FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Deutscher Sportausschuss. Von 1948 bis 1957 war der D.S. die Dachorganisation des Sports der SBZ/DDR. Er wurde von der FDJ und dem FDGB gemeinsam getragen.
Die SMAD verhinderte 1945 die Wiederzulassung bzw. Neugründung von unabhängigen Sportvereinen. Zunächst organisierten die Kommunen das sportliche Leben. Nach der Gründung des D.S. am 1.10.1948 agierten die FDJ und der FDGB, die mit dem Jugend- bzw. dem Betriebssport die tragenden Säulen der „demokrat. Sportbewegung“ bildeten, als neue Träger des Sports. Für die bereits existierenden SG in Kommunen, Schulen und Betrieben war damit ein übergeordneter Rahmen geschaffen. Obwohl der Betriebssport als die ideale Organisationsform galt und die Betriebe die wichtigsten Financiers der „demokrat. Sportbewegung“ waren, wurde der D.S. faktisch von FDJ-Funktionären gesteuert.
Der Wahlspruch der neuen Institution lautete „Sportler sein ist gut, Sportler und fortschrittlicher Mensch sein ist besser!“ Hierin drückt sich der Anspruch aus, die Mitglieder der SG nicht nur physisch zu qualifizieren, sondern auch polit.-ideolog. zu schulen. Der D.S. sollte, wie der DDR-Sporthistoriker Günther Wonneberger 1979 schrieb, die „illusionäre Phrase vom angeblich unpolit. Sport sowie das daraus resultierende Nursportlertum“ überwinden.
Das ZK der SED wertete den D.S. auf seiner Tagung vom 15.-17.3.1952 zu einer selbständigen Massenorganisation auf. Doch bereits am 24.7.1952 verlor er seine Stellung als höchste Instanz des Sports an das nach sowj. Vorbild gegründete „Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport“. Als eines seiner ersten Amtshandlungen übertrug dieses Gremium dem FDGB die Verantwortung für den Betriebssport. Der D.S. sah sich im Wesentlichen auf die „Westarbeit“ reduziert, also auf die Durchsetzung sportpolit. Interessen auf deutsch-deutscher Ebene. Im Zusammenhang mit der Gründung des DTSB am 27./28.4.1957 wurde er aufgelöst.
A.S.