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LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
Landwirtschaft
Das Land Rheinland-Pfalz wird sich bei den Verhandlungen über die EU-Agrarpolitik dafür einsetzen, daß Rahmenbedingungen gesetzt werden, die leistungsfähigen landwirtschaftlichen Familienbetrieben ein angemessenes Einkommen sichern. Förderungshilfen und Ausgleichzahlungen müssen an dem Ziel einer flächendeckenden Landbewirtschaftung und der Erhaltung der Kulturlandschaft orientiert werden.Die Landesagrarpolitik soll die Wettbewerbsposition der einheimischen Landwirtschaft gegenüber anderen Agrarregionen in der Gemeinschaft stärken. Zur Erreichung dieses Zieles sind Maßnahmen zur Strukturverbesserung und Marketinginitiativen mit Vorrang zu fördern. Ziel der rheinland-pfälzischen Landwirtschaftspolitik ist es, so vielen Betrieben wie möglich ein betriebswirschaftliches Einkommen zu sichern.
Es gilt, leistungsfähige landwirtschaftliche Familienbetriebe zu erhalten, bei denen unternehmerisches Wirtschaften unter Beachtung der Markterfordernisse, der Vermarktungsstrategien und der ökologischen Gesichtspunkte im Mittelpunkt steht. Bei der Förderung soll eine stärkere Differenzierung zwischen Vollerwerbslandwirten und "Freizeit-Landwirten" erfolgen. Dabei ist die soziale Sicherung der Nebenerwerbslandwirte mit zu berücksichtigen.
Bodenordnungsverfahren müssen auch weiterhin als Instrument der Strukturverbesserung in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung von ökologischen und wirtschaftlichen Grundsätzen fortgeführt werden. Die Leitlinien zur ländlichen Bodenordnung sind hierbei zu beachten. Die Verfahren sollen möglichst beschleunigt und vereinfacht werden.
Der Ausbau der Beregnungssysteme für Gemüse- und Obstanbau in der Pfalz und Rheinhessen wird deshalb im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Die Koalitionspartner treten dafür ein, den besonderen Qualitätsbegriff der heimischen Produkte stärker herauszustellen. Mit dem einzelbetrieblichen Investitionsförderprogramm soll den Betrieben die Möglichkeit gegeben werden, ihre Produktion auf die Erfordernisse des Marktes einzurichten. Ein besonders hoher Stellenwert wird der Aufgabe eingeräumt, die Junglandwirte beim Ausbau der von ihnen übernommenen Betriebe zu leistungsfähigen Unternehmen zu unterstützen. Die Niederlassungsprämie für Junglandwirte ist auf 40.000 DM zu erhöhen.
Die Landesregierung wird ein Förderprogramm für umweltfreundliche, artgerechte Schweineproduktion entwickeln und dessen Zulassung bei der EU beantragen. Unter den Aspekten Tierschutz, Hygiene und Wirtschaftlichkeit sollen geeignete Alternativen zur Käfigbatteriehaltung entwickelt werden. Die Ausgleichzulage für die Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten ist zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Das Land Rheinland-Pfalz ergreift Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Milchproduktion. Die Milchgarantiemengenregelung muß mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die aktiven, aufstockungswilligen Betriebe zu stärken. Die Molkereistruktur muß fortentwickelt werden. Die Vermarktung landwirtschaftlicher und weinbaulicher Erzeugnisse muß optimiert werden. Dazu sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstruktur sowie regionale (z.B. "Hunsrückmarketing") und überregionale, aber auch modellhafte einzelbetriebliche Marketing-Aktivitäten zu fördern. Eine gezielte Unterstützung soll die Direktvermarktung, z.B. durch regelmäßige Bauernmärkte, erfahren.
Für ökologisch bzw. artgerecht produzierte landwirtschaftliche Produkte sollen im Rahmen eines Modellprojektes betriebliche Vermarktungsstrukturen gefördert werden. Die Koalitionspartner erwarten, daß vom Zweckverband Tierkörperbeseitigung ein Konzept vorgelegt wird, das Einsparpotentiale aufzeigt, wirtschaftlich tragbare Strukturen entwickelt und die Konzentration auf einen Standort vorsieht. Das Land ist bereit, im Rahmen einer solchen Konzeption weiter seinen finanziellen Beitrag zu leisten.
