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TEILDOKUMENT:
Christian Dufour
[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 37]
1. Die Arbeitslosigkeit und ihre Entwicklung
1.1. Umfang und Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit nimmt in Frankreich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Arbeitsplätzen immer mehr zu. Die Arbeitslosenquote liegt ungefähr bei 13% der erwerbstätigen Bevölkerung. Zwischen 1991 und 1997 (dies ist für eine längere Zeitdauer nicht ganz repräsentativ)
1.2. Besonders betroffene Personengruppen Die etwa 3,5 Millionen Arbeitslosen stellen eine sehr heterogene Gruppe dar. Diese läßt sich nicht einfach analysieren. Die Wege, die in die Arbeits-
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losigkeit führen, sind sehr unterschiedlich. Es ist jedoch möglich, für Frankreich einige typische Merkmale zu identifizieren:
2. Institutionen und Strukturen Zwei Institutionen sind in Frankreich dafür verantwortlich, den Arbeitslosen zu helfen:
3. Die Maßnahmen Bei den Maßnahmen lassen sich vier Zielrichtungen unterscheiden:
3.1. Maßnahmen zu Verringerung der Arbeitskosten Eine Senkung der Arbeitskosten wird erreicht, indem der Staat anstelle des Unternehmens einen Teil der Sozialbeiträge zahlt. Solche Maßnahmen gelten für Arbeitnehmer, die niedrige Löhne erhalten (zwischen 1,2 und 1,6 SMIC, d.h. 6.000 Francs bis 8.000 Francs bzw. 1.700 DM bis 2.300 DM). Diese Hilfen werden gewährt, wenn Unternehmen neu gegründet oder bestehende weitergeführt werden. Die Mittel werden auch gezahlt, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verkürzen. 1995 wurden von dieser Maßnahme 3,5 Millionen Arbeitnehmer erfaßt. Der Staat hat dafür Mittel in Höhe von 11,4 Mrd. Francs (ca. 3,5 Mrd. DM) aufgewendet. Seit Dezember 1994 existiert auch ein sogenannter Chèque Emploi Service (Dienstleistungsscheck). Dieser Scheck ist für Haushalte oder kleine Unternehmen verfügbar. Er ist in Banken und bei der Post zu erwerben. Er kann genutzt werden, um Haushaltshilfen zu bezahlen. Seine Verwendung bringt Steuervorteile. 1995 haben 106.000 Haushalte Arbeitgeber diese Schecks genutzt, und damit für 100.000 Arbeitnehmer Beschäftigung ermöglicht. Geringere Sozialbeiträge zahlen auch Arbeitslose, die ein Unternehmen gründen.
3.2. Maßnahmen für von Arbeitslosigkeit Bedrohte
Da inzwischen 1,3 Millionen Menschen länger als ein Jahr arbeitslos sind, werden zahlreiche Programme etabliert, um ihre Rückkehr in Beschäftigung zu erleichtern. Heute kann man Programme für unterschiedliche Zielgruppen unterscheiden:
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Nimmt man das Jahr 1994 als Referenzjahr, kann man eine Reihe von Maßnahmen nennen: [Fn 1: 1997 sind diese Maßnahmen nicht alle in Kraft. Aber andere Hilfen werden angeboten, die ähnlich wirken. Die Daten stehen aber nur mit zeitlicher Verzögerung zur Verfügung.] Sogenannte Contracts de Retour à l'Emploi (Arbeitsrückkehrverträge) können von privaten Unternehmen in Anspruch genommen werden. 1994 waren davon mehr als 170.000 Menschen betroffen. Weitere Contracts Emploi Solidarité (Arbeits- und Solidaritätsverträge) sind für öffentliche oder nicht kommerzielle Unternehmen bestimmt. 1994 waren hiervon 410.000 Menschen betroffen. Zu diesen Programmen kann man auch die Hilfen für die Associations Intermédiaires (Beschäftigungsgesellschaften) oder Entreprises d'lnsertion (Unternehmen zur Wiederbeschäftigung oder zur ersten Beschäftigung) zählen. Ca. 750.000 Menschen wurden mit diesen Programmen unterstützt.
