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SCHULE
Die gute Schule kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten (Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte) zusammenarbeiten und aktiv an der Gestaltung des Schullebens mitwirken. Das novellierte Schulgesetz bietet hierzu den rechtlichen Rahmen. Die Landesregierung wird alle Bemühungen unterstützen, durch Engagement und Kreativität die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu stärken.

Unterrichtsversorgung
Die Sicherung der Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau genießt bei weiter steigenden Schülerzahlen höchste Priorität. Ein Anstieg der Zahl der Lehrerstellen proportional zum Schülerzuwachs ist in Anbetracht der Situation der öffentlichen Haushalte als alleiniger Lösungsansatz unzureichend und trägt nicht der prognostizierten langfristigen Entwicklung der Schülerzahlen Rechnung. Dieser Ansatz muß durch ein flexibles Bündel von Initiativen abgelöst werden. Vorrangig ergeben sich drei Handlungsfelder: Die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (Stellen und nichtstellenplangebundene Personalmittel), eine stärkere Flexibilisierung der Lehrerarbeitszeit (z.B. Sabbat-Jahr, Ansparmodell) und mehr Handlungsmöglichkeiten für die Schule vor Ort.

Der Landeshaushalt 1996 und nachrichtlich 1997 sieht jeweils 200 zusätzliche Lehrstellen vor. Auch in den nächsten Jahren ist ein Anstieg der Schülerzahlen zu bewältigen. Ein Einstellungskorridor für junge Lehrerinnen und Lehrer muß dauerhaft gesichert werden. Eine erhöhte Flexibilität ist sowohl im Bereich der Lehrerarbeitszeit als auch beim Ressourceneinsatz notwendig. Bezogen auf die Lehrerarbeitszeit wurden bereits Maßnahmen wie das Sabbat-Jahr und wird zum kommenden Schuljahr das sogenannte Ansparmodell in Angriff genommen. Dieser Weg ist auszubauen.

Die Stärkung der organisatorischen und pädagogischen Freiheit für die einzelnen Schulen sowie die Stärkung der Handlungsmöglichkeiten für die einzelnen Schulen sind ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung der Schule. Mit dem Schuljahr 1995/96 wurden den Schulen erstmals Mittel im beschränktem Umfang zur Vergütung von Mehrarbeit eigenständig zugewiesen. Darüber hinaus wurde ihnen ermöglicht, Vorschläge für nebenberufliches und nebenamtliches Personal auf der Grundlage von Werkverträgen zu unterbreiten. Dieser Weg muß konsequent ausgebaut werden.

Ziel ist es, die Selbstverantwortung der Schulen zu stärken. Folgende Maßnahmen sollen hierfür vorgesehen werden:

     

  • Die staatliche Schulaufsicht soll verschlankt und so weit wie möglich auf die Schulleitung übertragen werden.

     

  • Es wird geprüft, welche Mitwirkungsmöglichkeiten die Schulleitung zur Personalbewirtschaftung erhalten kann.

     

  • Für die Auswahl der Vertretungskräfte soll den Schulen ein Höchstmaß an Eigenverantwortlichkeit gegeben werden.

     

  • Die modellhaft begonnene Budgetierung der vom Schulträger zu erbringenden Sachmittel soll schrittweise erweitert werden und den Schulen eine höhere Flexibilität und Optimierung des Mitteleinsatzes bei gleichem Umfang ermöglichen.

     

  • Um die zukünftigen Führungsaufgaben in den Schulen zu unterstützen, wird ein Führungskolleg für schulische Führungskräfte im Rahmen der Lehrerfortbildung eingeführt.
In Zusammenarbeit mit Schulen, Lehrerverbänden und Gewerkschaften sollen Modelle einer verstärkten "Arbeitszeit-Autonomie" in den Schulen entwickelt werden. Unter Vorgabe bestimmter Rahmenbedingungen soll den Schulen ein Arbeitszeitkontingent zur eigenständigen Unterverteilung zugewiesen werden. Dies erlaubt eine stärkere Differenzierung in den Schulen, die den realen Bedingungen entgegenkommt.

