FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Sportorganisator. Die Satzung des FDGB sah vor, dass in jeder Gewerkschaftsgruppe ein S. in offener Abstimmung gewählt wurde. Das Handbuch für den S. beauftragte ihn damit, „entsprechend den gemeinsamen und den individuellen Interessen und Bedürfnissen deiner Kollegen vielseitige Sportveranstaltungen zu planen, zu organisieren und die Mitglieder der Gruppe für deren Teilnahme zu gewinnen.“ Dies sei „eine dankbare, wenn auch nicht immer leichte Aufgabe.“ Es gab ein gemeinsames Sportprogramm des DTSB der DDR, des FDGB und der FDJ, welches Grundlage des Handelns des S. sein sollte. Zugleich lag es nahe, mit der Grundorganisation des DTSB, der Betriebssportgruppe und deren Sektionen zu kooperieren (s.a. Betriebssportgemeinschaft). Der S. sollte die Gruppenangehörigen u.a. zur Teilnahme am Sportabzeichenprogramm „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“, an der Lauf- und Wanderbewegung, an Sportspielen und an Wettbewerben um FDGB-Wanderpokale animieren (s.a. Auszeichnungen). Auch Brigade- Betriebs- und Kreissportfeste waren mögliche Betätigungsfelder des S.
U.G.