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HOCHSCHULE UND WISSENSCHAFT
Die Hochschulen und die Wissenschaftslandschaft Rheinland-Pfalz haben in den letzten Jahren erheblichen Profil gewonnen. Die Ausstattung der Hochschulen konnte deutlich verbessert werden. Durch Universitäts- und Fachhochschulgesetz wurden Hochschulpolitik und Hochschulstruktur auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die wissenschaftliche Infrastruktur hat durch die Gründung neuer Institute und Einrichtungen wichtige Ergänzungen erfahren.

Die Hochschulen haben sich in Ergänzung zu ihren Aufgaben für Forschung und Lehre als wertvolle Motoren zur Bewältigung des Strukturwandels bewährt. Sie sind damit wesentliche Standortfaktoren für Existenzgründungen und Neuansiedlungen. Hochwertige Leistungen für Dritte im Bereich von Technik oder Dienstleistung schaffen im Umfeld der Hochschulen zusätzliche Beschäftigung und stabilisieren mittelfristig die positive Entwicklung in ihren Regionen. Dies gilt insbesondere auch für die von der Konversion besonders betroffenen Gebiete. Forschung und Lehre werden in Rheinland-Pfalz in ihrer ganzen Breite gefördert. Die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften können ihren Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung und Problemlösung insbesondere durch eine Verstärkung der interdisziplinaren Zusammenarbeit leisten.

 

Ausstattung der Hochschulen
Die laufenden Mittel für Forschung und Lehre konnten in den letzten Jahren erheblich gesteigert werden, so daß die Ausstattung heute in etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht. Auch in den nächsten Jahren ist ein kontinuierlicher Zuwachs notwendig, um den Innovationsprozeß zu versteigern. Nachdem die Sachmittel bereits heute nach leistungsbezogenen Parametern verteilt werden, wird für die kommende Legislaturperiode ein Personalbemessungskonzept angestrebt. In diesem Zusammenhang ist auch die Personalstruktur der Hochschulen zu überprüfen. Ziel ist einerseits die gerechte Verteilung der Ressourcen, die Stärkung der Autonomie der Hochschulen und andererseits die Stärkung des Wettbewerbs auch in der Lehre zwischen den Universitäten und Fachhochschulen. Darüber hinaus soll ein gezielter Ausbau in Schwerpunkten weiterverfolgt werden.

Im Hinblick auf die Konsolidierung der neustrukturierten Fachhochschulen Rheinland-Pfalz sind die besonderen Bedingungen des übergangs bei der Ausstattung zu berücksichtigen. Zur Stärkung der Profilbildung der Fachhochschulen soll sowohl im Bereich des Studienangebotes als auch bei der angewandten Forschung und Entwicklung eine spezifische und zeitlich begrenzte Projektförderung angeboten werden. Dem sollen auch die Einbeziehung von Anlagen der regenerativen Energien und Blockheizkraftwerken in die in Abschnitten durchzuführenden Baumaßnahmen in Koblenz und Birkenfeld dienen. Vor allem wird in Birkenfeld eine Umsetzung der Vorschläge des Projekts "Integriertes Energieversorgungs- und -management" erfolgen, um so die notwendige Profilbildung des dortigen Umweltcampus zu stärken.

Im Bereich des Hochschulbaus werden die Schwerpunkte der nächsten Jahre im Bereich der Fachhochschulen und der Konsolidierung der Universitäten liegen. Insbesondere im Klinikbereich besteht ein erheblicher Investitionsbedarf. Hierzu ist dringend erforderlich, daß die Hochschulbauförderung auf Bundesebene den realen Notwendigkeiten angepaßt wird. Um diese große Aufgabe bewältigen zu können, strebt die Landesregierung an, daß Hochschulbauten über das Hochschulbauförderungsgesetz auch in alternativen Planungs- und Finanzierungsformen (z.B. Leasing) realisiert werden können. Eine weitere Möglichkeit zur Mobilisierung privaten Kapitals sind Stiftungen und Spenden. Es soll geprüft werden, inwieweit durch stiftungs-, spenden- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen mehr Anreize für "Wissenschafts-Sponsoring" geschaffen werden können. Eine entsprechende Bundesratsinitiative soll eingeleitet werden.