 

Leistungsfähige Schullandschaft

     

  • 1. Grundschule
    Die Sicherung fester Betreuungszeiten in den Grundschulen ist eine bildungspolitische und gesellschaftspolitische Aufgabe. Die bisherigen Initiativen zur Betreuenden Grundschule werden erweitert und ergänzend zum Unterricht so organisiert, daß ein volles Halbtagsangebot an der Grundschule geschaffen wird.

    Für die Ausweitung der Betreuungsangebote, vor allem an Nachmittagen, sollen weitergehende Möglichkeiten der Beteiligung von Eltern und pädagogischen Fachkräften sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Land und Kommunen aufgezeigt und gefördert werden. Weiterhin wird geprüft, ob und in welchem Umfang Betreuungsangebote auch auf weiterführende Schulen für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe ausgedehnt werden können.

    Die Modelle für die Integration von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Kindern sollen eine Orientierung bieten für eine weitgehende Integration. Die frühe Fremdsprachenarbeit in der Grundschule soll ausgeweitet werden.

    Es wird geprüft, ob die oben genannten Initiativen und die erfolgreichen Elemente der bisherigen Modellversuche in der Grundschule in einem Gesamtkonzept zusammengefaßt werden können, das den Schulen, Eltern und Schülern kalkulierbare Rahmenbedingungen garantiert. Es muß im wesentlichen kostenneutral umgesetzt werden.

     

  • 2. Sonderschule
    Die Förderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern erfolgt in Sonderschulen sowie in integrierter Form in anderen Schulformen. Die Sonderschulen leisten wertvolle Arbeit im Hinblick auf den Eintritt in Arbeit und Beruf. Entsprechende Maßnahmen sollen künftig intensiviert werden.

     

  • 3. Hauptschule
    Die Bildungsgänge der Hauptschule sollen in ihrem Profil gestärkt werden, so daß ihre Schüler und Schülerinnen erfolgreich eine Ausbildung beginnen und abschließen können. Das 10. Hauptschuljahr als Angebot wird gesichert und - wo möglich und sinnvoll - eingerichtet. Die modellhaft begonnene Schulsozialarbeit an Hauptschulen wird fortgesetzt. Hierbei ist die Kooperation mit den Trägern der Schulsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen vor Ort anzustreben und möglichst ein gemeinsames organisatorisches und pädagogisches Konzept zu entwickeln.

     

  • 4. Regionale Schule
    Die Regionale Schule findet bei Trägern und Eltern große Akzeptanz. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Modell werden ausgewertet und in die weitere Planung aufgenommen. Die Regionale Schule wird als Regelangebot eingerichtet und sowohl in kooperativer als auch integrativer Form angeboten. Um weitere Regionale Schulen errichten zu können, werden die schulrechtlichen Voraussetzungen und klare Errichtungsbedingungen festgelegt.

     

  • 5. Duale Oberschule
    Die Duale Oberschule als durchgehende Säule der beruflich-orientierten Bildung wird auf der Grundlage der Erfahrungen mit den laufenden Modellen weiterentwickelt und an weiteren Standorten angeboten, soweit eine Standortanalyse dies zuläßt und der Träger dies beantragt.

    Es wird geprüft, wie an einzelnen Standorten die Regionale Schule als Sekundarstufe I der Dualen Oberschule errichtet werden kann. Dies gilt insbesondere dort, wo eine Berufsbildende Schule in erreichbarer Nähe ist. Mit dem Bildungsgang der Dualen Oberschule in der Sekundarstufe II wird zugleich eine Leistungsdifferenzierung an den Berufsbildenden Schulen begonnen.

     

  • 6. Realschule
    Die Realschule hat sich in ihrer Verbindung von Theorie und Praxis als leistungsfähige und attraktive Schulform bewährt. Im Hinblick auf ihre praxisbezogene Bildung sollen die Angebote im Wahlpflichtbereich verstärkt werden. Hierzu gehören flächerübergreifende Schlüsselqualifikationen, die Ergänzung des Fremdsprachenangebotes einschließlich der Einführung des bilingualen Unterrichts sowie die Einbeziehung der Realschule in Modellversuche zum ganzheitlichen Lernen im berufsbildenden Bereich.

