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[Seite der Druckausgabe: 22 / Fortsetzung]

7. Fazit

Zum einen ist es notwendig, in personenbezogenen Dienstleistungsberufen, von der Pflege bis zum Einzelhandel, die soziale Qualifikation als fachliche Qualifikation finanziell höher zu bewerten. In diesen Berufen ist eine Angleichung an andere, insbesondere technische Qualifikationen durchzusetzen.

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Zum anderen sind in Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofilen und nicht zuletzt in den Arbeitsbewertungsschemata der Tarifverträge die soziale Qualifikation als Merkmal zu berücksichtigen. Diese notwendige Ergänzung eines Anforderungsmerkmals in allen Berufsbereichen, in denen bislang nur fachliche Anforderungen erfaßt worden sind, wird dazu führen, daß eine bessere finanzielle Bewertung der Arbeitsplätze, insbesondere in den unteren Tarifgruppen, begründet wird. Diese Tarifierung der sozialen Qualifikation kommt dann besonders Frauen zugute, weil sie in vielen Bereichen vor allem in den unteren Tarifgruppen eingruppiert sind.

Welche spezifischen Qualifikationen aus der Familienarbeit zu berücksichtigen sind, ist beim gegenwärtigen Stand von Erkenntnissen nicht abschließend zu bestimmen. In dieser Situation lassen sich nach dem Muster der Relevanz-, Tätigkeits- oder Schlüsselqualifikationsadäquanz am ehesten betriebliche Vereinbarungen treffen, die langfristig tarifliche Regelungen nach sich ziehen müssen.

Der Erfolg der Frauen, der in der Anerkennung der Familienarbeit in den Bewertungsregeln der Erwerbsarbeit liegt, bringt hohe Anforderungen an ihre betriebliche und gewerkschaftliche Praxis: Alle Bemühungen, die gesetzlichen Regeln durchzusetzen, berühren einen Kern der Geschlechterhierarchie.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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