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BEKÄMPFUNG DER ARMUT In einer Zeit hoher Arbeitslosigkeit und wachsender Armut muß sich der Sozialstaat beweisen und die Entstehung von Notlagen verhindern. Wir verfügen über ein im internationalen Vergleich hervorragendes Netz sozialer Leistungen, das allen Bundesbürgern und -bürgerinnen umfassenden Schutz in allen Lebenslagen gewährt.
Um dieses Netz der sozialen Sicherheit auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten finanzieren zu können, ist es erforderlich, die knappen Mittel noch stärker auf die wirklichen Bedürftigen zu konzentrieren und Leistungsmißbrauch auszuschließen. Nicht Abhängigkeit von staatlichen Zuwendungen, sondern die Hilfe zur Selbsthilfe und die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit müssen im Vordergrund stehen.
Unter dem Motto "Arbeit statt Sozialhilfe" sollen verstärkt Finanzmittel auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gelenkt werden. Der wachsenden Gruppe der Alleinerziehenden unter den Sozialhilfeempfängern soll durch eine bedarfsorientierte Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten Ausbildung und Berufstätigkeit ermöglicht werden. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, die Qualifikationen und Kompetenzen der Frauen brachliegen zu lassen.
Die Reduzierung der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit in sozialen Brennpunkten, die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes und soziale Hilfestellungen sollen im Rahmen des Konzeptes "Integrative Sanierung sozialer Brennpunkte" einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation in den Städten leisten. Die Lebenschancen der Kinder sind dabei besonders zu beachten.
Bei der Sozíalhilfereform werden die Koalitionspartner darauf achten, daß
- Sozialhilfe nicht diskriminierend wirkt und Sozíalleistungen die Bereitschaft zur Aufnahme von Arbeit nicht einschränken und daß die Höhe der erzielbaren Sozialleistungen in einem gebührenden Abstand zur Höhe des Arbeitseinkommens stehen. Wenn Sozialhilfe, Zusatzleistungen und Wohngeld bezogen werden, muß dem Abstandsgebot zum Arbeitseinkommen deutlicher als bisher Rechnung getragen werden;
- die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sozialleistungen stärker als bisher überprüft werden. Der Mißbrauch von Sozialhilfeleistungen muß wirksam bekämpft werden;
- Sozialhilfeempfänger im erwerbsfähigem Alter zur Arbeit für die Allgemeinheit verpflichtet werden. Die Sozialämter müssen davon stärkeren Gebrauch machen;
- Sozialtarife, Sozialpreise und Subventionen nur wirklich Bedürftigen zugute kommen.