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[Seite der Druckausgabe: 8 / Fortsetzung]

3. Die Debatte um das Qualifikationskonzept in der Frauenforschung



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3.1 Das weibliche Arbeitsvermögen

Verdienst der Frauenforschung seit ihren Anfängen ist es, auf die Ausgrenzung der Arbeit von Frauen im privat organisierten Bereich hingewiesen zu haben und sie theoretisch in ihren Arbeitsbegriff aufgenommen zu haben. So waren es auch Frauenforscherinnen, die sich die Frage nach den Fähigkeiten, die Frauen für die privat organisierte Sorge- und Pflegearbeit brauchen, gestellt haben. I. Ostner und E. Beck-Gernsheim entwickelten Ende der 70er Jahre das Konzept des weiblichen Arbeitsvermögens, das über lange Zeit hinweg die Diskussionen in der Frauenforschung bestimmte. Sie stellten in

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diesem Konzept Beruf und Hausarbeit als je unterschiedliche Arbeitsformen idealtypisch gegenüber. Auf der Subjektseite der Frauen unterstellten sie ein entsprechend entwickeltes Arbeitsvermögen. Der unmittelbar den leiblichen Bedürfnissen dienenden Hausarbeit entspricht danach ein ganzheitliches, auf konkretem Erfahrungswissen basierendes, intuitives, naturgebundenes Arbeitsvermögen, der marktvermittelten, abstrakten Berufsarbeit entspricht auf der subjektiven Seite die technisch instrumentelle, spezialisierte Qualifizierung. Frauen, so wird nun angenommen, entwickeln aufgrund der gesellschaftlichen Zuweisung das hausarbeitsnahe Arbeitsvermögen. Dieses Arbeitsvermögen führt zu ihrer Schlechterstellung im Erwerbsbereich, in dem die starke Orientierung auf Personen, das Interesse am Gebrauchswert der Arbeit, wenig gefragt ist. Ihre Orientierung läßt die Frauen auch in typische Frauenberufe einmünden, und sie sorgt darüber hinaus in allen Bereichen für ihre Unterrepräsentanz in hierarchisch höher bewerteten Positionen, in denen das weibliche Arbeitsvermögen weniger einsetzbar ist (vgl. Ostner 1990).

Die kritische Analyse der Berufsarbeit als einer Form menschlicher Arbeit und ihre Konfrontation mit der privat organisierten Hausarbeit als einer anderen Form war fruchtbar. Die Tatsache aber, daß es nur die Frauen sind, die die privat organisierte Hausarbeit leisten, wurde in der nachfolgenden Debatte zum Verhängnis: Verkürzt und nicht im Sinne der Autorinnen wurde das weibliche Arbeitsvermögen quasi als "Geschlechtsmerkmal" der Frauen verstanden. Das Konzept vom weiblichen Arbeitsvermögen wurde statt als Idealtypus als Realaussage über Frauen verstanden. Dieses muß aber aus mehreren Gründen zurückgewiesen werden:

  1. Eine biologistische Sichtweise ist immer frauenfeindlich, weil sie den Frauen Entwicklungschancen und Handlungsspielräume abschneidet. Alle Bestimmungen von sog. natürlichen Fähigkeiten und Anlagen, die Personen aufgrund ihres Geschlechtes besitzen sollen, gründen sich auf einer biologistischen Sicht des Geschlechterverhältnisses. Ein solches wird heute nur noch von wenigen Wissenschaftlerinnen vertreten (z.B. Erler 1985). Demgegenüber wird das Geschlecht in der neueren Theoriedebatte unter Frauenforscherinnen nicht so sehr als ein individuelles Merkmal gefaßt, sondern es wird die je verschiedene strukturelle Bedeutung dieses Merkmals im gesellschaftlichen System betont. Dieser Sichtweise gemäß entfaltet ein Kind im Laufe seiner Entwicklung nicht die geschlechtsspezifischen Anlagen seiner Natur, vielmehr wird dem Kind in Sozialisationsprozessen beigebracht, was von seinem Geschlecht erwartet wird und insbesondere, was nicht erwartet wird. Solche geschlechtsbezogenen Zuweisungsprozesse und Anforderungsstrukturen sind Gegenstand wissenschaftlichen Erkenntnisinteresses. Empirisch zeigt sich nun, daß sie nicht für jedes Individuum in jedem Milieu und in jedem Lebenszusammenhang

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    gleich präzise und gleich zwanghaft sind. Die Pluralität auch in der Geschlechtsrollenentwicklung ist damit theoretisch und empirisch erfaßbar und erfaßt, der gesellschaftlichen Stereotypisierung der Geschlechter ist eine kritische Theorie und Empirie entgegengehalten. Nach dieser Sichtweise kann es ein weibliches Arbeitsvermögen als Naturkonstante bei Frauen nicht geben.

