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TEILDOKUMENT:
I. Mecklenburg-Vorpommern - Historisches Das älteste original mecklenburgische Dokument ist eine Urkunde, die Kaiser Otto III. auf der Burg Michelenburg ( mitteldeutsch michel = groß ) im Jahr 995 ausstellte. Dieser Ort gab dem Land den Namen, seit diesem Datum besteht es urkundlich. Ein Lehnsmann Heinrichs des Löwen, Fürst Pribislaw, wurde in der Folge der Unterwerfung der slawischen Obotriten 1167 der Stammvater des mecklenburgischen Fürstenhauses. 1621 wurde das Land in die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow, 1701 in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz geteilt, 1815 wurden beide Mecklenburgs Großherzogtümer. 1849 erhält M.-Schwerin eine erste, nur für ein Jahr gültige Verfassung. Im weiteren Verlauf der Geschichte wurden beide Mecklenburgs nach der Novemberrevolution 1918 Freistaaten, 1934 schließlich wurden sie zwangsvereinigt. Pommern wurde im Laufe des 7. Jahrhunderts von westslawischer Bevölkerung besiedelt. Der Name kennzeichnet die Lage: pro morze = am Meer. Trotz anhaltender interner Auseinandersetzungen und starker Einflüsse von außen ( erst Polen, dann Dänemark ) konnte die staatliche Einheit gewahrt werden. Das Land erlangte 1348 - ein Jahr nach Mecklenburg - die Reichsunmittelbarkeit, die Brandenburg 1529 um den Preis des Erbfolgerechtes für Pommern anerkannte. Die Erbfolge konnten die Hohenzollern 1637 nach dem Tod des letzten Greifenfürsten antreten. Das Erbe mußte den Schweden abgenommen werden, die Vorpommern als ihre Bastion an der südlichen Ostsee ausbauen wollten. Erst nach Ende der napoleonischen Kriege 1815 kam Preußen auch in den Besitz des restlichen nördlichen Vorpommerns mit der Insel Rügen. Bis zum Ende des zweiten Weltkrieges bildete Pommern eine Verwaltungseinheit im preußischen Staat. Seit 1945 gehörte es zur sowjetischen Besatzungszone und später zum zur DDR gehörigen Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Name Vorpommern wurde 1947 aufgrund des Kontrollratsgesetzes über die Auflösung Preußens gestrichen. Das 5. neue Bundesland trägt heute wieder den Namen Mecklenburg-Vorpommern. Es umfaßt territorial im wesentlichen die drei Nordbezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg der ehemaligen DDR. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | September 1999 |