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Wohnungsbaupolitik
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Wohnraumversorgung sprechen sich die Koalitionspartner für eine Verstetigung des Wohnungsneubaues auf hohem Niveau aus. Dem sozialen Wohnungsbau kommt auch in Zukunft ein hoher Stellenwert zu. Es soll daher der Neubau von rund 5.000 Wohnungen jährlich gefördert werden. Die drei Förderwege werden nachfrageorientiert eingesetzt.Dabei ist der soziale Wohnungsbau in verstärktem Maße ökologisch sowie kostengünstig und flächensparend auszugestalten. Außerdem sind Veränderungen in der Familienstruktur (junge Familien, Alleinerziehende, Single-Haushalte) zu berücksichtigen. Die Umwandlung von bislang militärisch genutzten Wohnungen für zivile Verwendungen soll ein Schwerpunkt der Wohnungsbauförderung der Landesregierung sein. Es soll ein Architektenwettbewerb für "altersgerechtes und generationübergreifendes Bauen" durchgeführt werden. Dabei ist auch der Aspekt des behindertengerechten Bauens mit zu berücksichtigen. Die Initiativen zur Baulandmobilisierung werden fortgesetzt und nach Vorliegen entsprechender Erfahrungen überprüft.
Baurecht
Die Koalitionspartner sprechen sich für eine Novellierung des Bauplanungsrechts mit dem Ziel der Vereinfachung, der Effizienzsteigerung und der Beschleunigung baurechtlicher Verfahren aus. Die entsprechenden Gesetze sind zu durchforsten. Der Auftrag richtet sich zum einen an die Landesregierung.Außerdem werden die Koalitionsfraktionen im Landtag die Bildung einer begleitenden Arbeitsgruppe / Kommission beantragen. Im Bauordnungsrecht sprechen sich die Koalitionspartner für eine weitere Novellierung der Landesbauordnung aus. Die Gesetzesinitiative soll zeitgleich mit dem vom Landtag beschlossenem Erfahrungsbericht zur neuen Landesbauordnung vom März 1995 (zwei Jahre nach Inkrafttreten) eingereicht werden. Ziel der Gesetzesnovellierung soll sein die Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens, die Erweiterung der Genehmigungsfiktion sowie eine Erweiterung der Freistellungen. Im Zuge der Gesetzesnovelle sind die bautechnischen Standards zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Einstellung eines Beamten des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes in der Landesbauordnung ("Kreisbaumeister") wird aufgehoben.