3.3. Maßnahmen für Jugendliche
Mit zahlreichen Anleihen beim deutschen dualen System wurden Initiativen ins Leben gerufen, um Jugendliche vollzeit oder teilzeit in Betrieben auszubilden. 1994 waren 440.000 Jugendliche in derartigen Maßnahmen beschäftigt. Die Arbeitgeberverbände haben ein Protokoll unterzeichnet, um diese Maßnahmen ganz besonders zu fördern.
3.4. Maßnahmen zur Vermeidung von Entlassungen
Weil Arbeitslosigkeit häufig Folge von Entlassungen ist (500.000 - 600.000 pro Jahr) werden verschiedene Maßnahmen erprobt, um Entlassungen zu vermeiden. Ein Gesetz (loi quinquennale) sieht Mittel vor, um die Betriebe zu motivieren, ihr Personal zu halten und statt dessen Arbeitszeitverkürzungen vorzunehmen. In diesen Fällen hilft UNEDIC mit, um während einer Zeit von 12-18 Monaten die Löhne weiter zu zahlen. 1995 wurden im Rahmen dieser Maßnahmen 315 Verträge für 800.000 Arbeitsstunden abgeschlossen. Diesen Maßnahmen kann man auch die Umstellungsverträge zuordnen. Von solchen Verträgen waren mehr als 150.000 Personen betroffen.
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Insgesamt wurden im Jahr 1994 mehr als 2,4 Millionen Personen durch Maßnahmen in diesem Bereich unterstützt.
4. Konzepte, Akteure und die Diskussion
In Frankreich beinhaltet Arbeitsmarktpolitik vorrangig bzw. nahezu ausschließlich staatliche Maßnahmen. Die Institutionen, die diese Maßnahmen entwickeln sind sehr direkt mit politischen Institutionen und Interessen verbunden. Das kann man am Zusammenhang zwischen politischen Veränderungen und der Entwicklung neuer Maßnahmen deutlich erkennen: Jede neue Regierung hat eine ganze Reihe von "neuen" Maßnahmen geschaffen. Inzwischen ist es sehr schwierig geworden, darüber einen klaren Überblick zu behalten. [Fn 2: Der "Rapport Péricarde" (Assemblé nationale, juin 1996) nennt 81 Maßnahmen, die zwischen 1973 und 1996 durchgeführt wurden. Davon waren im Juni 1996 noch 33 gültig. Diese Zahl enthält nur die "bedeutendsten" Maßnahmen ("Principales mesures").] Es gibt aber eine ausgeprägte Kontinuität zwischen den Regierungen und den Maßnahmen, auch wenn diese Maßnahmen nach einem Regierungswechsel ihren Namen wechseln. Sie sind immer dafür vorgesehen, besonderen Adressatengruppen zu helfen: jungen Leuten, alten Leuten, gering qualifizierten Arbeitslosen. Dies nicht nur wegen deren Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden, sondern auch, weil die soziale Stabilität des Landes gefährdet werden kann. Deshalb werden in Frankreich unter dem Stichwort "Arbeitsmarktpolitik" Maßnahmen zusammengefaßt, die für diese verschiedenen Gruppen Hilfen bereitstellen. Politisches Ziel ist es, die "soziale Ausschließung" (exclusion sociale) zu bekämpfen. Dies ist sowohl für linke wie für rechte Parteien ein vorrangiges Thema. Es ist jedoch fraglich und wird