FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kultur- und Bildungsplan. Der K.u.B. bildete in der DDR einen vorgeschriebenen Bestandteil der Programme für den „sozialist. Wettbewerb“ und gehörte zum BKV. Besonderen Einfluss auf seinen Inhalt sollten die Kulturobleute der Gewerkschaftsgruppen nehmen. Der K.u.B. erlangte besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der 1959 begonnenen Kampagne für den „Kampf“ um den EhrentitelBrigade der sozialist. Arbeit“ bzw. „Kollektiv der sozialist. Arbeit“. Er enthielt die jährlich abzurechnenden Aktivitäten auf dem Gebiet der polit., beruflichen und kulturellen Bildung der Beschäftigten. Vielfach ging es dabei um gemeinsame Theaterbesuche, Zirkelarbeit, Beziehungen zu Künstlern, Buchlesungen, sportliche Aktivitäten und Betriebsfeiern. Soweit der Plan berufliche Qualifizierungsmaßnahmen vorsah, erlangte er besondere Bedeutung für erwerbstätige Frauen. Finanzielle Zuschüsse aus dem Kultur- und Sozialfonds der Betriebe waren üblich. Der K.u.B. entsprach den weit gesteckten Erziehungszielen der SED-Politik, er sollte aber indirekt auch produktivitätsfördernde Funktionen erfüllen. In der Praxis blieben die Inhalte des K.u.B. oft sehr formal und reduzierten sich vielfach auf traditionale Formen betrieblicher Geselligkeit.
P.H.