 

Offene Hochschulen
Die Landesregierung will die Hochschulen offen halten. Dies schließt nicht nur die Vermeidung von Zulassungsbeschränkungen - wo irgend möglich - ein, sondern auch eine ausreichende fachliche und soziale -Förderung der Studierenden. Die Studienfinanzierung ist eine öffentliche Aufgabe und darf nicht den Studierenden aufgelastet werden. Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene für ein sozial gerechtes BAföG einsetzen. Sie wird - wie bereits begonnen - die Kinderbetreuungsmöglichkeit an den Universitäten und Fachhochschulen fördern. Sie wird die vorhandenen Instrumentarien der Frauenförderung konsequent umsetzen und weiterentwickeln.

 

Inhaltliche Weiterentwicklung
In den nächsten Jahren gilt es, die stärkere Dreigliederung der Studienangebote zu realisieren und neue Formen der Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu entwickeln. Die Lehre nimmt eine ebenso wichtige Rolle ein wie die Forschung. Sie bedarf der Unterstützung und Evaluation, insbesondere auch durch eine stärkere Mitwirkung der Studierenden.

Das Studium bis zum berufsbefähigenden Abschluß soll verstärkt fächerübergreifende Anteile enthalten. Neue Chancen zur Profilierung für Universitäten und Fachhochschulen können durch den Ausbau europäischer Studiengänge und gemeinsamer Abschlüsse eröffnet werden. Hierzu können auch sog. Credit-Point-Systeme eine Beitrag leisten.

Für die Fachhochschulen wird eine schrittweise Ausweitung über das traditionelle Fächerspektrum hinaus angestrebt. Das vorgesehene Graduiertenstudium muß über das Instrumentaium der Graduiertenkollegs hinaus ausgebaut werden. Die wissenschaftliche Weiterbildung soll sich im Grundsatz selbst finanzieren und insbesondere aktuelle Herausforderungen der Berufswelt aufgreifen. Für die Steigerung der Akzeptanz wissenschaftlicher Weiterbildung sind vergleichbare Qualitätsstandards und eine Zertifizierung notwendig.

In Abstimmung mit anderen Trägern und Angeboten der Lehrerfort- und weiterbildung soll verstärkt wissenschaftliche Weiterbildung auch für Lehrerinnen und Lehrer angeboten werden. Duale Elemente sollen verstärkt Eingang in das Studienangebot finden. Berufsintegrierende Studiengänge, Studium in Praxisverbund und Fernstudium sollen so ausgebaut werden, daß möglichst in allen größeren Studiengängen ein solches Angebot vorhanden ist. Die internationale Mobilität der Studierenden und des wissenschaftlichen Personals soll durch den Abbau bestehender Barrieren erhöht werden. Besonderes Augenmark wird in Rheinland-Pfalz auch auf die Intensivierung der Transatlantischen Kooperation gelegt.

 

Forschungsinfrastruktur, Wissens- und Technologietransfer
Ein bedeutender Beitrag zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur ist die Verbesserung der Datenkommunikation durch ein leistungsfähiges Hochgeschwindigkeitsnetz. Ziel ist daher der Aufbau und Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Hochschulen in Rheinland-Pfalz, das evtl. Grenzüberschreitend in Nachbarregionen (Saar, Lor, Lux) weitergeführt werden kann. Dabei sollten sowohl bestehende Strukturen (LDKN,...) soweit kostengünstig, als auch weitere Nutzergruppen (Wirtschaft, Verwaltung, andere Bildungsbereiche,...) eingebunden werden können.

Das Kernnetz in ATM-Technologie sollte Anschlußkapazitäten von bis zu 155 Mbit/s und je nach Nutzergruppe und Sicherheitsanforderung evtl. getrennte logische Teilnetze mit fester oder dynamisch einstellbarer Kapazität zur Verfügung stellen. Es sollte so strukturiert sein, daß Hochschulen und Unternehmen, die nicht in Ballungsgebieten liegen, bei der Nutzung der Datenkommunikation nicht benachteiligt werden.

