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FINANZEN
Die Koalitionspartner stimmen darin überein, daß das Ausgabewachstum der Einnahmeentwicklung entsprechen muß.

 

Personalwirtschaft
Zielvorgabe ist es die Personalausgaben zu begrenzen und die vorhandenen Stellen zu reduzieren. Eine Budgetierung der Personalausgben wird für alle Ressorts eingeführt. Dabei wird ausgehend vom derzeitigen Personalbestand das Personalwirtschaftskonzept weitergeführt mit dem Ziel, 500 bis 700 Stellen jährlich einzusparen.

Das Wachstum der Personalausgaben, inklusive Zahlung an den Pensionsfonds, wird auf 3 bis 3,5 Prozent jährlich begrenzt. Das unter Berücksichtigung des Personalwirtschaftskonzepts und der genannten Personalkostensteigerung ermittelte Personalausgabenbudget wird auf die Einzelpläne aufgeteilt. Ausnahmen im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung bedürfen der besonderen Einzelfallentscheidung des Ministerrates.

Personalreduzierungen, die aus ressortübergreifenden Umorganistionen beruhen, sind vor einer Aufteilung des Budgets auf die Ressorts auf das Personalwirtschaftskonzept insgesamt anzurechnen. Weitergehende Bundesratsinitiativen zum Thema Personalausgabenbudgetierung sind mit dem Ziel zu prüfen, weitere Spielräume zu eröffnen.

Die Koalitionspartner stimmen darin überein, daß der Pensionsfonds beibehalten wird. Die Wiederbesetzungssperre bleibt erhalten. Eine Überprüfung erfolgt in zwei Jahren im Lichte der Erfahrung mit der Personalausgebenbudgetierung.

Es bleibt weiterhin bei einem Beförderungstermin pro Jahr. Die Koalitionspartner sprechen sich für flexible Formen der Arbeitszeitgestaltung (Beispiele: Wochen-, Lebensarbeitszeit, Arbeitszeitkonten, "Sabbatjahr" usw.) in der Landesverwaltung aus. Soweit bundes- oder landesrechtliche Hindernisse bestehen, soll auf entsprechende Gesetzesänderungen hingewirkt werden. Die Koalitionspartner wollen für eine stärkere wechselseitige Personaldurchlässigkeit zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung sorgen.

Verwendungsmöglichkeiten von Landesbediensteten bei Berufsunfähigkeit sollen intensiver geprüft und genutzt werden. Dabei ist auch die Beschäftigung bei landeseigenen Gesellschaften mit zu prüfen. Soweit erforderlich, sind auf Landes- und Bundesebene entsprechende Gesetzesinitiativen zu ergreifen.

Die Koalitionspartner sprechen sich für eine leistungsbezogene Neugestaltung des Besoldungsrechts aus. Für zusätzliche Leistungen sollen finanzielle Anreize (Zulagen) gewährt werden. Die Anreize sind aus dem Budget zu erbringen. In diesem Zusammenhang sollen die Freistellungen von Beamten erneut überprüft werden. Es wird eine umfassende Aufgabenkrititk in der Landesverwaltung durchgeführt. Dazu gehören organisatorische Veränderungen und eine Privatisierung von Aufgaben. Überall, wo dies möglich ist, soll eine Pauschalierung und Budgetierung eingeführt werden. Die Verwendungsnachweisverfahren sind zu vereinfachen. Alle Verwaltungsverfahren sind mit dem Ziel zu durchforsten, dort, wo mehrere Verwaltungsstufen im Verfahren beteiligt sind, mindestens eine Verfahrensstufe einzusparen.

Die Koalitionspartner stimmen darin überein, das Liegenschaftsvermögen des Landes zukünftig grundsätzlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten in privatrechtlicher Rechtsform zu verwalten und zu verwerten. Zu diesem Zweck wird eine landeseigene Liegenschafts- und Baubetreuungs-GmbH gegründet. Sie übernimmt die Aufgabe, die vorhandenen Hochbauten des Landes zu unterhalten und an die jeweiligen Nutzer zu vermieten. Sie errichtet notwendige neue Verwaltungsbauten des Landes nach den Vorgaben der Nutzer. Das Personal der Staatsbauverwaltuang wird auf die Liegenschafts-GmbH übergeleitet. Die Liegenschaft-GmbH arbeitet kostendeckend. Für Investitionszwecke darf sie ihren Gebäudebestand hypothekarisch beleihen. Es soll geprüft werden, ob über die genannten Bereiche hinaus, z.B. Staatsbäder oder Domänen, - auch teilweise - privatisiert werden können.

 

Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen
Der Verbundsatz bleibt unverändert. Der kommunale Finanzausgleich wird auf der Grundlage des erstellten Gemeindefinanzbeichts innerhalb einer Frist von ca. 2 Jahren korrigiert. Dabei sind einzelne Parameter zu verändern und neu zu gewichten (zum Beispiel: Stadt-Umland-Beziehungen, waldbesitzende Gemeinden, Mittelpunktfunktionen, Arbeitsmarktdaten,...) Die Koalitionspartner sprechen sich für eine Pauschalierung von Zuweisungen an Kommunen und Dritte und eine Vereinfachung der Verwendungsnachweisverfahren aus. Die Überarbeitung der Zuwendungsrichtlinien in diesem Sinne erfolgt noch in diesem Jahr.

 

Gesetzliche Aufgaben und freiwillige Leistungen
Die gesetzlichen Vorgaben müssen überprüft werden mit dem Ziel, Aufgabenzuweisungen mit Finanzzuweisungen in Einklang zu bringen. Dabei ist eine Arbeitsmarktorientierung zu beachten.

 

Investitionsquote
Die Koalitionspartner streben an, die Investitionsquote so dicht wie möglich bei 15 Prozent zu halten.