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ARBEITSMARKTPOLITIK Arbeit als Grundlage eines frei gestalteten Lebens
. Die Koalitionspartner verstärken ihre Bemühungen und setzen alle verfügbaren Instrumente und Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ein. Dadurch sollen die Wiedereingliederungschancen Arbeitsloser erhöht und Arbeitsmarktbrücken für eine sichere berufliche Zukunft gebaut werden.In der Arbeitsmarktpolitik werden folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Ergreifung von Maßnahmen für strukturschwache und vom Truppenabbau besonders betroffene Regionen;
- bevorzugte Förderung besonders benachteiligter Gruppen am Arbeitsmarkt wie Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, vom Truppenabbau Betroffene, Aussiedlerinnen und Aussiedler, Jugendliche, An- und Ungelernte;
- systematischer Einsatz der Landesmittel für Personen, die keine Ansprüche auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz haben;
- Sicherung von Synergieeffekten durch den Einsatz der Landesmittel als Scharnier zwischen den Finanzierungsmöglichkeiten des Arbeitsförderungsgesetzes, des Bundessozialhilfegesetzes und den Förderungsmöglichkeiten der Europäischen Union. Bei diesen Maßnahmen ist sicherzustellen, daß keine Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt entsteht.
Die Landesregierung wird bei der Konzipierung neuer Programme wie auch bei der Ausgestaltung der Maßnahmen darauf achten, daß Inhalte und Rahmenbedingungen die Teilnahme von Frauen besonders unterstützen. In Gesprächen mit Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern werden Nischen gesucht und die Möglichkeiten der Teilqualifizierung und der Veränderung von Berufsbilden ausgelotet. Das Arbeitsministerium prüft eine Konzentration von Mitteln für Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten.
Die Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung dient auch der Entlastung der Kommunen bei den Ausgaben der Sozialhilfe. Dazu werden konkrete Hilfen für die Organisation der Beschäftigungsförderung vor Ort angeboten. Nachdem in verschiedenen Regionen des Landes das Arbeitsplatzdefizit weit überdurchschnittlich ist, halten es die Koalitionspartner für erforderlich, die unmittelbare Beschäftigungsförderung auszubauen.
Die Koalitionspartner vereinbaren ein Landesprogramm "Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose". Ziel ist die dauerhafte Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. "Soziale Betriebe" zur Integration schwer Vermittelbarer sollen durch Landesförderung unterstützt werden. Sie sind grundsätzlich dem Wettbewerb ausgesetzt, aber für ihre besonderen Integrationsleistungen wie soziale Betreuung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, der degressiv gestaffelt ist.
Die Koalitionspartner halten eine konsequente Erprobung und Ausweitung flexibler Arbeitzeitmodelle für erforderlich. Bei der Umsetzung soll der Öffentliche Dienst eine beschäftigungspolitische Vorbildfunktion wahrnehmen.
Chancen der Jugend stärken
Der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kommt ein besonderer Stellenwert zu. Die zuständigen Ministerien bereiten für die nächsten Jahre eine Ausbildungsplatzkampagne vor. Anreize zur Wahl von Berufen im gewerblich technischen Bereich sollen entwickelt werden. Die Mobilität junger Menschen an der Schwelle zum Berufsanfang soll ebenso gefördert werden wie ihre Bereitschaft, in anderen Regionen einen Ausbildungsplatz anzunehmen. In Zeiten des Lehrstellenmangels ist es günstiger, das Stellenangebot durch finanzielle und organisatorische Unterstützung des freien Ausbildungsmarktes zu erweitern, als gesonderte staatliche Ausbildungsstätten zu schaffen.
Ziel des Programms "Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit" der Landesregierung wird es sein, flankierende Hilfen für benachteiligte Jugendliche, die trotz Anstrengung keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, anzubieten. Dazu gehören berufsvorbereitende Maßnahmen mit sozialpädagogischer Betreuung, die in erster Linie eine berufliche Orientierung bei der Ausbildung in Betrieben ermöglichen sollen. Im Lichte der zahlenmäßigen Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahre 1996 wird, falls notwendig, das Land zusätzliche Anstrengungen unternehmen, um die Bereitschaft im Dualen System zu erhöhen, mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen. Es ist dann auch zu prüfen, inwieweit durch freie Träger zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten werden können.
Falls es notwendig wird, zusätzliche Ausbildungsangebote zu schaffen, soll dazu ausschließlich das Duale System genutzt werden. Die Landesregierung wird die Ausbildungsplatzinitiative besonders im eigenen Bereich umsetzen. Dadurch sollen im Öffentlichen Dienst in den Tätigkeitsfeldern außerhalb der Verwaltung des Landes in den nächsten Jahren über den eigenen Bedarf hinaus Ausbildungsstellen im gewerblich-technischen und im Pflegebereich geschaffen werden, um möglichst vielen jungen Menschen eine Ausbildungschance zu eröffnen.
Zudem bleibt zu prüfen, inwieweit der schulische Bereich durch den Ausbau des Berufsbildungsgrundjahres im Dualen System in kooperativer Form unterstützend wirken kann. Die Koalitionspartner halten es für erforderlich, dort, wo es möglich ist, Ausbildungsverbünde von Betrieben zu schaffen. Die Angebote zur sozial- und arbeitsmarktpolitischen Flankierung des Truppenabbaus werden fortgesetzt. Dazu zählen Beratungs- und Orientierungsmaßnahmen, Outplacement-Beratung, Berufswegplanung, Fortbildung und Umschulung und Maßnahmen für Schwerbehinderte.
Die Landesregierung wird auch in Zukunft die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in erheblichem Umfang zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nutzen. In den damit geförderten Projekten werden Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, zur beruflichen Eingliederung Jugendlicher in das Erwerbsleben, zur Anpassung an den industriellen Wandel und zur Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die Förderung der Chancengleichheit für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt gelegt.
Durch eine Bundesratsinitiative soll die Absetzungsfähigkeit von hauswirtschaftlicher Beschäftigung von der Steuerschuld für jedermann eingeführt werden, um den Privathaushalt als Arbeitgeber für reguläre Beschäftigung - auch im Teilzeitform - zu erschließen. Gezielte Maßnahmen sind insbesondere gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit notwendig. Sonderkommissionen gegen illegale Beschäftigung sollen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen eingerichtet werden.
Werben für den praktisch-gewerblichen Beruf
Die Koalitionspartner sind sich einig, daß es eine Aufgabe des Landesregierung ist, das Ansehen von praktisch-gewerblichen Berufen in der Gesellschaft zu fördern.