FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Banner der Arbeit. Staatlicher Orden von hohem Rang "für hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR, insbesondere für hohe Arbeitsergebnisse und vorbildliche Initiativen im sozialist. Wettbewerb zur allseitigen Erfüllung und gezielten Überbietung des Volkswirtschaftsplanes sowie für beispielgebende Leistungen und Ergebnisse beim sozialist. Arbeiten, Lernen und Leben." Er wurde seit 1954 an Einzelpersonen sowie Kollektive verliehen. Ab 1974 wurden drei Stufen unterschieden, wobei Stufe I, die höchste Stufe, auch an Betriebe, Kombinate, Einrichtungen, sozialist. Genossenschaften, gesellschaftliche Organisationen und Verbände, Truppenteile und Einrichtungen der bewaffneten Organe verliehen wurde. Voraussetzung war der z.T. mehrmalige vorherige Erhalt anderer staatlicher Auszeichnungen. Eine mehrmalige Vergabe, auch in der gleichen Stufe, war möglich. Zur Verleihung gehörte ein Orden, eine Urkunde sowie eine Prämie, bzw. bei einem Kollektiv über 20 Personen jeweils nur eine Urkunde. Die Prämie für Einzelpersonen betrug 5 000 M für Stufe I und 3 500 M für Stufe II. Das Vorschlagsrecht lag bei Ministerrat und FDGB-BuV. Die Verleihung erfolgte, bis auf Ausnahmefälle, am 1. Mai durch den Vorsitzenden des Staatsrates der DDR. Pro Jahr wurden in Stufe I bis 250, in Stufe II bis 500 und in Stufe III bis 1 000 Orden verliehen.
A.W.