  1. Die Idealisierung der Differenz zwischen den Geschlechtern kehrt sich gegen die Frauen, weil sie verhindert, daß Frauen sich aus den gesellschaftlich minderbewerteten Dimensionen herauslösen können. In jeder stereotypen Definition des Geschlechterverhältnisses findet sich die Betonung und Bewertung der Differenz zwischen den Geschlechtern. Männer werden gegenüber den Frauen immer als die ganz anderen definiert. Das Konzept des weiblichen Arbeitsvermögens benutzt ebenso dieses Muster, auch wenn es den Spieß umdreht und das Arbeitsvermögen von Frauen in positiven Bewertungsprozessen gegenüber dem der Männer herausarbeitet. Solche Versuche müssen sich praktisch gegen die Frauen wenden: Sie basieren nicht auf politischen Auseinandersetzungen um die Wertigkeit von Fähigkeiten und Eigenschaften, bei denen es vor allem um die materiellen Konsequenzen gehen muß, sondern ersetzen sie durch neue Definitionen. Diese neuen Definitionen werden aber dann gerne von denjenigen aufgenommen, die den Frauen ihren diskriminierenden Status über ideologische Anerkennung und verbale Hochschätzung versüßen möchten, eine Veränderung des Status von Frauen auch im materiellen Sinne aber nicht im Sinne haben. Das Beharren auf dem Muster der Geschlechterdualität ist angesichts der realen Lage von Frauen fatal. "Die Abwehr der patriarchalen Defizitbestimmung führte zu Betonung und Idealisierung der Differenz. Das ist eine Falle" (Knapp 1988, S. 9).

  2. Empirisch ist die reduktionistische Sichtweise von Differenztheorien nicht belegbar, vielmehr erweisen Frauen sich real immer noch als widersprüchlich und ambivalent, Phänomene, die in diesem Konzept keinen Platz finden. Die Annahme von besonderen Eigenschaften aller Frauen gerät empirisch in Widerspruch zu dem faktisch vorhandenen breiten "Mittelfeld", das eine polarisierende Theorie der Geschlechter nicht erfassen kann. Das sog. breite Mittelfeld spiegelt aber wider, daß Frauen gerade widersprüchlichen Anforderungen ausgesetzt sind: Sie werden ja nicht nur als Hausarbeiterinnen, sondern auch als Erwerbstätige definiert (doppelte Vergesellschaftung der Frauen (Becker-Schmidt 1987)). Solange der privat organisierte Arbeitsmarkt als "natürlicher" Aufgabenbereich für Frauen gesehen wird, bleibt es auch ihr Problem, beide Arbeitsbereiche zu vereinbaren. Nicht zuletzt wird dadurch die arbeitsmarktbezogene Pufferfunktion der weiblichen Arbeitskraft erhalten. Ein aktuelles Beispiel für die Pufferfunktion zeigt sich in den Arbeits-

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    marktprozessen, die in den neuen Bundesländern zur Zeit ablaufen: die Herausdrängung der erwerbstätigen Frauen aus dem Arbeitsmarkt. Das theoretische Festhalten an den Einsatzort der weiblichen Arbeitskraft in der privat organisierten Arbeit, das mit dem Konzept der weiblichen Arbeitskraft verbunden ist, stabilisiert solche Prozesse, anstatt sie zu brechen.

  1. Auch die Erklärungskraft des Konzeptes vom weiblichen Arbeitsvermögen reicht nicht sehr weit: Zwar konnten mit der Nähe der typischen Frauenberufe zu den Inhalten des weiblichen Arbeitsvermögens (personales Dienen, Pflegen usw.) bestimmte geschlechtsspezifische Segmentierungen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt begründet werden, aber die spannende Frage nach dem Grund der Minderbewertung dieser Frauenerwerbsarbeit bleibt weiter offen. Demgegenüber besteht die Gefahr, daß das Konzept vom weiblichen Arbeitsvermögen dazu herhalten muß, die Nichtbezahlung von Fähigkeiten, die es Frauen unterstellt, zu legitimieren. Das "weibliche Arbeitsvermögen" belegt dann das Argument, daß Frauen sich nicht qualifizieren, sondern nur ihre natürlichen Anlagen entfalten. Eine solche Entfaltung natürlicher Anlagen wird dann als ein Wachstumsprozeß, der nicht oder geringer honoriert werden kann, angesehen. Männer haben sich, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln, offenbar mühsamen Lernprozessen zu unterziehen, deren Ergebnis selbstverständlich honoriert werden muß. In der Tat gelten immer noch die Fingerfertigkeit oder die Sensibilität im Umgang mit Menschen als natürliche Fähigkeiten der Frauen, die nicht in tarifliche Bewertungssysteme eingehen, während Krafteinsatz oder Durchsetzungsfähigkeit als Qualifikationen gewertet werden, die hoch dotiert sind. Die Diskussion um das sog. weibliche Arbeitsvermögen hatte erbracht, daß es sich dabei nicht um das Arbeitsvermögen jeder Frau, nicht um das gesamte Arbeitsvermögen einer Frau und auch nicht um ein generelles Element der Arbeitsinhalte von Frauen handeln kann.


