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TELEKOMMUNIKATION
Die Ausstattung eines Landes mit modernen Telekommunikationsinfrastrukturen und die Verfügbarkeit kostengünstiger TK-Dienste wird für die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend bestimmend. Sie ist in erheblichen Maße auch mitbestimmend für die Lebensqualität jedes einzelnen Bürgers.Gerade für ein Land wie Rheinland-Pfalz mit einem deutlichen Entwicklungsgefälle zwischen ländlichen und verdichteten Räumen kommt der flächendeckenden Verfügbarkeit kostengünstiger Informations- und Telekommunikationsdienste hohe Bedeutung zu.
Die Entwicklung von Telekommunikationsdiensten und der Ausbau von Infrastrukturen kann sich am besten in einem wettbewerblichen Markt vollziehen. Hierzu bedarf es allgemein gültiger wettbewerbsfördernder Rahmenbedingungen, die durch entsprechende Rechtssetzung und Regulierung zu schaffen sind.
Unbeschadet der in der Verfassung bestimmten Zuständigkeit des Bundes, im Bereich der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen der Telekommunikation zu gewährleisten, ist es Ziel der Landesregierung, den Ausbau der TK-Infrastruktiren und die Versorgung mit TK-Diensten durch geeignete Initiativen voranzubringen und durch Information der Nutzer über Netze, Dienste und Anwendungsmöglichkeiten zur Inanspruchnahme der TK-Dienste beizutragen.
Wesentlich kommt es dabei darauf an, durch das Land bereits begonnene Initiativen zu bündeln und zu einem zwischen den Fachressorts der Landesregierung abgestimmten und gemeinsam getragen Gesamtkonzept zu kommen; der ständige gegenseitige Informationsaustausch ist für den Erfolg der Initiative ausschlaggebend.
Zur Koordinierung der Maßnahmen wird auf Ebene der Staatssekretäre ein Ausschuß gebildet, in dem die mit Fragestellungen der Information / Telekommunikation befaßten Ressorts vertreten sind (IKT-Ausschuß). Der Rundfunkbereich ist in bezug auf konkrete ressortübergreifende Projekte (z.B. DAB) in diesen Themenkreis einbezogen. Die Federführung liegt beim MWVLW. Sachverständige können hinzugezogen werden.
Ziel der Landesregierung ist es, auf dem Gebiet der Telekommunikation eine konsequente Standort- und Strukturpolitik zu entwickeln. Initiativen zur Herstellung wirtschaftlicher Synergieeffekte ("infoCom") werden fortgeführt. Grundsätzlich gilt für die Entwicklung der Telekommunikation in den kommenden Jahren:
Telekommunikationsdienste und -infrastrukturen entwickeln sich am besten in einem wettbewerbsorientierten und offenen Markt. Dieser kann sich vorteilhaft in einem transparenten und eindeutigen Ordnungsrahmen entwickeln. Staatliche Eingriffe sollen auf das unbedingt Erforderliche reduziert sein. Dem wird die Landesregierung im Rahmen der Beteiligung an Rechtssetzungsakten und Regulierungsentscheidungen Rechnung tragen.
Als Beispiele sind zu nennen:
- Sowohl im Bereich der Netze als auch der Dienste sind wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies setzt insbesondere
- einheitliche Normen für Grunddienste,
- freien Marktzugang für Netzanbieter,
- freien Zugang zu Netzen und Diensten,
- Interoperabilität der Netze und Dienste voraus.
- Die Telekommunikation wirkt sich nachhaltig auf unsere Gesellschaft und ihre Lebensbereiche aus. Insbesondere in der Wirtschaft, bei Planungs-, Produktions- und Vetriebsprozessen, in denen voraussichtlich nicht alle Branchen gleichmäßig betroffen sein werden, fehlen entsprechende Erfahrungswerte, so daß über geeignete Pilot- und Demonstrationsmaßnahmen die Anwendungsmöglichkeiten der Telekommunikation und weitere Entwicklungserfordernisse zu erarbeiten sind.
Die Landesregierung wird über eigene haushaltsrechtliche Möglichkeiten hinaus zusätzliche Mittel akquirieren und prüfen, welche bestehenden Finanzierungsquellen des Landes, des Bundes und der EU (EFRE, ESF) genutzt werden können.
- Individualfertigung / Informations- und Kommunikationstechnik im Unternehmen,
- Telekooperation, Telearbeit,
- ( neue Berufsfelder in der Informationsgesellschaft,
- integrierte Umwelttechnik.