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UMWELT
Umweltpolitik für das 21. Jahrhundert bedeutet die Umsetzung des Prinzips der Nachhaltigkeit in allen Sektoren des Wirtschaftens, bedeutet die Sicherung von Umwelt und Rohstoffen, von natürlichen Lebensgrundlagen und wirtschaftlichem Erfolg. Es ist wichtig, in ökobilanzen zu denken und zu entscheiden.Die Umweltpolitik leistet als Voraussetzung einer "Langzeit-ökonomie" einen Beitrag zur Bewahrung und Schaffung von langfristig sicheren Arbeitsplätzen. Sie ist Bestandteil einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft. Moderne Umweltpolitik erfordert eine Effizienzoffensive beim Einsatz von moderner Technologie, Energie und Produktionsmitteln, beim Einsatz von Finanzmitteln sowie bei der Strukturierung der Verwaltung und dem Einsatz von Personal.
ökologischer Generationenvertrag
Umweltschutz ist gelebte Verantwortung der Generationen füreinander- Die Bewahrung der Natur, die Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Umweltmedien heute sind ein Beitrag für eine humane Gesellschaft im 21. Jahrhundert.Die Landesregierung strebt mit allen gesellschaftlichen Kräften, insbesondere der rheinland-pfälzischen Industrie, dem Handel und Handwerk sowie der Land- und Forstwirtschaft, ein Bündnis für eine nachhaltige, dauerhaft umweltgerechte Entwicklung an, entsprechend den Zielen der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1992 in Rio de Janeiro. Naturnahe Erlebnisräume, in denen Kinder Pflanzenwachstum, Wasser. Boden und ökologische Zusammenhänge begreifen können, fördern die Verantwortungsfähigkeit zukünftiger Generationen für unsere Lebensgrundlagen. Das Land gibt Anregungen und fördert die Einrichtung solcher Erlebnisräume in Kindergärten, Schulen und Gemeinden.
ökologisch-soziale Marktwirtschaft Nachhaltiges Wirtschaften erfordert entsprechend angepaßte finanz- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen. Die Koalitionspartner bekennen sich zur Notwendigkeit, den Aspekt der ökologie stärker in das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland einzubeziehen. Erster Schritt hierzu ist die Durchforstung bestehender Subventions- und Besteuerungstatbestände auf ökologisch - und damit meist auch ökonomisch - unsinnige Regelungen; ggfls. ist eine Bundesratsinitiative zu prüfen. Es wird geprüft, ob Innovationen und Investitionen in den Umweltschutz steuerlich zu fördern sind. Für diesen Fall ergreift das Land hierzu entsprechende Bundesratsinitiativen.
Abfallwirtschaft
Vermeidung und Verwertung von Abfällen jeglicher Art ist Grundansatz der Abfallwirtschaftspolitik. Hierbei kommt der öffentlichen Hand Vorbildfunktion zu. Die Ziele des geltenden Abfallwirtschaftsplans werden weiter konsequent umgesetzt. Der Abfallwirtschaftsplan wird über das Jahr 2000 hinaus auch unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fortgeschrieben. Sollte der Bund eine Abfallabgabe einführen wollen, wird diese vom Land Rheinland-Pfalz abgelehnt.Für die Behandlung des Restabfalls vor der Deponierung sind thermische Verfahren auf geltenden bundesgesetzlichen Vorgaben derzeit unverzichtbar. An der geltenden Fassung der TA Siedlungsabfall wird angesichts der Zielsetzung, nur inertes Material zur Deponierung zuzulassen, festgehalten. Dies bedeutet nach heutigem Kenntnisstand die Einführung der thermischen Behandlung bis zu dem dort vorgesehenen Zeitraum. Die Koalitionspartner sind für andere, gegebenenfalls technologisch zur Verfügung stehende Verfahren offen.
Zur Verwirklichung der Ziele des Abfallwirtschaftsplanes und der Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur, insbesondere für die Restabfallbehandlung und die Deponierung, wird landesweit eine regionale, stadt- bzw. kreisübergreifende Zusammenarbeit angestrebt. Das Land wird dabei eine aktive Rolle als Förderer der Zusammenarbeit bei der Abfallwirtschaft einnehmen. Eine Zusammenarbeit über die Grenzen zu anderen Bundesländern und benachbarten Staaten soll angestrebt werden. Regionale Abfallwirtschaftskonzepte und die Errichtung von Anlagen zur Restabfallbehandlung werden gefördert. Dabei werden Maßnahmen und Strategien zur deutlichen Kostensenkung bei der Errichtung von Anlagen zur Abfallbehandlung entwickelt, ohne Umweltstandards herabzusetzen.
Die erfolgreiche Arbeit der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) wird fortgesetzt. Ökologische Verantwortbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sonderabfallentsorgung für Abfallproduzenten und -entsorger sind oberste Zielsetzungen. Die Absicht, die Sonderabfalldeponie Gerolsheimn spätestens im Jahre 2002 zu schließen, wird bekräftigt. Die Nachsorge für die Deponie auf ökologisch anspruchsvollem Niveau gesichert.
Chemiepolitik
Unter Beachtung wirtschaftlicher und sozialer Folgen unterstützt die Landesregierung innovative Produktionsweisen und Produktionszweige, die langfristig den Einsatz umweltgefährdender Stoffe reduzieren ("clean-production"). Bei der Einhaltung von Anforderungen des Umweltschutzes und der Sicherheit in Forschung und Produktion setzen die Koalitionspartner verstärkt auch auf Eigenverantwortung und Selbstkontrolle. Das Umweltaudit soll hierbei langfristig zu einer Reduzierung von Regelungs- und Kontrolldichte beitragen; hierzu werden gegebenfalls im Bundesrat entsprechende Gesetzes- und Verordnungsinitiativen ergriffen.Genhemigungsverfahen im industriellen Bereich wurden in den vergangenen fünf Jahren durch organisatorische und verfahrenstechnische Maßnahmen in Rheinland-Pfalz erheblich beschleunigt. Eine Überprüfung von bestehenden oder zukünftigen materiellen Regelungen auf ihre Notwendigkeit wird jedoch jederzeit erfolgen, ohne Umweltinteressen zu vernachlässigen.
Forstwirtschaft
Das Prinzip der Nachhaltigkeit bestimmt die rheinland-pfälzische Forstwirtschaft. Dem naturnahen Waldbau kommt hierbei dominierende Bedeutung bei. Seine Chancen zu einem kostensparenden Forstbetrieb und zur Schaffung bzw. Bewahrung von Naturwaldgebieten werden wahrgenommen. Dabei bleibt die Nutzung von Holz als dem nachwachsenden Rohstoff Nr. 1 wichtiges Ziel.Die Koalitionspartner werden den Einsatz von Rückepferden in ökologisch wertvollen und besonders zu schonenden Waldgebieten fördern. Das Landesforstgesetz wird dieser Zielsetzung angepaßt. Die Jagd ordnet sich der Umwelt- und Forstverträglichkeit unter, sie wird den Anforderungen des Tierschutzes gerecht. Eine Privatisierung der Verpachtung von staatlichen Jagdrevieren wird angestrebt. Die Landesregierung verstärkt ihre Bemühungen gegen das weitere Fortschreiten der Waldschäden; hierzu gehört weiterhin eine konsequente Luftreinhaltung, die Durchführung wirksamer Emissionsminderungsmaßnahmen sowie die Fortführung der Waldkalkung. Die Aufforstung brachliegender Flächen wird als Beitrag zum Klimaschutz verstärkt gefördert.
Lebensmittel / Verbraucherschutz
Naturgemäßer Feldanbau und eine artgerechte Tierhaltung sind Voraussetzungen für höchste Qualität landwirtschaftlich erzeugter Lebensmittel. Die solcherart erzeugten Nahrungsmittel müssen eine ihre Herkunft wiedergebende Kennzeichnung erhalten.Transparenz der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung ist oberstes Gebot eines wirksamen Verbraucherschutzes. Daher müssen Lebensmittel, die gentechnisch verändert sind, ausreichend transparent gekennzeichnet werden. Bei den anstehenden Regelungen auf EU- und Bundesebene treten die Koalitionspartner dafür ein. Bestrahlte Lebensmittel müssen als solche gekennzeichnet sein. Der Verbraucherschutz muß in der EU künftig eine eigenständige, bedeutende Rolle spielen und darf nicht nur Anhängsel wirtschaftlicher Interessen, der Agrarpolitik oder der Binnenmarktpolitik sein. Die Akzeptanz der weitergehenden europäischen Integration bei den Bürgerinnen und Bürgern hängt in großem Maße auch von einem ernsthaften Verbraucherschutz in den unüberschaubarer werdenden internationalen Märkten ab.