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3.2 Das Konzept der Schlüsselqualifikationen

Die von Mertens (1974) vor bald 20 Jahren erstmals vorgetragene Idee, den Veränderungen an den Erwerbsarbeitsplätzen durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen in der Berufsausbildung gerecht zu werden, hat in den letzten Jahren wieder erneut die berufsbildungspolitische Diskussion bestimmt. Das Konzept von Mertens differenziert zwischen Basisqualifikationen (Abstraktionen von Einzelfähigkeiten zum Denken und Vorgehen), Horizontqualifikationen (Wissen um und über Informationen), Breitenelementen (spezielle Kenntnisse, die breit anwendbar sind) und Vintage-Faktoren (zur Verringerung der intergenerativen Bildungsdifferenzen). Die so

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beschriebenen verschiedenen Qualifikationsdimensionen sind sehr kognitiv geprägt. Modifikationen des Konzeptes, die durch empirische Arbeiten entwickelt wurden, haben auf die Bedeutung von sozialen Qualifikationen hingewiesen (zusammenfassend Bunk 1991). Soziale Qualifikationen bildeten wichtige Bestimmungsgrößen für den beruflichen Erfolg. Die Erkenntnis, daß die gesamte Person am Arbeitsplatz präsent ist, ist nicht neu, allerdings war die berufliche Bildung im dualen System bislang vornehmlich auf die Vermittlung fachlicher Qualifikationen, weniger auf die Formung der Persönlichkeit ausgerichtet. Unter den nun neu entdeckten personalen Qualifikationen werden zusammengefaßt:

  • Individuelle Verhaltensweise (Initiative, Ausdauer, Stetigkeit, Wendigkeit, Anpassungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Motivation);
  • soziale Verhaltensweisen (Kooperationsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Fairneß, Toleranz, Teamgeist, Dienstbereitschaft, Bereitschaft zum Konsens);
  • Arbeitsverhalten (Arbeitstugenden, u.a. Exaktheit, Terminbewußtsein, Qualitätsbewußstsein, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Bereitschaft zur technologischen Akzeptanz);
  • sittliche Verhaltensweisen (Fähigkeit und Bereitschaft zur humanen Mitgestaltung des eigenen Arbeitsbereiches, Fähigkeit und Bereitschaft zu persönlichen Entscheidungen, Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, Fähigkeit und Bereitschaft, seinem Gewissen zu folgen und nach ethischen Grundsätzen zu handeln) (Bunk 1991, S. 369).

Im Konzept der Schlüsselqualifikationen wird der Blick auf die berufsfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten um ganzheitliche Momente erweitert. Die Nähe der hier formulierten Qualifikationen zu den weiblichen Stereotypen liegt auf der Hand. Dennoch bleibt zu klären, inwieweit die Entdeckung der Schlüsselqualifikationen zur Wahrnehmung und Aufwertung von Qualifikationsbereichen führt, die Frauen schon immer unterstellt, zugeschrieben und teilweise auch vermittelt wurden.

Bemerkenswert ist, daß der neue Ansatz in der beruflichen Bildung zunächst ausschließlich in den traditionell männlich orientierten Feldern der Berufsausbildung (Metall- und Elektroberufe) und hier im Rahmen von Neuordnungsbemühungen realisiert wurde, vorrangig über Modellversuche in Großbetrieben. In traditionellen Frauenberufen gab es immer schon einen heimlichen Lehrplan, nach dem solche Verhaltensqualifikationen vermittelt wurden (Rabe-Kleberg 1986). D.h., die Schlüsselqualifikationen sind für Männerberufe neu entdeckt, ohne daß auf ihre Präsens in den traditionellen Frauenberufen rekurriert worden wäre. Konzeptionell findet sich damit

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wieder das alte Muster der Ausblendung, Verdrängung und Nichtwahrnehmung all dessen, was für und bei Frauen relevant ist. Eine Aufwertung der traditionellen Frauenberufe erfolgte aufgrund dieses Konzeptes nämlich bislang nicht, liegt aber nahe, wenn das Konzept der Schlüsselqualifikationen mit der Betonung der Humanqualifikation auf die Ausbildungsgänge in vielen traditionellen Frauenberufen bezogen würde.