Trotz entscheidender Neugründungen in der vergangenen Legislaturperiode (erstes rheinland-pfälzisches Fraunhofer-Institut, Akademie für Technikfolgenabschätzung etc.) hat das Land einen Nachholbedarf in der überregionelen Forschungsfinanzierung. Die Landesregierung wird sich nachhaltig dafür einsetzen, daß weitere überregional bedeutende Forschungsinstitute, insbesondere im Technologiebereich, in Rheinland-Pfalz angesiedelt werden.

Die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft muß zur Stärkung des Standortes Rheinland-Pfalz ausgebaut werden. In sogenannten "Branchendialogen" sollen in wichtigen Schlüsseltechnologien Wissenschaft und Wirtschaft zusammengeführt werden. Angewandte Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen soll ausgebaut werden.

Rheinland-Pfalz ist ein moderner Industrie- und Wissenschaftsstandort; dies gilt insbesondere für die chemische Industrie sowie die Bio- und Gentechnologie. Der Standort muß unter Beibehaltung anspruchsvoller Umwelt- und Sicherheitsstandards gesichert und ausgebaut werden. Forschung und Produktion in diesen Bereichen müssen in Rheinland-Pfalz möglich sein und bleiben. In Schlüsseltechnologiebereichen, insbesondere in der Umwelttechnik, den Materialwissenschaften, der Biotechnologie und den Informations- und Kommunikationstechniken sollen gezielte Programme des Landes aufgelegt werden.

Bei der Gentechnologie gilt es, einerseits die großen Chancen in Forschung und Produktion auch in Rheinland-Pfalz zu nutzen, andererseits gegebene Risiken weitmöglichst zu minimieren. Ausreichende Sicherheitsmaßnahmen sowie eine strikte und wirksame staatliche Kontrolle sind hierfür unerläßlich. Der Personaltransfer zwischen Wirtschaft, vor allen den Klein- und Mittelbetrieben, und Wissenschaft soll intensiviert werden. Neue Artbeitszeitmodelle, z.B. Teilzeitprofessuren, können hierzu ebenso eine Beitrag leisten wie "Ausgründungszentren" für Hochschulabsolventen, die sich selbständig machen wollen. Hierfür sollen verstärkt EU-Mittel eingeworben werden.

 

Klinikum
Das Klinikum der Johannes Gutgenberg-Universität Mainz soll in eine voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll möglichst rasch dem Landtag zugeteilt werden. Die Finanzierung von Forschung und Lehre soll aufgrund leistungsbezogener Parameter eigenständig im Landeshaushalt gesichert werden. In Kooperation mit den Kostenträgern soll ein Innovationsfonds entstehen, der die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die medizinische Praxis fördert.

 

Weiterbildung
Die Weiterbildungsförderung hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Zuwachs erfahren. Entsprechend ihrer großen Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit sollen die Mittel kontinuierlich gesteigert werden, Inhaltlich stehen die Stärkung europäischer Kompetenzen, die Zielgruppenarbeit, die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für Arbeitswelt und gesellschaftliche Aufgaben im Vordergrund. Weiterbildung kann auch einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Konversionsfolgen leisten. Hier ist ein besonderer Schwerpunkt zu setzen.

Die Weiterbildung lebt von einer pluralen und lebendigen Trägerlandschaft, die mit dem novellierten Weiterbildungsgesetz weiter gestärkt wurde. Durch Modellprojekte wird die Kooperation der unterschiedlichen Träger im Rahmen regionaler Weiterbildungszentren gefördert. Nach der Anschubfinanzierung müssen sich diese Einrichtungen selbst tragen.

Ein System der Zertifizierung soll die Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten erleichtern und zugleich Qualitätsstandards in der Weiterbildung sichern. Dies gilt insbesondere auch für die wissenschaftliche Weiterbildung. An der Universität Koblenz-Landau, Abteilung Landau, wird eine Arbeitsstelle zur Koordination der Weiterbildung der Weiterbildner eingerichtet werden.

 

Wissenschaftliche Bibliotheken
Die wissenschaftlichen Bibliotheken sind ein wichtiges Informations- und Weiterbildungsangebot des Landes. Dieses gilt es zu erhalten und in seiner Benutzerfreundlichkeit und Effizienz, insbesondere durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken, auszubauen. Die Kooperation mir anderen öffentlichen Bibliotheken im EDV-Bereich ist zu verstärken; der Anschluß an des geplante Hochgeschwindigkeitsnetz ist sicherzustellen.