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[Seite der Druckausg: 78]


Sachsen

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Beginn und Grundphilosophie des Reformprozesses

Für Verwaltungsreformen nach dem Vorbild westlicher Bundesländer war in den „neuen Bundesländern" in den Anfangsjahren nach 1990 weder Zeit noch Gelegenheit, denn im Vordergrund stand zunächst die reine Funktionsfähigkeit der Verwaltung. So auch im Freistaat Sachsen. Den Aufbau der Verwaltung gleich mit einem Reformansatz zu verbinden, scheiterte nicht zuletzt am Personal, das auf eine solche Doppelbelastung nicht vorbereitet war. Annemarie Wiemer, Abteilungsleiterin in der Sächsischen Staatskanzlei, erläuterte 1995 die Gründe: „Der Druck, verwaltungsmäßig funktionsfähig zu werden, war so groß, daß wir uns keine langen Grundsatzdiskussionen leisten konnten. Wir hatten einfach keine Zeit für den filigranen Entwurf einer effizienten Verwaltung. Inzwischen ist der Aufbau der sächsischen Landesverwaltung in eine Konsolidierungsphase getreten. Jetzt können und müssen wir darangehen, die in den ersten Jahren deutlich personen- und einzelthemenbezogenen Verwaltungsstrukturen zu optimieren und die Verwaltungsabläufe effizient zu gestalten."

Im Januar 1993 beschloß das Kabinett, alle Bereiche der Staatsregierung einer kritischen Aufgaben- und Organisationsanalyse zu unterziehen.

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Akteure und Arbeitsstrukturen

Für die Organisation des Reformprozesses wurde in Sachsen eine ressortübergreifende, monatlich tagende Koordinierungsgruppe eingerichtet, der die Organisationsreferenten der Ministerien angehören. Federführend ist das Finanzministerium. Projektbegleitende Arbeitsgruppen begleiten die Umsetzung der Organisationsuntersuchungen in den Dienststellen.

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Strukturreformen

Der Beschluß des Kabinetts vom Januar 1993 zu einer flächendeckenden Aufgaben- und Organisationsanalyse zeigt Parallelen zum nordrhein-westfälischen Weg, „über aufgabenkritische Untersuchungen zu einer Verwaltungsstrukturreform" zu kommen. Eine weitere Ähnlichkeit zu Nordrhein-Westfalen liegt darin, daß auch in Sachsen externer Sachverstand in großem Umfang hinzugezogen wird.

Die Organisationsuntersuchungen sind auf vier Bereiche konzentriert: Aufgabenbestand, Aufbauorganisation, Ablauforganisation und Personalwirtschaft. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Analyse der Schnittstellen.

Die Untersuchungen begannen 1993 in der Sächsischen Staatskanzlei und wurden danach in sämtlichen sächsischen Staatsministerien sowie ausgewählten Bereichen nachgeordneter Behörden durchgeführt. Derzeit wird noch das Staatsministerium der Justiz untersucht, ein Abschlußbericht wird für das 2. Quartal 1999 erwartet.

Die Vorschläge betrafen Maßnahmen zur Straffung der Ministerienarbeit, zum Abbau von Doppelarbeit, zur Vermeidung von Einzelfallbearbeitungen, zur Vereinfachung von Arbeitsabläufen, zur Verbesserung der EDV-Ausstattung und zur Verlagerung von Aufgaben auf nachgeordnete Behörden oder auf die kommunale Ebene. Für die Umsetzung sind die einzelnen Ministerien eigenverantwortlich zuständig.

Die Empfehlungen der Gutachter waren Anlaß vielfältiger Reformen bei der Ablauf- und Aufbauorganisation. So wurden Kantinenbetriebe sowie Pforten- und Reinigungsdienste privatisiert, die private Bewirtschaftung von (etwa 5.700) landeseigenen Wohnungen wurde einge-

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führt, die Streichung von Hierarchieebenen (z.B. bei dem Gewerbeaufsichtsämtern), die Verminderung von Behörden (z.B. bei der Straßenbauverwaltung) sowie die Umwandlung von Teilen der unmittelbaren Staatsverwaltung in Staatsbetriebe (so z.B. Staatsoper und Staatsschauspiel) wurde inzwischen vollzogen.

