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VERWALTUNGSMODERNISIERUNG
Allgemeine Grundsätze Die rheinland-pfälzische Landesverwaltung soll in dem Sinn "modernisiert" werden, daß sie sich in vielen Aufgabenfeldern, aber auch in der Art und Weise des Umgangs mit dem Publikum nicht mehr als Obrigkeitsverwaltung, sondern als Verwaltung mit Servicecharakter darstellt. Kostensparende Effizienz, die wirtschaftliches Denken voraussetzt, gehört zu diesem Bild einer "modernen" Verwaltung ebenso wie Bürgerfreundlichkeit und Orientierung an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Staatliche Verwaltung hat den weiten Bogen zu spannen zwischen einsehbar zu machenden Eingriffe, helfender Beratung und Unterstützung sowie der Ermöglichung effektiver und innovativer wirtschaftlicher Tätigkeit.Die Koalitionspartner stimmen darin überein, daß schnelle und effiziente Genehmigungsverfahren für die Erhaltung und Fortentwicklung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz von besonderer Bedeutung sind. Zur Steigerung der Effizienz sind organisatorische Veränderungen erforderlich. Die Genehmigungszustänigkeiten müssen konzentriert und gebündelt werden.
Damit die Verwaltung diesen Anforderungen entspricht, muß sie sich selbst entsprechend organisieren. Dazu gehört ein auf die heutigen Erfordernisse zugeschnittenes Leitbild, das in Zusammenwirken mit den Mitarbeitern zu entwickeln ist. Der Abbau von Hierarchieebenen ist aus Gründen der Verbesserung der Organisation aber auch der Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenso wichtig wie das Vorantreiben von Projekten der Personalentwicklung, der Mobilität und einer zeitgerechten Fortbildung.
Verstärkt muß Projektmanagement eingeführt werden, damit hierarchieübergreifend Verfahren beschleunigt und Innovationsprozesse in Gang gesetzt werden. Die Referatsstruktur in der Landesverwaltung wird kritisch überprüft. Kleinstreferate sollen in der Regel abgebaut werden.
Budgetierung und Controlling mit der entsprechenden dezentralen Ressourcenverantwortung soll zu einem durchgängigen Prinzip der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung gemacht werden. Auf diese Art und Weise können überkommene Haushaltsstrukturen, die mit dem Prinzip der sparsamen Ressourcenverwendung in Widerspruch stehen, überwunden werden.
Die Einbeziehung der Informationstechnik ist für eine Modernisierung der Verwaltungstätigkeit in diesem Sinne unverzichtbar. Dabei geht es nicht nur um die Automatisierung gewohnter Verwaltungsabläufe, sondern um die Verwendung der Datentechnik, um effizientere, an ganzheitlicher Aufgabenwahrnehmung orientierte Verwaltungsabläufe einzuführen.
Im Sinne ihrer Servicefunktion wird die Verwaltung zunehmend Informationen und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch auf dem Weg der Telekommunikation bereitstellen müssen. Die Koalitionspartner setzen sich im übrigen dafür ein, daß das öffentliche Dienstrecht im Sinne von größerer Flexibilität und Leistungsorientiertheit geändert wird. Dabei kann auch eine maßvolle Änderung des Grundgesetzes in Betracht kommen.
Stärkung der Leistungsfähigkeit
Dem Ziel der Landesregierung, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu stärken, dient auch die Zurückführung der Verwaltungsvorschriften auf ihren unabdingbaren Kernbestand, die Reduzierung der oft überzogenen Standards und das Anlegen von strengeren Maßstäben beim Erlaß neuer Vorschriften. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Verwaltungsvorschriften", die sich diesem Ziel der Landesregierung annimmt, soll daher schnellstmöglich erfolgen. Dabei ist auch die Frage der Ausstattungsstandards mit dem Ziel einer größeren Flexibilisierung aufzugreifen. Durch die Reduzierung von Standards, die unter Beachtung politischer Prioritätensetzung erfolgt, sollen auch den kommunalen Gebietskörperschaften finanzielle Handlungsspielräume eröffnet