Auch im Weiterbildungsbereich steht ein solcher Bezug noch aus, obwohl er sich anböte. Ein wesentlicher Grund für die Entwicklung des Konzeptes der Schlüsselqualifikationen war die Entdeckung, daß Halbwertzeiten von Fachwissen nur noch durchschnittlich vier Jahre betragen (vgl. Bunk 1991). Diese Entdeckung könnte Frauen nutzen, die sich nach einer sog. Familienphase wieder in die Erwerbsarbeit eingliedern wollen. Danach müßte der Verfall beruflichen Fachwissens in dieser Zeit nicht so gravierend angesehen werden, da auch das Wissen der erwerbstätig Gebliebenen einer Verfallzeit unterliegt. Demgegenüber können Rückkehrerinnen in den Humandimensionen der Schlüsselqualifikationen als gut trainiert gelten (Notz 1991).

Im Moment ist ein solcher positiver Effekt für Rückkehrerinnen noch nicht zu verzeichnen. Das könnte daran liegen, daß das Konzept der Schlüsselqualifikationen die Diskussion um Zugangsvoraussetzungen bisher nicht beeinflußt hat. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung werden zwar neue Lernformen benutzt, um Schlüsselqualifikationen zu vermitteln (z.B. Szenariotechniken, Kleingruppenarbeit), inwieweit aber potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits solche Qualifikationen besitzen, wird bisher weder gefragt, noch untersucht. Schon der oft beschriebene und gepriesene positive Einfluß, den Frauen als Teilnehmerinnen auf das Klima einer Lerngruppe ausüben, müßte auf das Vorhandensein sozialer Qualifikationen bei ihnen zurückgeführt werden. Diese gelte es dann allerdings zu bewerten und nicht etwa gratis mitzunutzen.

Zum anderen wäre zu fragen, ob die Entdeckung von Schlüsselqualifikationen die Bestrebungen zur Auflösung des geschlechtlich segmentierten Ausbildungsbereiches unterstützen könnte, also ob eine ausgewogene Besetzung der Berufe mit Frauen und Männern bewirkt werden könnte, da die nun für die Männerberufe neu entdeckten Qualifikationsprofile zu dem gesellschaftlich gängigen Frauenbild passen.

Die Statistik, die die Repräsentanz von Frauen in den Kernbereichen des gewerblich-technischen Bereiches widerspiegelt, belegt nicht, daß die Neuordnung der Ausbildungsgänge gemäß dem Konzept der Schlüsselqualifikationen einen beachtlichen Anstieg des Frauenanteils nach sich gezogen hätte (Berufsbildungsbericht 1992). Auch hier gilt,

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wie oben bereits ausgeführt, daß das Konzept der Schlüsselqualifikationen, das in seiner erweiterten Form durchaus dem Potential vieler Frauen gerecht werden könnte, wenn überhaupt, die Ausbildungssituation prägt. Die Bestimmung von Zugangsvoraussetzungen wird dabei durch das Konzept - noch - nicht berührt. Statt des Scheinargumentes von der technischen Distanz aller Frauen, die den Ausbildungserfolg von Frauen zu gefährden droht, könnte im Gegenteil das Konzept der Schlüsselqualifikationen dazu führen, daß gerade Frauen für technische Ausbildungsgänge geeignet erscheinen: Die didaktische Struktur eines nach dem Konzept von Schlüsselqualifikationen ausgerichteten technischen Ausbildungsganges müßte Frauen allemal den Zugang zu den technischen Unterrichtsinhalten öffnen, wenn dabei Qualifikationen entwickelt werden, die dem gesellschaftlichen Frauenbild entsprechen.

Eine frauenpolitische Initiative könnte die Bestimmung von Zugangsvoraussetzungen zu Aus- und Weiterbildungsangeboten mit dem Konzept der Schlüsselqualifikationen im Sinn von Frauen beeinflussen. Es böte gute Ansatzpunkte, die bislang nicht wahrgenommenen Fähigkeiten vieler Frauen in das bildungspolitische Tageslicht zu rücken (vgl. 5.4).


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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