heftig diskutiert, ob die Vielfalt der Maßnahmen einen Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert hat. Bei einer Bewertung dieser Maßnahmen ist es erforderlich, verschiedene Beurteilungskriterien anzuwenden. Es scheint ziemlich eindeutig, daß die Maßnahmen mehr konjunkturell als strukturell wirken. Das gilt für die arbeitsplatzerhaltenden Maßnahmen (Frühverrentung etc.) aber auch Maßnahmen der Berufsausbildung. Die Arbeitsmarktpolitik kann insgesamt als
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eine flankierende Politik bezeichnet werden. Die Kosten steigen mit zunehmender Arbeitslosigkeit, aber sie führen nicht zu einer Tendenzänderung. Die Konsequenzen sind sehr problematisch, weil die schlechte Stimmung in der Bevölkerung zu Reaktionen führt. Auch im wirtschaftlichen Bereich hat diese Stimmung ihre Effekte: Im Herbst 1994 haben in Frankreich die Verbraucher eine sehr vorsichtige Haltung eingenommen und der Verbrauch ist kräftig gesunken. Eine Deflationsspirale ist zukünftig nicht auszuschließen. Ein Grund ist die steigende Sparquote der Bevölkerung. Dies hat zur Folge, daß die Unternehmen schlechte Zeiten erwarten und ihre Produktionskapazitäten verringern. Eine lange und heftige Diskussion über den Franc und über sein Verhältnis zur deutschen Mark hat vor 13 Jahren begonnen. Die sozialistische Regierung hat sich für einen "Franc fort" (starken Franc) entschieden. Seitdem haben sich alle wirtschaftlichen Entscheidungen an dieser grundlegenden politischen Entscheidung ausgerichtet. Eine Hoffnung war, daß ein vereintes Europa neue Arbeitsplätze schafft. Zu recht oder zu unrecht ist heute in großen Teilen der Bevölkerung die feste Überzeugung entstanden, daß Europa gegen die Interessen der sozial schwachen Franzosen wirkt. Das ist eine politische Situation, in der eine rechtsextreme Bewegung, wie die von Le Pen, ihren Anfang genommen hat und von der sie noch weiter profitieren wird. Es ist vielleicht ein Signal, daß neuerlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände wieder eine fruchtbare Diskussion aufgenommen haben. Neue Vereinbarungen auf nationaler Ebene wurden geschlossen, um durch Frühverrentung und Veränderung der Arbeitszeit zwar keine neuen Arbeitsplätze zu schaffen, aber Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Man kann vermuten, daß Frankreich auf nationaler Ebene nicht nur an einem Politikdefizit leidet, sondern zu allererst an einem Defizit beim Engagement der Akteure, die auf Branchen- und Betriebsebene Entscheidungen und Kompromisse entwickeln und durchsetzen können.
5. Welche Bilanz kann aus der Bekämpfung der Geringqualifizierung gezogen werden?
Die Geringqualifizierung als Ursache für Arbeitslosigkeit ist ein altbekanntes Thema und war Gegenstand zahlreicher struktureller und konjunktureller Maßnahmen.
