FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Mandate des FDGB. Der FDGB erhielt über den Verteilungsschlüssel der Nationalen Front, der im Vorfeld vom Demokrat. Block der Parteien und Massenorganisationen vereinbart worden war, in der Volkskammer Mandate übertragen, die die Volkskammerfraktion des FDGB bildeten. Ähnlich wurde in den regionalen und örtlichen Parlamenten wie Bezirks- und Kreistagen, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen sowie Gemeindevertretungen verfahren. Im Jahr 1983 stellte der FDGB mit über 30 000 Abgeordneten fast 15% ihrer Gesamtzahl in den verschiedenen Parlamenten.
St.P.W.