Der öffentliche Verkehr muss durch die öffentliche Hand grosszügig subventioniert werden; die Tarife müssen dementsprechend gesenkt werden.

1.9
Durch internationale Zusammenarbeit bemüht sich die Schweiz europäisch und weltweit um verbindliche Massnahmen zur Erhaltung von Umwelt- und natürlichen Ressourcen. Falls dabei von der Dritten Welt Verzichte auf Wachstum oder Einkommen (Amazonaswald, Mülltourismus) verlangt werden, ist es an den reichen Ländern, alternative Möglichkeiten finanziell zu unterstützen.


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2. Mensch, Tier und Pflanzen respektieren

Mensch, Tier und Pflanzen sind durch die Bio- und Gentechnologie neuen Gefahren ausgesetzt. Emissionen aus gentechnologischen Verfahren sind potentiell vermehrungs-, verbreitungs- und interaktionsfähig. Die gesundheitlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Kontakte mit gentechnisch veränderten Organismen sind wenig erforscht und umstritten. Eine Freisetzung, das heisst das absichtliche Einbringen von gentechnisch veränderten Organismen wie Viren, Bakterien, Pflanzen oder Tieren in die Umwelt, kann mit schwerwiegenden und unkalkulierbaren ökologischen Risiken verbunden sein. Die Gefahr lebt, kann sich selbst vermehren, kann sich auf andere Organismen übertragen, kann über Jahre unbemerkt bleiben und ist nicht rückholbar.

Die Anwendung der Reproduktionstechnologien wird wichtige Auswirkungen auf die Frauen haben. Sie gibt den Vorstellungen Auftrieb, Lebensvorgänge liessen sich normieren und Abweichungen ausmerzen.

In einem internationalen Wettlauf soll bis in wenigen Jahrzehnten das menschliche Genom weitgehend entschlüsselt werden. Den Arbeitgebern könnten Genom-Analysen zu höchst problematischen Selektionskriterien verhelfen, um risikobehaftete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu identifizieren und auszugrenzen.

Wir fordern:

2.1
Rechtsverbindliche Richtlinien zur Regelung der Arbeitssicherheit für Forschung und Produktion mit bio- oder gentechnologischen Verfahren. Bei möglichen Schadenfällen muss die Beweislast beim Arbeitgeber liegen. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist eine Melde- und Genehmigungspflicht zu schaffen. Eine paritätische Kommission unter Beizug der Gewerkschaften soll diese Richtlinien entwickeln.

2.2
Ein Moratorium für die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in der Schweiz. Das vorläufige Verbot gilt mindestens bis eine prädiktive, das heisst für ein Freisetzungsvorhaben aussagekräftige Oekologie, eine umfassende Oeffentlichkeitsbeteiligung, eine Nutzenanalyse und hinreichende Alternativforschungen vorliegen.

2.3
Lebende Organismen dürfen nicht patentierfähig sein. Herbizidresistente Pflanzen sollen nicht vermarktet und gentechnologisch erzeugte Produkte als solche deklariert werden.

2.4
Den uneingeschränkten Schutz des menschlichen Erbgutes und der persönlichen Eigenart und Individualität. Wir fordern das Verbot von Manipulationen der Eizelle, das Verbot der in-vitro-Befruchtung und der Leihmutterschaft. Pränatale Diagnostik mit gentechnischen Mitteln darf nur bei medizinischer Indikation erfolgen und nicht Pflichtuntersuchung werden. Ueber den eventuellen Abbruch einer Schwangerschaft entscheidet allein die Mutter. Die Sozialversicherungen müssen ihre Leistungen ohne Vorbedingungen erbringen.

2.5
Genom - Analysen dürfen weder verordnet noch durchgeführt werden im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, arbeitsmedizinischer Ueberwachung und Sozialversicherungen. Es muss dem einzelnen Individuum überlassen sein, ob es sich bei einer Aerztin oder einem Arzt seines Vertrauens einer Genom- Untersuchung unterziehen will.