     

  • 7. Gymnasium
    Die Richtungsentscheidung der Kultusministerkonferenz zur weiteren Entwicklung der gymnasialen Oberstufe soll in Rheinland-Pfalz konsequent umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Stärkung des fächerübergreifenden Arbeitens, die Einbringung besonderer Lernleistungen in das Abitur sowie die Stärkung der Orientierungsangebote für die Berufs- und Arbeitswelt.

    Die Organisation der gymnasialen Oberstufe wird in diesem Zusammenhang im Hinblick auf Leistungsverbesserungen überprüft. An der 13-jährigen Schulzeit als Regelfall wird festgehalten. Die Erfahrungen des Modellversuchs "Begabtenförderung und Schulzeitverkürzung" sollen umgesetzt werden, um Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, nach 12 Jahren die Reifeprüfung abzulegen.

     

  • 8. Integrierte Gesamtschulen
    Die Integrierten Gesamtschulen sind als Regelschulen inhaltlich und organisatorisch weiterzuentwickeln. Ihr weiterer Ausbau soll nur in dem Umfang erfolgen, als dies dem Elternwillen entspricht, ein Antrag des Schulträgers vorliegt und das gegliederte Schulwesen in zumutbarer Entfernung erhalten bleibt. Ihre Rahmenbedingungen werden im Verhältnis zu anderen schulischen Angeboten geprüft.

     

  • 9. Stärkung der Bildungsprofile
    Die Landesregierung wird das gegliederte Schulsystem und seine Bildungsprofile stärken. Deshalb soll durch das Schulgesetz geregelt werden, daß bestehende Schulen organisatorisch zusammengeführt werden können. Die Differenzierung für solche Schulen ergibt sich entweder durch abschlußbezogene Klassen oder durch ein integratives System.

     

  • 10. Berufsbildende Schulen
    Das berufsbildende Schulwesen bietet ein differenziertes Angebot zur beruflichen sowie zur allgemeinen Bildung. Es leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur stärkeren Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Die Attraktivität dieser beruflichen Bildungsgänge ist zu steigern und deutlicher herauszustellen. Sie müssen transparenter und durchlässiger gestaltet werden. Hierzu gehört auch ein bedarfsgerechtes Fremdsprachenangebot.

    Vorrangiges Ziel der beruflichen Bildung ist es, duale Bildungswege zu sichern und auszubauen. Die Zusammenarbeit mit Betrieben wird deshalb auch bei Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder zur beruflichen Grundbildung angestrebt. Zur Akzeptanz und langfristigen Sicherung des Dualen Systems sollen die höhere Flexibilität von Organisationsformen sowie Zeitbudgets in der Grund- und Fachstufe des Berufsschulunterrichts geprüft werden.

    Angesichts der ständigen technischen und gesellschaftlichen Änderungen soll für die berufliche Bildung ein modular aufgebautes System eingerichtet werden, das auf der Erstausbildung aufbaut und berufsbegleitend Weiterqualifizierung anbietet. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch schon während der Ausbildung Zusatzqualifikationen erworben werden können.

    Soweit Wettbewerbsbedingugen beachtet werden, können berufsbildende Schulen berufliche Weiterbildung anbieten. Weiterbildung muß sich dann im Grundsatz selbst finanzieren, Im Sinne der Gleichwertigkeit soll auch für die berufliche Bildung die Einführung einer Begabtenförderung geprüft werden.

 

Schulreform
An die Weiterentwicklung von Schule wird insbesondere durch technische , wirtschaftliche, kulturelle und soziale Veränderungen ein hohes Maß an Innovationsfähigkeit gestellt. Deshalb will die Landesregierung neben der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die auf Arbeit und Beruf vorbereiten, insbesondere folgende Bereiche stärken:

     

  • Die Ausstattung der Schulen mit modernen Kommunikationsmitteln soll verbessert und der Zugang zum Internet erleichtert werden. Die pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten eines Netzverbundes im Bildungsbereich werden in die weiteren Planungen zum Netzaufbau und -ausbau in Rheinland-Pfalz einbezogen. Der Einsatz von Lernprogrammen soll verstärkt und die Bewertung vorhandener Lernprogramme intensiviert werden.