Bei strukturell wichtigen Entscheidungen im Bereich der Tierkörperbeseitigung und bei der Frage der Gebührengestaltung ist gegenüber den Beteiligten intensiver von den Anhörungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Die Tiergesundheitsdienste sind unter Einbeziehung des Berufsstandes hinsichtlich Organisation und Finanzierung zu überprüfen. Dabei soll auch der Frage nachgegangen werden, welche Aufgaben von niedergelassenen Tierärzten wahrgenommen werden können.
Das Melde- und Antragswesen für Landwirte und Winzer ist zu vereinfachen. Die Auflagen aus der Düngeverordnung, die gegen das Votum von Rheinland-Pfalz verändert wurden, sind auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Eine Grundversorgung der landwirtschaftlichen und weinbaulichen Beratung ist durch die Offizialberatung sicherzustellen. Der Ausbau der Spezialberatung durch private Beratungsringe ist zu fördern.
Das Programm zur Förderung einer umweltschonenden Landbewirtschaftung (FUL) ist für die Betriebe des integriert - kontrollierten Anbaus sowie der Grünlandextensivierung fortzuführen und weiterzuentwickeln. Integrierter Landbau und ökologische Wirtschaftsweise gelten als gleichrangige betriebliche Ausrichtung.
Die Unterstützung des Anbaus nachwachsender Rohstoffe ist in der nächsten Legislaturperiode in den Forschungsaktivitäten stärker auf Maßnahmen zu verlagern, mit denen Möglichkeiten zur ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Verwertung nachwachsender Rohstoffe im gewerblich industriellen Bereich erschlossen werden.
Damit Rheinland-Pfalz nicht den Anschluß an moderne Produktionsverfahren verliert, ist die Forschung aller Sparten der Biotechnologie, insbesondere die pflanzliche, gezielt und umfassend zu fördern. Besondere Schwerpunkte sollten dabei die Steigerung von natürlichen Abwehrmechanismen der Pflanzen und die Qualität der Produkte bilden.
Die Koalitionspartner sprechen sich für einen offenen Dialog über die Risiken und vor allem die Chancen der Gentechnik aus. Unter Beachtung des hohen deutschen Sicherheitsstandards sind Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Pflanzen nach den strengen Richtlinien des Gentechnikgesetzes auch in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Bei der LuFA und beim chemischen Untersuchungsamt in Speyer sind Synergieeffekte stärker zu nutzen. Eine mögliche Zusammenlegung soll geprüft werden.
Weinbau
Bei der Reform der EU-Weinmarktordnung ist das Regionalprinzip uneingeschränkt beizubehalten. Die Anreicherung mit Zucker und die Beibehaltung der Mindestmostgewichte sind anzustreben. Qualitätswein darf nicht den Interventionsregeln unterworfen werden; der Spielraum der Mitgliedstaaten auf diesem Sektor ist zu erhalten. Deutsche Weine sollten aus dem Interventionssystem ganz herausgenommen werden.Das deutsche Weingesetz ist dahingehend zu ändern, daß die Begrenzung der Überlagerung und die besondere Berechnung der Hektarerträge entfällt. Bei Qualitätswein garantierten Ursprungs ist eine Öffnung bei der Verwendung geographischer Bezeichnungen sowie eine allgemeine Erweiterung des Bezeichnungsrechtes nzustreben. Das behördliche Abschreibenverfahren ist als Kontrollinstrument der Mengenregulierung anstatt eines Kontrollzeichens vorzuschieben. Die Rechte der Selbstverwaltungsorgane sind unter Berücksichtigung der zu erwartenden EU-Regelungen für Branchenverbände auszuweiten.
Eine Weinsteuer ist uneingeschränkt abzulehnen. Die Unterstützung von Marketinginitiativen ist langfristig sicherzustellen. Die Koalitionspartner sprechen sich aus für eine
- Verstärkung der Marketinginitiativen im In- und Ausland in Verbindung mit Fremdenverkehr, Kunst, Kultur, Gesundheit etc. zur Erzielung von Synergieeffekten,
- Verstärkung von Markt und Marketing in Ausbildung und Beratung,
- Förderung der Kooperation von Weinbaubetrieben durch Pacht- und Bewirtschaftungsverträge,
- Unterstützung und Entwicklung neuer Kooperationsmodelle zum besseren Absatz von Faßwein
Neben Bewirtschftungszuschüssen und Rationalisierungsinvestitionen wird die Schaffung rationell zu bewirtschaftender Rebgrundstücke durch einfache Bodenordnungsmaßnahmen gefördert. Landschaftsprägende Steilstlagen werden mit Prämien von 5.000,- DM / ha unterstützt.