2.6
Die Firmen sind verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften alle betroffenen Arbeitenden über die Folgen und die Risiken der Biotechnologie aufzuklären.


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3. Boden und Wohnen gerechter verteilen

In der Schweiz lebt eine langsam zunehmende Bevölkerung mit steigender Nachfrage nach Wohnkomfort auf einem endlichen Boden und in nur langsam vermehrbarer Wohnsubstanz. Die Nachfrage nach Wohnraum nimmt stärker zu als die Wohnbevölkerung. Deshalb wird preisgünstiges Wohnen für viele Menschen zu einem Problem. Damit Wohnen für alle Menschen zu vernünftigen Bedingungen möglich bleibt, bedarf es wirksamer staatlicher Rahmenbedingungen.

Wir fordern:

3.1
Eine staatliche Bodenpolitik, welche durch Vorkaufsrechte und Abgabe von Land im Baurecht den Bodenbesitz in öffentlicher Hand favorisiert.

3.2
Eine Siedlungsplanung, die verdichtetes Bauen verlangt und für eine optimale Durchmischung verschiedener Bevölkerungsschichten sorgt. Siedlungen sollen Begegnungsstätten sein, die auch günstige Alterswohnungen und flexibel einteilbare Wohneinheiten enthalten, um den Menschen eine Anpassung der Wohnfläche an ihre Bedürfnisse zu ermöglichen. Genossenschaftliche Organisationsformen sind durch öffentliche Behörden, Unternehmungen und zinsgünstige Darlehen von Pensionskassen bewusst zu fördern und zu unterstützen.

3.3
Ein griffiges Mietrecht soll die ungleichen Spiesse zwischen Mieterinnen und Mietern einerseits und Wohnungseigentümerinnen und Eigentümern andererseits wett machen.

3.4
Die Wohnbaufremdfinanzierung durch Hypotheken ist langfristig auszurichten, damit die Zinsen und Mieten nicht mit jeder Veränderung der kurzfristigen Geldsätze schwanken. Hypotheken sind zu amortisieren.

3.5
Handänderungen sind transparent zu gestalten; Transaktionen und Grundbuch sollen öffentlich sein. Der Spekulation ist mittels prohibitiver, zeitlich abgestufter Besteuerung des Grundstückgewinns Einhalt zu gebieten.

3.6
Leerstehende Gebäude, die für Wohnzwecke geeignet sind, müssen vermietet werden, sofern dafür ein Bedarf vorhanden ist.

3.7
Ferner ist die Idee einer Wohnflächenabgabe zu prüfen.


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4. Regionalpolitik muss ausgleichen

Der Wachstums- und Strukturprozess verändert laufend das Gewicht und das Gesicht der Regionen. Selbst auf dem kleinen Raum unseres Landes sind immer stärkere Unterschiede entstanden. Durch die Integration im grenzfreien Raum Europa stellt sich als zusätzliches Problem das Zusammenwachsen bisher getrennter Räume längs unserer Landesmarken.

Die Regionalpolitik will darauf Antwort geben. Ihr Ziel ist die möglichst ausgewogene Entwicklung der verschiedenen Regionen des Landes, aber auch der Regionen in Europa und der Welt. Voraussetzung sind regionale Leitbilder, die ökonomische und ökologische Wünsche miteinander in Einklang bringen.

Regionalpolitik muss immer langfristig ausgerichtet sein. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

4.1
Eine Entwicklungsförderung der Berggebiete, die ökologisch sinnvolle Arbeitsplätze und Infrastrukturen begünstigt und der Berglandwirtschaft ihre kleinräumigen Strukturen belässt.