     

  • Die Medienerziehung wird verstärkt.

     

  • Maßnahmen zur Gewaltprävention werden gefördert. Der Erfahrungsaustausch wird intensiviert.

     

  • Die Fremdsprachenarbeit soll insbesondere durch die Ausweitung in der Grundschule, die Verstärkung vorgezogener Fremdsprachenarbeit, bilingualen Unterricht in der Sekundarstufe I sowie die Ausweitung des Fremdsprachenangebots in den Berufsbildenden Schulen verstärkt werden. Ein besonderes Augenmark wird auf die dritte Fremdsprache in der Sekundarstufe I gelegt.

     

  • Umwelterziehung und Gesundheitserziehung müssen ausgebaut werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Suchtprävention zu richten.

     

  • Die Schulsozíalarbeit - auch in Kooperation mit der Jugendsozialarbeit - muß verstärkt werden.

     

  • Die Landesregierung strebt eine Schule an, die ihr Umfeld aktiv in die Schulgestaltung mit einbezieht, z.B. durch die Zusammenarbeit mit Vereinen, Betrieben oder Sozialeinrichtungen. Das soziale Engagement der Schülerinnen und Schüler soll gestärkt werden und ggf. im Zeugnis zum Ausdruck kommen.

     

  • Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Projekten und gemeinsamen Angeboten mit Schulen in europäischen Nachbarregionen soll ausgebaut werden.

     

  • Die einkommensabhängige Lernmittelfreiheit ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Chancengerechtigkeit.

 

Lehrerausbildung und -fortbildung
Die strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklungen müssen ihren Niederschlag auch in der Lehrerausbildung finden. Die schulartbezogene Lehrerausbildung bleibt erhalten. Im Hinblick auf Weiterentwicklungen des Schulsystems wird die Einführung einer verbundenen Lerherausbildung geprüft.

In der ersten Ausbildungsphase ist ein stärker Praxisbezug herzustellen. Die stärkere Vermittlung pädagogischer Kompetenzen ist ein wichtiges Ziel beider Ausbildungsphasen.

In die zweite Ausbildungsphase sind integrierte Schulformen als Ausbildungsschulen einzubeziehen.

Darüber hinaus wird eine bessere Verzahnung zwischen erster und zweiter Phase der Lehrerausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung angestrebt. Lehrerbildungszentren an den Universitäten sollen in enger Kooperation mit bestehenden Einrichtungen der Lehrerfort- und -weiterbildung arbeiten und insbesondere das Angebot an wissenschaftlicher Weiterbildung verstärken. Die pädagogischen Service-Einrichtungen werden in ihrem Gesamtangebot und Zuschnitt den geänderten Aufgaben angepaßt. Auf ihre enge Kooperation ist zu achten. Hierbei sind der Transparenz der Angebote, der Abstimmung der inhaltlichen Schwerpunkte, der Erhaltung der Innovationsbereitschaft sowie einer kontinuierlichen Aufgabenkritik besondere Aufmerksam zu widmen.

 

Personal
Insbesondere wird eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen angestrebt. Teilzeitangebote sollen verstärkt werden. Eine Strukturreform im Bereich der Funktionsstellen soll einerseits Verantwortlichkeiten stärker herausarbeiten und andererseits zusätzliche Leistungsanreize setzen. Auch die Besetzung von Funktionsstellen auf Zeit wird geprüft.

 

Schulbau
Die Schulbaumitttel wurden in den letzten Jahren deutlich erhöht. Um den Antragsstau weiter zu reduzieren, ist eine Fortschreibung der Schulbaumittel auf hohem Niveau notwendig. Zusätzliche Anreize zum kostengünstigen Bauen sollen geschaffen werden.

 

Schulgesetz
In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wird geprüft, ob die zuvor erwähnten Weiterentwicklungen eine zeitgerechte Neuformulierung des Schulgesetzes erforderlich machen.