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Schon zu Beginn der achtziger Jahre wurde das Ziel einer besseren Ausbildung der Jugendlichen in den Vordergrund gerückt. Nach dem französischen Verständnis von Ausbildung wird dies zuerst über eine Verlängerung der Schulzeit erreicht. Anerkanntes vorrangiges Ziel war, daß mehr als 80% einer Altersgruppe die allgemeine Hochschulreife erlangen sollten. Heute ist dieses Ziel fast erreicht. Dennoch kann man nicht feststellen, daß die Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt weniger "gefährdet" wären. Einerseits verringern sich die entsprechenden Arbeitslosenquoten unter Jugendlichen nur geringfügig und andererseits sind die ihnen angebotenen Arbeitsverträge zunehmend unsicherer Natur. Versuche, dieser Schulzeitverlängerung durch Eingliederungsmaßnahmen in Betriebe zu begegnen und zwar mit dem Hinweis auf eine bessere Anpassung auf dem Arbeitsmarkt, können auch nicht vollständig überzeugen. Sicherlich ermöglichen sie den betroffenen Personen einen ersten Kontakt mit Unternehmen. Sie verhelfen dann auch zu einer besseren Position auf dem Arbeitsmarkt. Da diese Maßnahmen sehr oft mit steuerlichen Einstellungsanreizen verknüpft sind, kann jedoch vermutet werden, daß sie auf einen empfindlichen Bereich des Arbeitsmarktes eher destabilisierend wirken. Die Ausbildung von geringqualifizierten Arbeitslosen hat zu zahlreichen Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen geführt. Im allgemeinen sind diese Maßnahmen recht wirkungsvoll. Die entsprechenden Zielgruppen - Langzeitarbeitslose, ältere Arbeitnehmer, Wiedereinsteigerinnen in den Beruf, Arbeitnehmer mit keinem oder niedrigem Schulabschluß - die diese Maßnahmen nutzen, haben eine deutlich verbesserte Chance, einen Arbeitsplatz zu finden. Wie bei den meisten der anderen Maßnahmen auch, sollte man diesen Modellen jedoch keine Tugenden zuschreiben, die sie nicht haben; den betroffenen Personen wird geholfen, doch die betroffenen Gruppen werden vom Volumen her gesehen nicht weniger. Bei der Ergebnisanalyse der verschiedenen Maßnahmen muß man zwei Ergebnistypen voneinander unterscheiden:
Heute richtet sich daher das Hauptaugenmerk eher auf die Schaffung von Arbeitsplätzen. In diesem Zusammenhang sind die auf Grundlage des Robien-Gesetzes (Juni 1996) ergriffenen Maßnahmen interessant, auch wenn sie nur vorübergehender und begrenzter Natur sind. Dieses Gesetz sieht eine Festschreibung und Ausweitung von Maßnahmen mit experimentellem Charakter vor, die seit Dezember 1993 im Bereich der Arbeitszeitverkürzung existieren. Grundtenor hierbei ist, daß die Unternehmen im Anschluß an eine Betriebs- bzw. Branchenvereinbarung mit den zuständigen Abteilungen des Arbeitsministeriums Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung abschließen können und so in den Genuß von Erleichterungen bei den Nebenkosten kommen, wenn eine entsprechende Anzahl von Beschäftigten eingestellt wird. Der französische Staat übernimmt die den Sozialversicherungsträgern entgangenen Einnahmen. Ein Unternehmen, das demnach eine Vereinbarung über eine 10%ige Arbeitszeitverkürzung abschließt und 10% Beschäftigte zusätzlich einstellt (für eine Dauer von mindestens zwei Jahren), erfährt eine 40%ige Verringerung der betrieblichen Sozialabgaben im ersten Jahr und eine Verringerung um 30% in den sechs Folgejahren. Das Verhältnis zwischen dem Nettogehalt der Arbeitnehmer und den Sozialabgaben sieht so aus, daß das effektive Einkommen hiervon möglicherweise kaum betroffen ist und die Kosten für das Unternehmen konstant sind. Das "offensive" Instrumentarium dieses Gesetzes gilt ausdrücklich der Schaffung von Arbeitsplätzen und wird von "defensi-