4.2
Langfristige Leitbilder für die Agglomerationen, die bezüglich Verkehr und Bodennutzung haushälterisch sind, sowie innovationsorientierte Strukturanpassungsprogramme des Bundes für strukturschwache Regionen über das Berggebiet hinaus. Regionen mit bisher geschützten Wirtschaftszweigen sind auf den europäischen Integrationsprozess und den damit verbundenen erhöhten Wettbewerbsdruck eher schlecht vorbereitet: das Wirtschaftsgefälle innerhalb der Schweiz droht sich nochmals zu verschärfen. Die Förderungsmassnahmen sollen in erster Linie bei der Aus- und Weiterbildung ansetzen und Produkteinnovationen den Vorrang vor Rationalisierungsmassnahmen geben.

4.3
In den Grenzagglomerationen eine grenzüberschreitende koordinierte Regionalpolitik unter Einschluss auch der Grenzgängerfrage.

4.4
Eine Koordination unter kantonalen Wirtschaftsförderungen, damit sich konkurrierende Angebote schliesslich nicht zu "Nullsummenspielen" führen.

4.5
Die Teilnahme der Schweiz an Bestrebungen um eine europäische Regionalpolitik.

4.6
Die Ausrichtung der Entwicklungspolitik auf regionalpolitische Zielsetzungen innerhalb der Dritten Welt.


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5. Die Landwirtschaft erneuern

Die Schweiz ist wirtschaftlich und kulturell ein Teil Europas. Ums Jahr 2000 wird die Schweiz auch agrarpolitisch ein Teil Europas sein. Dies beinhaltet nicht die Aufgabe unserer Souveränität - aber es gilt Abschied zu nehmen vom Sonderfall Schweiz. Das gilt auch für die Landwirtschaft.

Der Abschied vom Sonderfall Schweiz bedeutet das Ende der heutigen Agrarpolitik der Marktabschottung und der Hochpreispolitik, nicht aber das Ende der Landwirtschaft in der Schweiz. Nur die Produktepreise nähern sich dem europäischen Niveau an.

Dies bedeutet kein Plädoyer für eine passive Strukturanpassung an EG-Verhältnisse Im Gegenteil: jetzt müssen Weichen gestellt werden. Mit Blick auf die Massenproduktion in der EG liegt eine Zukunftschance der Schweizerischen Landwirtschaft in Richtung Oekologie, Gesundheit und Tierschutz.

Unbestreitbar wird es den schweizerischen Bäuerinnen und Bauern nicht möglich sein, ihre gemeinwirtschaftlich erwünschten Leistungen über den Produktepreis zu finanzieren. Den produkteunabhängigen Direktzahlungen, die stets an kontrollierbare Auflagen zu binden sind, wird ein bedeutender Stellenwert zukommen. Nach jahrelangen unfruchtbaren Diskussionen ist bezüglich Direktzahlungen ein nationaler Konsens dringend vonnöten. Direktzahlungen sind kein Patentrezept zur Lösung sämtlicher Probleme in der Landwirtschaft. Ohne umfangreiche Direktzahlungen lässt sich jedoch keines der anstehenden Probleme überhaupt angehen. Auch aus sozialer Sicht sind Direktzahlungen aus der Steuerkasse überhöhten Konsumpreisen vorzuziehen, da letztere einseitig von Konsumentinnen und Konsumenten getragen werden müssen.

Eine Landwirtschaft in vollem Umbruch löst Aengste aus. Sinnvoll kann dieser Umbruch aber nur angegangen werden, wenn wir auch Chancen sehen und nutzen. Die grosse Herausforderung heisst Umstellung auf tiergerechte und ökologisch verantwortungsbewusste Produktion.

5.1
Die Landwirtschaft ist in ihrer multifunktionalen Bedeutung mit landwirtschaftlichen, regionalplanerischen, sozialen und kulturellen Aspekten zu fördern. Wir fordern die Ausrichtung des Finanzierungssystems auf produktionsunabhängige Direktzahlungen, die an ökologische Produktionsweisen für die Haltung von Tieren und den Anbau von Pflanzen zu binden sind.

5.2
Das bäuerliche Einkommen ist über produktionsunabhängige Direktzahlungen und über die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Produktion von gesunden Nahrungsmitteln zu gewährleisten.

