ZURÜCK ¦ BEREICHSANFANG ¦ HOME
Konversion Die Koalitionspartner sind sich einig, daß zukünftig Erwerb und Vermarktung freiwerdender Konversionsflächen unter Einschluß industrieller Altflächen in einer Landesgesellschaft angesiedelt werden sollen. Ziel der Gesellschaft soll es sein, geeignete Liegenschaften projektbezogen zu erwerben und diese an Private zu vermarkten. Auch die Übernahme einer Koordinierungsfunktion für Ausgleichsflächen nach dem Landespflegegesetz kann als Aufgabe in Betracht kommen.
Diese Aufgaben sollen von der Rheinland-pfälzischen Gesellschaft für Immobilien- und Projektmanagement mbH (RIM) wahrgenommen werden. Eine angemessene Vertretung aller betroffenen Ressorts in der RIM ist zu gewährleisten. Im Verhältnis zu privaten Aktivitäten bzw. Konversionsmaßnahmen der Kommunen soll die Gesellschaft grundsätzlich subsidiär tätig werden, wenn und soweit diese zum Erwerb bzw. zur Vermarktung finanziell nicht in der Lage sind oder wenn es sich um bedeutsame Flächen in strukturschwachen Gebieten handelt.
Die RIM soll aktive Strukturpolitik leisten. Für diesen Zweck muß sie mit einem angemessenen Kapital versehen werden, um flexibel und effektiv arbeiten zu können. Die Kapitalausstattung wird aus der Veräußerung von Landesbeteiligungen zur Verfügung gestellt.
Innerhalb der Landesregierung ist die Zuständigkeit bei der Vermarktung und Verwertung von Konversionsliegenschaften von der Festlegung der vorgesehenen Nutzung abhängig. Eine enge Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts in bezug auf die städtebaulichen, die finanziellen und die strukturpolitischen sowie arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen ist weiterhin von größter Bedeutung.
Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) "Konversions- und Strukturpolitik" wird unter Federführung des MWVLW erneut eingerichtet. Neben der Koordinierung der Konversionsprojekte soll die IMA die Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung deutlich abgrenzen und einen Förderleitfaden der Landesregierung entwickeln.
Dem Konversionskabinett bleiben Grundsatzentscheidungen und wichtige Einzelentscheidungen vorbehalten. Ihm ist vierteljährlich ein Sachstandsbericht vorzulegen. Bei Bedarf erfolgt eine Vorbereitung der Sitzung des Konversionskabinetts durch die Staatssekretäre der im Konversionskabinett vertretenen Ressorts sowie den Chef der Staatskanzlei.