In der sächsischen Schulverwaltung wurden aus 23 Schul- und Oberschulämtern ab dem 1. Januar 1999 fünf Regionalschulämter. In den kommenden sieben Jahren ist im Schulwesen eine Reduzierung des Personals um 16 Prozent vorgesehen.

Im Sommer 1993 beauftragte Ministerpräsident Biedenkopf eine Privatisierungskommission unter Leitung der Staatskanzlei, das Potential von öffentlichen Leistungen aufzulisten, die für eine Privatisierung in Frage kämen. Die Privatisierungskommission fand Möglichkeiten in über 70 Aufgabenfeldern. Sie wählte fünf Bereiche aus, die sich zur Privatisierung besonders eigneten: die Eichverwaltung, die Sächsische Talsperrenverwaltung, die Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen Dresden, die Materialforschungs- und Prüfanstalt Leipzig und den Schulpsychologischen Beratungsdienst. Die letzte Einrichtung wurde bald wieder von der Liste der Privatisierungsprojekte gestrichen. Offenbar ist es auch in den fünf Beispielfällen ein schwieriger Weg von der grundsätzlichen Idee bis zur Realisierung. Für die beiden Materialprüfungsanstalten wurde geplant, sie nicht mehr in privatrechtlicher Form, sondern als Landesbetriebe zu führen. Ähnliches war für die Eichverwaltung geplant; die Überwachung der Eichungen sollte staatlich bleiben, der Rest an Private übertragen werden. Von den 79 Talsperren des Landes wollte Sachsen acht kleine zum Verkauf anbieten.

Nachdem am 1. Juni 1996 im Landesbau die zweistufige Verwaltungsorganisation (Finanzministerium und Staatshochbauämter) eingeführt worden war, wurde mit Beginn des Jahres 1998 der zweistufige Verwaltungsaufbau der Staatlichen Liegenschaftsverwaltung (Finanzministerium und Staatliche Liegenschaftsämter) wirksam. Neben den positiven Effekten aus der Einführung der Zweistufigkeit bei Landeshochbau und Liegenschaftsverwaltung sollen jetzt die Vorzüge einer einräumigen Staatlichen Liegenschafts- und Hochbauverwaltung verwirklicht werden. Als Pilotprojekt wurden hierzu Ende Oktober 1998 in Chemnitz und Zwickau „Staatliche Vermögens- und Hochbauämter" aus der Zusammenführung der früheren Staatshochbauämter und Teilen des jeweiligen Liegenschaftsamtes eingerichtet. Die Fusion der bisher vier Staatlichen Liegenschafts- und bisher acht Staatshochbauämter soll 1999 abgeschlossen sein. Dann wird es nurmehr sechs Staatliche Vermögens- und Hochbauämter und zwei Universitätshochbauämter geben.

1999 werden die Hauptkasse des Freistaates in Dresden und die Landesoberkassen in Chemnitz und Dresden restrukturiert. Die Aufgaben der Landesoberkasse in Leipzig werden seit 1. Januar 1999 von der Kasse Chemnitz wahrgenommen, die ihrerseits nurmehr als Außenstelle der Hauptkasse firmieren wird.

Die Einführung eines Intranet-Informationssystems für den Geschäftsbereich des Finanzministerium ist vorbereitet. 1999 sollen das Finanzministerium, das Landesamt für Finanzen und die Oberfinanzdirektion zusammengeschaltet werden, die Ortsbehörden sollen bis Ende 2000 folgen. Ziel ist, Erlasse, Verfügungen, Protokolle, Verwaltungsvorschriften, umfangreiche Darstellungen im Intranet und damit sofort auf der jeweiligen Bearbeitungsebene zur Verfügung zu stellen. Aufwendige geschäftsbegleitende Nacharbeiten (bearbeiten, verfügen, kopieren, in jeder Behörde und den weiteren Arbeitsebenen verteilen usw.) können damit entfallen.

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Personalmamanagement

Bis zum Jahr 2002 soll die Zahl der Staatsbediensteten um 11.000 auf 96.000 reduziert werden. Angesichts rückläufiger Schülerzahlen fallen darunter 6.600 Lehrerstellen.

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Neue Steuerungsinstrumente

Das Land Sachsen plant, in Pilotämtern die Verfahren zur Budgetierung und zum Controlling einzuführen.


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