Naturschutz / ökologisches Flächenmanagement
Das Land verfolgt weiterhin eine Strategie des Naturschutzes auf der Landesfläche durch Beachtung entsprechender Anforderungen bei allen Flächennutzungs- und Bewirtschaftungsformen. Die Aufgaben, Methoden und Wirkungen der Landespflege müssen neu gewichtet und geprüft werden.Die "Aktion Grün" als zentraler Bereich der Bewahrung und Schaffung von Flächen für den unmittelbaren Naturschutz wird verstärkt fortgeführt. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten als Kernzonen des Naturschutzkonzeptes des Landes bleibt eine wichtige Aufgabe. Die Verfahren zur Ausweisung dieser Schutzgebiete werden gestrafft und beschleunigt.
Unter dem Anspruch der Bewahrung der Nutzbarkeit von Natur und Landschaft wird dem Konzept des Biosphärenreservates zentrale Bedeutung zugemessen. Das Biosphärenreservat "Pfälzerwald" wird entsprechend gefördert. Außerdem werden Naherholungsbebiete, z.B. entlang des Rheins, unter dem Aspekt der betretbaren Natur die Akzeptanz des Naturschutzes bei der Bevölkerung steigern. Das Instrument des ökokontos wird verstärkt eingesetzt zur Verzahnung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht mit Notwendigkeiten der Wasserwirtschaft (Versickerung von Regenwasser u.a.) und Möglichkeiten der Schaffung naturnaher Räume in den Gemeinden. Die Förderung des ökologischen Bauens ergänzt eine sparsame Flächenbewirtschaftung und hilft bei der Ressourcenschonung. Die ökologische Bauleitplanung (flächen- und ressourcenschonende Planung) ist Voraussetzung hierfür und wird verstärkt eingesetzt.
Tierschutz
Die Koalitionspartner setzen sich für die Einbeziehung des Tierschutzes in das Grundgesetz ein. Die Landesregierung fördert die art- und verhaltensgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft sowie die Produktkennzeichnung aus diesen Haltungen. Sie tritt für eine artgerechte Käfighaltung und die notwendige Überwachung der Halter ein.Die Landesregierung setzt sich weiterhin für das Ziel ein, die Dauer von Tiertransporten auf maximal acht Stunden zu begrenzen. Sie wird die Anstrengungen für eine wirksame Kontrolle von Tiertransporten intensivieren. Das Land fördert versärkt den ehrenamtlichen Bereich des Tierschutzes und die hierzu gehörigen Einrichtungen (insbesondere Tierheime).
Wasserwirtschaft Der Rückbau regulierter Bäche und Flüsse in ihren natürlichen Zustand bleibt zentrales Anliegen innerhalb der "Aktion Blau". Damit wird zugleich ein wichtiger Beitrag für den Hochwasserschutz wie auch für die Bewahrung der Grundwasservorräte und somit zum Schutz der Trinkwassers geleistet.
Die Erstausstattung des ländlichen Raumes mit Anlagen zur Abwasserreinigung bleibt Ziel der Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft. Zugleich werden die Anstrengungen zur Kostensenkung beim Kläranlagenbau und bei der gesamten Abwasserentsorgung fortgesetzt. Funktionsausschreibungen für Abwasserreinigungsanlagen tragen hierzu ebenfalls bei.
Die Hochwasserschutzkonzeption der Landesregierung wird in den nächsten Jahren weiter umgesetzt. Dazu werden die planfestgestellten Polder am Oberrhein zügig gebaut und die Planungsverfahren für die übrigen Polder am Oberrhein und in Rheinessen zügig durchgeführt bzw. abgeschlossen. Im Rahmen der Planungen werden dabei mögliche örtliche Problemstellungen z.B. durch Druckwasser sorgfältig geprüft. Die Hördter Rheinaue wird auf die Möglichkeit ihrer Einbeziehung als Fließpolder in das Hochwasserrückhaltekonzept am Oberrhein untersucht. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und die Umsetzung entsprechender Verordnungen werden vervollständigt.