FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Volkskammerfraktion. Die in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen bildeten in der Regel jeweils eine eigene Fraktion. Der FDGB erhielt nach dem Verteilungsschlüssel des Demokrat. Blocks der Parteien und Massenorganisationen in der bis 1963 aus 400 Mandaten bestehenden Volkskammer 40 Sitze und in der seit 1981 auf 500 Personen vergrößerten Volkskammer 68 Sitze. Damit bildete er die größte Fraktion einer Massenorganisation, seit 1981 sogar die zweitgrößte Fraktion der Volkskammer überhaupt.
St.P.W.