FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Staatsgewerkschafter. Als S. wurden - in westlichen Publikationen - Funktionäre des FDGB bzw. der Einheitsgewerkschaften in den Ländern des damaligen Ostblocks bezeichnet. Hiermit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich nicht um Funktionsträger freier und unabhängiger Gewerkschaften wie in westlich-demokrat., pluralist. Systemen, sondern um solche einer eng an den Staat angebundenen und der herrschenden Partei unterworfenen Organisationen handelte. Der Begriff ist insofern unpräzise, als dass er fälschlicherweise impliziert, diese Massenorganisationen seien Teil des Staatsapparats gewesen oder dem Staat direkt unterstellt. Zutreffender wäre der Begriff „Parteigewerkschafter“, denn sowohl der Staat als auch die Gewerkschaften waren an die Weisungen der jeweiligen kommunist. Herrschaftspartei - im Falle des FDGB der SED gebunden und von ihr in eine bewusste Beziehung zueinander gesetzt worden.
U.G.