FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Fakulta (1946-90). Fakultative Rechtsschutz- und Haftpflichtunterstützungseinrichtung des FDGB für die im Verkehrswesen beschäftigten Mitglieder des FDGB. Die Einrichtung geht auf den Beschluss der Konferenz der Gau- und Ortsvorstände des Deutschen Transportarbeiter-Verbandes vom 16.2.1910 zurück, mit Wirkung vom 1.4.1910 eine „Fakultative Rechtsschutz- und Haftpflichtunterstützung“ zu gründen. Nach der Gleichschaltung 1933 durch die Nationalsozialisten vertrat eine private Versicherungsgesellschaft, die „Fakulta e.V.“, die Interessen der im öffentlichen Verkehr Beschäftigten. 1946 erfolgte die Neugründung als Einrichtung des FDGB. Die ab 1.12.1946 gültige Satzung wurde 1950, 1956, 1959, 1965 und 1975 erweitert bzw. neugefasst. Am 17.5.1947 beschloss der Geschäftsführende Vorstand des BuV, dass auch die bisherigen Mitglieder des Vereins Fakulta e.V. ihre Rechte aus der Satzung in Anspruch nehmen können. 1949 hatte die F. 6 356 Mitgl., 1988 waren es 386 250 Mitgl.
Leitungsorgan der F. war der Zentralausschuss. Ihm gehörten elf F.-Mitgl. sowie je ein Vertreter der Abt. Bundesfinanzen und der Abt. Arbeitsschutz des BuV an. Mitgl. und Vors. des Zentralausschusses wurden vom Sekr. des BuV bestätigt. In den Bezirken und Kreisen bestanden Bezirks- bzw. Kreisausschüsse der F.
Am 21.3.1990 beschloss der Geschäftsführende Vorstand des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB auf Grund einer Vereinbarung mit den Einzelgewerkschaften die Eigenständigkeit der F. als eine vom Dachverband und den Einzelgewerkschaften geförderte gewerkschaftliche Einrichtung. Nach 1990 gingen die Mitgl. in die Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung für Verkehrsberufe (GUV) über.
K.K.