Zur weiteren Verbesserung der Rentabilität sollen spezielle Marketingkonzepte für Steillagenweine entwickelt und unterstützt werden. Die zusammenhängend zu erhaltenden Rebflächen werden abgegrenzt, und die Winzer, die ihre Rebflächen aufgeben wollen, werden durch Tausch- bzw. Rodungsprämien der EU und ggfs. des Landes gefördert.
Die Förderung und das Versuchswesen für den ökologischen Weinbau werden fortgesetzt und weiterentwickelt. Der eingeschlagene Weg der Entbürokratisierung wird fortgesetzt:
- Das behördliche Abschreibverfahren wird auf Vereinfachungsmöglichkeiten hin überprüft.
- Darüber hinaus sind Vereinfachungen zu prüfen, z.B. bei der Klassifizierung der Rebsorten, den Meldeverfahren und der Übertragung von Pflanzrechten.
Es soll geprüft werden, inwieweit den regionalen Weinwirtschaftsräten weitere Verantwortung und Kompetenzen übertragen werden können. Die Fragen des rechtlichen Instrumentariums und der rechtlichen Konstruktion sind in die Überprüfung mit einzubeziehen. Die Aufgabenstellung und Organisation der Wiederaufbaukasse ist zu prüfen und weiterzuentwickeln. Die Zuständigkeit für die Stiftung Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Trier geht auf das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über. Das vorliegende Sanierungskonzept soll umgesetzt werden. Es soll weiterhin geprüft werden, ob und wie die in Trier vorhandenen Weinbauflächen und weinbaulichen Einrichtungen des Landes zur Sanierung beitragen können.
Tabakbau
Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, daß der Anbau von Qualitätstabak im Rahmen der europäischen Tabakmarktordnung besonderes gefördert wird.Landschaftspläne und Ausgleichmaßnahmen
Die Verfahrensregelung für die Aufstellung von Landschaftsplänen sind so abzuändern, daß künftig die Landwirtschaft frühzeitig die Möglichkeit erhält, an der Entwicklung der landespflegerischen Konzeption mitzuwirken. Es ist sicherzustellen, daß Nutzungsansprüche der Landwirtschaft vor der gesetzlichen Einbindung der Träger der öffentlichen Belange, d.h. bei der Planerstellung berücksichtigt werden. Das von den Verbandsgemeinden, die Landschaftsplanungen in Auftrag geben, beauftragte Planungsbüro soll die betroffenen Landwirte frühzeitig miteinbeziehen und sich dabei zur Koordination der betroffenen Landwirte der Landwirtschaftskammer bedienen. Die Pläne sollen diskutiert und die Interessen der Landwirte eingebunden werden.Diese Verfahrensregelung gilt auch für noch laufende Verfahren. Das Konzept der Ausgleichmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als Kompensation für Eingriffe in die Landschaft ist grundlegend zu überprüfen. Forderungen nach Ausgleichsmaßnahmen bei Trassenneubau und städtebaulichen und kommunalen Vorhaben sind gegenüber der heutigen Praxis zu reduzieren. Das Ziel muß es dabei sein, landwirtschaftliche Betriebe, auf die der ländliche Raum zur Offenhaltung angewiesen ist, nicht in ihrer Lebensfähigkeit zu gefährden. Durch sparsamen Landverbrauch bei Baumaßnahmen und wirtschaftlich sinnvolle Ausgleichmaßnahmen ist die Schonung landwirtschftlicher und weinbaulicher Ressourcen sicherzustellen.
Die bundeseinheitlichen Ausgleichregelungen sind dabei im Sinne der Landwirtschaft flexibler zu gestalten, und insbesondere ist die Relation zwischen dem Flächenumfang des Eingriffs einerseits und dem der Ausgleichmaßnahmen andererseits in einem dem Naturraum angemessenem Maße zu gestalten. Ein Ökokonto hat auch den langfristigen ökologischen Zugewinn und den ökologischen Nutzen landwirtschaftlicher Flächen zu berücksichtigen. Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen ist kein Eingriff im naturschutzrechtlichen Sinne.