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ven" Maßnahmen begleitet, die von Abbau bedrohte Arbeitsplätze erhalten sollen. Im wesentlichen wirkt das Gesetz dem letzten Bereich. Nach sechsmonatiger Anwendung und in Ermangelung von verläßlichen Statistiken ist das Robien-Gesetz außerordentlich erfolgreich und steht somit im Mittelpunkt von öffentlichen Diskussionen über die Frage der Arbeitszeitgestaltung und -verkürzung. Viele Unternehmen in Schwierigkeiten haben dieses Gesetz genutzt, um die direkten sozialen Folgen von Massenentlassungen zu begrenzen (Moulinex ...). Aufgrund der Begeisterung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für diese Maßnahme, mit der Kaufkraft gewahrt und eine erhöhte Arbeitsflexibilität gewährleistet wird, mußten schnell zusätzliche präzise Anwendungsinformationen formuliert werden. Unternehmen, die nicht im Wettbewerb stehen sowie öffentliche Einrichtungen wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen. Der vorgenannte Erfolgt belastet den Staatshaushalt in bedrohlichem Ausmaß. Im Herbst hat das Robien-Gesetz zu einer heftigen Attacke von Seiten der Arbeitgeberverbände geführt. In Anbetracht der günstigen Anwendungsbestimmungen durch die staatliche Übernahme von Lasten fürchten die Arbeitgeberverbände, daß sie mit einer Welle der Arbeitszeitverkürzung konfrontiert werden, die sie eigentlich durch ein gezieltes Scheiternlassen der nationalen Verhandlungen verhindern wollten. Die parlamentarische Rechte hat den Willen, die Flexibilität "vor Ort" durch direkte Verhandlung in den Betrieben zu fördern, was die Tür zur Arbeitszeitverkürzung geöffnet hat. Die Arbeitgeber fürchten, daß sich dies nicht mehr rückgängig machen läßt. Dieses Gesetz, das inmitten laufender Verhandlungen der Sozialpartner zum Thema Arbeitszeit verabschiedet worden ist, ohne das - wie von der Regierung zugesagt - auf deren Verhandlungsausgang gewartet wurde, bürdet dem Staat finanzielle Mittel auf, die sicherlich nicht verfügbar gewesen wären, wenn die Berufsverbände ein Instrumentarium dieser Art ersonnen hätten. Privaten Arbeitgebern bietet das Gesetz die Möglichkeit, Produktivitätszuwächse durch eine Umgestaltung bzw. Flexibilisierung der Arbeitszeit und eine Personalverjüngung zu sichern. Den Beschäftigten und ihren Vertretern bietet das Gesetz die Möglichkeit, das Niveau der Löhne und Gehälter bei Senkung der Arbeitszeit fast beizubehalten und die Unternehmen für Arbeitsuchende zu öffnen. Das Gesetz setzt Betriebsverhandlungen voraus (die möglichen Branchenvereinbarungen haben noch keine sichtba-
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ren Ergebnisse gezeitigt), [Fn 3: Bei der Verhandlungspflicht wird davon ausgegangen, daß entweder Gewerkschaftsdelegierte als klassische Konstellation bzw. gewählte Vertreter aus der Arbeitnehmerschaft (vorbehaltlich einer Billigung der Vereinbarung durch eine paritätisch besetzte Branchenkommission) oder ein durch eine externe gewerkschaftliche Organisation beauftragter Arbeitnehmer (falls in einer Branchenvereinbarung vorgesehen, It. Gesetz vom 12. November 1996, der die branchenübergreifende Vereinbarung vom 31. Oktober 1995 überarbeitet, vgl. Bericht über die Verhandlungen im Jahre 1995) eingeschaltet werden. Die durch das Robien - Gesetz entstandene Möglichkeit scheint verstärkt dafür gesorgt zu haben, daß den Arbeitgebern bewußt geworden ist, wie bedeutend es für sie ist, Arbeitnehmervertreter gleich welchen Typs zu haben.]
Es ist sicherlich genau diese Verhandlungsflexibilität, die ein interessantes Argument zugunsten einer Beschäftigungsförderung von Geringqualifizierten sein kann. In der Tat wird ein direkteres Engagement der lokalen sozialen Akteure vorausgesetzt, die für die Merkmale der Arbeitsplatznachfrage vor Ort offener sind. Auf diese Weise kann man hoffen, daß dem direkten Wettbewerb unter Arbeitsuchenden ein kleinerer Raum eingeräumt wird, einem Wettbewerb, der per definitionem für die Geringqualifizierten immer nachteilig ist. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | März 1999 |