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MEDIEN
Die Koalitionspartner sehen im dualen System öffentlich-rechtlicher und privater Anbieter weiterhin die geeignete Grundlage für die Rundfunkordnung in der Bundesrepublik Deutschland.Sie bekräftigen ihren Willen, Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern. Dies ist einerseits durch eine dafür erforderliche bedarfsgerecht Finanzausstattung, insbesondere durch eine angemessene Gebührenerhöhung zu gewährleisten. Andererseits muß der öffentlich-rechtliche Rundfunk an den technischen, programmlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen eines neuen Medienmarktes teilhaben können.
Die Koalitionspartner sind sich einig, daß dieses Ziel nur durch die Erfüllung verstärkter Anstrengungen für wirtschaftliches und unternehmerisches Handeln bei den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem ZDF erreichbar ist. Eine anzustrebende ARD-Strukturreform muß Finanzausgleichsfragen lösen und eigenständige leistungsfähige Anstalten schaffen.
Vor diesem Hintergrund wollen die Koalitionspartner durch eine Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Südwesten auch hierfür einen Beitrag leisten. Vor allem gilt es , durch effizientere Strukturen im Südwesten dessen Wettbewerbsfähigkeit für einen sich wandelnden Medien- und Technologiemarkt zu stärken.
In dieser Perspektive wird die Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg im Bereich des Forschungsverbundes Medientechnik Südwest (FMS) fortgeführt. Die Koalitionspartner fordern eine terrestrische Vollversorgung mit den rheinland-pfälzischen Regionalprogramm im ganzen Land.
Bei der anzustrebenden Lösung sind die umfassende Landes- und Regionalberichterstattung für und aus Rheinland-Pfalz, die angemessene Vertretung rheinland-pfälzischer Interessen in den zu schaffenden Gremien und die Stärkung des Medienstandortes Rheinland-Pfalz unverzichtbare Ziele.
Im privaten Rundfunk sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den neuen technischen Möglichkeiten entsprechende programmliche und wirtschaftliche Entwicklungschancen eröffnen. Es besteht Einvernehmen darüber, daß hierzu die notwendigen organisatorischen, verfahrensmäßigen und medienkonzentrationsrechtlichen Regelungen alsbald verabschiedet werden müssen. Die Koalitionspartner sind sich einig, daß die Fortentwicklung des BTX-Staatsvertrages die Länder auch weiterhin für an die Allgemeinheit gerichtete Multimedia-Dienste staatsvertragliche Rahmenbedingungen setzen. Sie gehen dabei vom Grundsatz der gesetzlichen Zulassungsfreiheit dieser Dienste und der Beachtung der allgemeinen Regelungen wie des Persönlichkeits-, des Jugend- und Datenschutzes sowie des Verbraucherschutzes aus.
Spezielle Föderprogramme für eine innovative Medien- und Kommunikationswirtschaft, insbesondere auch die Weiterführung des in diesem Jahr beginnenden Versuchs des digitalen Hörfunks (DAB) und zusätzlicher Mehrwertdienste, werden befürwortet. Durch den Ausbau leistungsfähiger, digitaler Datennetze sollen die neuen Informationsdienste die rheinland-pfälzische Wirtschaft durch neue Angebote wettbewerbsfähiger machen, zugleich für Schulen, Bibliotheken, Universitäten und ähnliche öffentliche Einrichtungen optimale Zugangsmöglichkeiten schaffen.
In Rheinland-Pfalz soll die Medienforschung sowohl hinsichtlich der technologischen Zukunftsfelder als auch in Bezug auf die gesellschaftspolitischen Auswirkungen einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Von besonderer Bedeutung wird zukünftig die Medienpädagogik sein, die die Fähigkeit zur sinnvollen Nutzung der audiovisuellen Medien zu vermitteln hat. Entsprechende Projekte im schulischen Bereich sowie im Bereich der Weiterbildung sollen verstärkt gefördert werden. Die Koalitionspartner sprechen sich dafür aus, die Problematik der zunmehmenden Gewalt in den öffentlichen und insbesondere den privaten Medien zu erforschen und mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen.