FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeitslosenverband. Der am 31.3.1990 gegründete A. der DDR (im September 1990 umbenannt in A. Deutschland e.V.) bietet von Erwerbslosigkeit Betroffenen Unterstützung vor allem durch Beratung und Interessenvertretung. Er ist gegliedert in sechs Landesverbände und organisat. auf die „Neuen Bundesländer“ beschränkt; Versuche zur Ausdehnung auf die „Alten Bundesländer“ blieben erfolglos.
Erste Ansätze zur Bildung einer Arbeitslosenorganisation gingen Ende 1989 vornehmlich von Soziologen um Klaus Grehn (*26.9.1940), dem Gründer und ersten Präsidenten des A., aus und basierten auf der sich abzeichnenden Freisetzung eines großen Teils der hauptamtlichen Beschäftigten der Massenorganisationen, denen, so die weitere Annahme, über kurz oder lang viele Werktätige aus den Betrieben folgen würden. Die Gruppe stieß mit ihren Bestrebungen zunächst nur auf geringe Resonanz. Auch im FDGB hielt man das Ganze für überflüssig, ja sogar schädlich. Dies änderte sich jedoch im Laufe des Frühjahrs 1990, als der A. aus den Mitteln des Solidaritätsfonds 1 Mio. Mark als Anschubfinanzierung erhielt und ihm außerdem infrastrukturelle Unterstützung (Räumlichkeiten etc.) gewährt wurde. Im Zusammenhang mit vereinzelten Kontaktaufnahmen zu Arbeitsloseninitiativen in der BRD erhielt er auch finanzielle Hilfe vom DGB. Nach der Wiedervereinigung kühlten die Beziehungen jedoch merklich ab. Der DGB verweigerte mit dem Argument, dass es sich beim A. um eine Konkurrenzorganisation handele, jede weitere Unterstützung.
F.-O.G.