5.3
Die schweizerische Landwirtschaft bleibt der Garant für die Versorgung mit frischen Nahrungsmitteln und für die Produktion der notwendigen Ressourcen der nachgelagerten Verarbeitungsindustrie.

5.4
Die Berglandwirtschaft ist in besonderem Masse in ihren kleinräumigen Strukturen zu unterstützen.

5.5
Die Ausbildung der Bäuerinnen und Bauern ist auf ihre betriebswirtschaftliche, ökologische und landschaftsschützerische Aufgabe auszurichten.


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6. Produkte dienen Menschen, nicht umgekehrt

Waren und Dienstleistungen sollen den echten Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten dienen, ohne deren Gesundheit und Sicherheit zu gefährden.

Damit die Spiesse im bisweilen recht undurchsichtigen Marktgeschehen gleich lang sind, braucht es mehr Transparenz sowie Gesetze, welche Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung und Uebervorteilung schützen.

Fast fünf Milliarden Franken werden in unserem Land jährlich für die Werbung aufgewendet. Als Gegengewicht braucht es deshalb starke Konsumentinnen- und Konsumentenorganisationen.

6.1
Der SGB setzt sich für eine griffige Lebensmittelgesetzgebung und für eine wirksame Lebensmittelkontrolle ein.

6.2
Strenge, europäisch harmonisierte Sicherheitsanforderungen sollen verhindern, dass bei einer bestimmungskonformen und vorsehbaren Verwendung von Produkten keine unvertretbaren Gefahren entstehen.

6.3
Dringend nötig ist die Einführung einer Produktehaftpflicht nach den Regeln der Kausalhaft, bei der die Anbieter für jene Schäden haften, die durch ihre Produkte verursacht werden.

6.4
Der SGB unterstützt Bestrebungen zur Verbesserung der Arbeitssituation jener Menschen im In- und Ausland, die unsere Produkte herstellen und für uns Dienstleistungen erbringen.

6.5
Mit Produktestandards sollen rohstoff- und energiesparende sowie langlebige und umweltschonende Produkte gefördert werden.

6.6
Die Tierschutzgesetzgebung ist nicht nur im Inland wirksam durchzusetzen, sondern auch auf Importprodukte anzuwenden. Aus ethischen Gründen sind Tierversuche auf ein striktes Minimum zu beschränken.

6.7
Umfassende Deklarationen von Waren und Dienstleistungen sind in allen Bereichen durchzusetzen und europäisch zu vereinheitlichen. Dazu gehören insbesondere klare Angaben über die Inhaltsstoffe, die Herkunft, die Produktionsweise und die Haltbarkeit von Lebensmitteln, Medikamenten und Kosmetika sowie Oekodaten bei Geräten und Produkten. Festzuhalten ist an der Einzelpreisanschrift.

6.8
Wir fordern ein Wettbewerbsrecht mit einem grundsätzlichen Kartellverbot und eine Fusionskontrolle bei Grossunternehmen.

6.9
Wirksame Missbrauchsgesetzgebungen sind nötig im Bereich der Klein- und Konsumkredite, für den Tourismus und zur Verhinderung von einseitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (das "Kleingedruckte"). Offensichtlich täuschende, unlautere und sexistische Werbung ist mit staatlichen Mitteln zu verhindern.

6.10
Der SGB engagiert sich personell und finanziell an den Arbeiten der Aktionsgemeinschaft der Arbeitnehmer und Konsumenten (AGAK) und der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).

6.11
Die Arbeit der Konsumentinnen und Konsumentenorganisationen, insbesondere die Durchführung von Waren- und Dienstleistungstests, muss durch vermehrte staatliche Beiträge gefördert werden.

6.12
Ein Gegengewicht bildet auch die Preisüberwachung, deren Geltungsbereich und Kompetenzen auszudehnen sind. Namentlich sind auch Bankzinsen und Gesundheitskosten einschliesslich Medikamente der Preisüberwachung zu unterstellen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | März 1999

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