FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gewerkschaftsorganisator. G. oder auch Gewerkschaftsgruppenorganisator wurde ab 1948 der in offener Abstimmung gewählte, an der Spitze einer Gewerkschaftsgruppe stehende Funktionär genannt. Diese Bezeichnung wurde zielgerichtet neu eingeführt, um den traditionellen Begriff des Vertrauensmannes zu ersetzen. Als 1956/57 die SED über Reformen der betrieblichen Vertretung in der DDR diskutieren ließ (s.a. Arbeiterkomitee, Organisationsprinzipien), wurde der Terminus G. wieder durch „Vertrauensmann“ ersetzt. Dabei blieb es auch, nachdem die SED die Reformdiskussion wieder unterbunden hatte.
U.G.